Verzugszinsen: Basiszinssatz sinkt auf minus 0,13 Prozent (Bundesbank)

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB berechnet. Er ist zum 1.1.2013 von 0,12 Prozent um 0,25 Prozentpunkte auf minus 0,13 Prozent gesunken und erreicht damit erstmals einen negativen Wert.

Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1.1. und 1.7. angepasst und hat vor allem Bedeutung für die Berechnung von Verzugszinsen, die säumigen Schuldnern in Rechnung gestellt werden können:

  • Verzugszinsen zwischen Unternehmen betragen nun 7,87 %;

 

  • bei Beteiligung von Verbrauchern fallen künftig 4,87 % an (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB).

Quelle: Deutsche Bundesbank