Umsatzsteuersatz für eBooks und Online-Bibliotheken

Umsatzsteuersatz für eBooks und Online-Bibliotheken

Nur die Lieferung gedruckter Bücher unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Die Darauf weist die Oberfinanzdirektion Frankfurt hin.

Die Überlassung von eBooks stellt in der Regel überhaupt keine Lieferung dar, wenn diese, wie üblich, aus dem Internet heruntergeladen werden. In diesem Fall handelt es sich um eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung, die per se nicht begünstigt ist. Soweit die Überlassung allerdings zwischen Unternehmen erfolgt, z. B. zwischen Verlag und Buchhändler, kann der Umsatz gegebenenfalls auch eine begünstigte Übertragung eines Urheberrechtes darstellen. Nur wenn eBooks ausnahmsweise auf Datenträgern (z. B. CD-ROM) bereitgestellt werden, kann dies als Lieferung angesehen werden. Ob hier, entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, wird demnächst der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Die Nutzung von eLibrarys (elektronische Bibliotheken) unterliegt dem Regelsteuersatz. Wenn Urheberrechte übertragen werden, vertritt die Oberfinanzdirektion die Ansicht, dass es sich um unbeachtliche Nebenleistungen handelt. Allerdings ist hierzu ebenfalls ein Verfahren anhängig, diesmal beim Bundesfinanzhof.