Lohnsteuer, Sozialversicherung & flexible Arbeitszeit
Zeitwertkonto: Steuern sparen, Freistellung finanzieren und Wertguthaben richtig gestalten
Ein Zeitwertkonto – auch Wertguthaben oder Lebensarbeitszeitkonto genannt – ermöglicht Arbeitnehmern, Teile ihres Bruttoarbeitslohns nicht sofort auszahlen zu lassen, sondern für eine spätere bezahlte Freistellung anzusparen. Der große Vorteil: Bei korrekter Gestaltung fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich erst bei Auszahlung in der Freistellungsphase an.
Das Wichtigste zum Zeitwertkonto auf einen Blick
- Ein Zeitwertkonto ist keine klassische betriebliche Altersversorgung, sondern ein Wertguthaben für spätere Freistellungszeiten.
- Die Einrichtung und die Gutschrift führen steuerlich grundsätzlich noch nicht zum Arbeitslohnzufluss.
- Die Besteuerung erfolgt regelmäßig erst, wenn Guthaben während der Freistellung ausgezahlt wird.
- Voraussetzung sind klare Vereinbarungen, Geldführung, Insolvenzschutz und eine Zeitwertkontengarantie.
- Für Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer gelten besondere steuerliche Regeln.
Was ist ein Zeitwertkonto?
Bei einem Zeitwertkonto vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort ausgezahlt wird. Stattdessen wird der Betrag als Wertguthaben erfasst und später verwendet, um eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit zu finanzieren. Das Arbeitsverhältnis besteht während der Freistellung grundsätzlich fort.
Typische Einsatzbereiche sind ein Sabbatical, eine längere Pflege- oder Familienphase, eine Weiterbildung, eine Reduzierung der Arbeitszeit oder der gleitende Übergang in den Ruhestand. In der Freistellungsphase wird das angesparte Guthaben ratierlich ausgezahlt und wie Arbeitslohn behandelt.
Definition: Zeitwertkonto / Wertguthaben
Ein Zeitwertkonto ist eine schriftlich vereinbarte Wertguthabenlösung, bei der Arbeitsentgelt angespart wird, um später eine bezahlte Freistellung während eines fortbestehenden Beschäftigungsverhältnisses zu ermöglichen.
Zeitwertkonto, Gleitzeitkonto und betriebliche Altersversorgung: Was ist der Unterschied?
| Modell | Zweck | Steuerliche Einordnung |
|---|---|---|
| Zeitwertkonto / Wertguthaben | Ansparen von Arbeitsentgelt für längere bezahlte Freistellung | Besteuerung grundsätzlich erst bei Auszahlung in der Freistellungsphase |
| Gleitzeit- oder Flexikonto | Ausgleich kurzfristiger Mehr- oder Minderarbeitszeit | Keine steuerliche Wertguthabenlösung; Arbeitslohn wird nach allgemeinen Regeln behandelt |
| Betriebliche Altersversorgung | Versorgung im Alter, bei Invalidität oder für Hinterbliebene | Eigene steuerliche Regeln je nach Durchführungsweg, z. B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse |
Ein Zeitwertkonto kann mit betrieblicher Altersversorgung kombiniert werden. Wird Guthaben vor Fälligkeit zugunsten einer bAV herabgesetzt, kann dies steuerlich als Entgeltumwandlung zu behandeln sein. Das Zeitwertkonto selbst bleibt aber primär ein Instrument für Freistellungszeiten, nicht automatisch eine Altersversorgung.
Welche Vorteile hat ein Zeitwertkonto?
Richtig gestaltet kann ein Zeitwertkonto sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Vorteile bieten. Arbeitnehmer gewinnen Flexibilität, Arbeitgeber stärken Mitarbeiterbindung und können planbare Freistellungsmodelle anbieten.
Vorteile für Arbeitnehmer
- Steuer- und Beitragsstundung: Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fallen regelmäßig erst bei Auszahlung an.
- Bezahlte Freistellung: Das Guthaben kann für Sabbatical, Pflegezeit, Weiterbildung oder Vorruhestand genutzt werden.
- Sozialversicherungsschutz: Bei ordnungsgemäßer Auszahlung während der Freistellung besteht das Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich fort.
- Planbarer Übergang in den Ruhestand: Das Wertguthaben kann den Zeitraum bis zur Rente überbrücken.
Vorteile für Arbeitgeber
- attraktives Benefit-Modell zur Fachkräftebindung,
- planbare Personal- und Nachfolgegestaltung,
- flexible Lösungen für ältere Arbeitnehmer oder belastende Tätigkeiten,
- strukturierte Gestaltung von Auszeiten und Freistellungsphasen.
Was kann in ein Zeitwertkonto eingebracht werden?
In ein Zeitwertkonto können grundsätzlich Arbeitsentgeltbestandteile eingestellt werden, wenn dies vor Fälligkeit wirksam vereinbart ist und die gesetzlichen sowie steuerlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Typische Zuführungen
- Teile des laufenden Bruttogehalts,
- Sonderzahlungen, Boni, Prämien oder Gewinnbeteiligungen,
- Tantiemen, soweit sie Arbeitslohn darstellen und rechtzeitig vereinbart sind,
- Überstundenvergütungen, soweit sie in Geld bewertet und zulässig eingebracht werden,
- freiwillige Arbeitgeberleistungen, soweit sie als Arbeitsentgelt eingebracht werden können,
- Urlaubsansprüche nur im rechtlich zulässigen Umfang, insbesondere nicht der gesetzliche Mindesturlaub.
Vorsicht bei Abfindungen
Echte Entlassungsabfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind nicht ohne Weiteres für den Aufbau eines sozialversicherungsrechtlichen Wertguthabens geeignet. In ein Zeitwertkonto gehören grundsätzlich Arbeitsentgeltbestandteile aus einem fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis. Abfindungsnahe Gestaltungen sollten daher vor Unterzeichnung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich geprüft werden.
Wie wird ein Zeitwertkonto versteuert?
Der zentrale steuerliche Vorteil besteht darin, dass weder die Vereinbarung des Zeitwertkontos noch die Wertgutschrift auf dem Konto grundsätzlich bereits zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Besteuert wird regelmäßig erst die spätere Auszahlung während der Freistellung.
Ansparphase
In der Ansparphase wird der vereinbarte Bruttoarbeitslohn nicht ausgezahlt, sondern dem Wertguthaben zugeführt. Bei steuerlich anerkanntem Modell entsteht noch kein Lohnsteuerabzug. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich erst bei späterer Auszahlung fällig.
Freistellungsphase
In der Freistellungsphase wird das Wertguthaben als Arbeitslohn ausgezahlt. Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer ein und führt Sozialversicherungsbeiträge ab, soweit Versicherungspflicht besteht. Die Auszahlung sollte so bemessen sein, dass sie zu den Anforderungen an ein angemessenes Arbeitsentgelt während der Freistellung passt.
Zinsen und Wertsteigerungen
Erträge, Zinsen oder Wertsteigerungen erhöhen grundsätzlich das Wertguthaben. Sie werden bei einem anerkannten Zeitwertkonto nicht sofort beim Arbeitnehmer besteuert, sondern erst bei Auszahlung im Rahmen der Freistellung berücksichtigt.
Welche Voraussetzungen müssen Zeitwertkonten erfüllen?
Zeitwertkonten werden steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nur anerkannt, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Eine bloße „Umbuchung“ von Gehalt ohne saubere Vereinbarung reicht nicht aus.
Wichtige Anforderungen
- Schriftliche Wertguthabenvereinbarung: Zweck, Zuführung, Verwendung und Auszahlung müssen klar geregelt sein.
- Freistellungszweck: Das Guthaben muss für längere Freistellungszeiten verwendet werden, nicht nur für kurzfristige Gleitzeit.
- Geldführung: Wertguthaben sind grundsätzlich als Arbeitsentgeltguthaben in Geld zu führen.
- Kein unmittelbarer Anspruch gegen den Anlageanbieter: Zur Vermeidung eines steuerlichen Zuflusses darf der Arbeitnehmer regelmäßig keinen eigenen Zahlungsanspruch gegen das externe Anlageinstitut haben.
- Zeitwertkontengarantie: Die eingestellten Bruttoarbeitslohnbeträge müssen zum planmäßigen Abruf grundsätzlich gesichert sein.
- Insolvenzschutz: Das Wertguthaben muss gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt werden.
- Dokumentation: Zuführungen, Erträge, Kosten, Arbeitgeberanteile und Auszahlungen müssen nachvollziehbar aufgezeichnet werden.
Warum ist der Insolvenzschutz beim Zeitwertkonto so wichtig?
Das Wertguthaben entsteht dadurch, dass der Arbeitnehmer auf sofortige Auszahlung von Arbeitsentgelt verzichtet. Deshalb muss sichergestellt werden, dass das Guthaben auch dann erhalten bleibt, wenn der Arbeitgeber insolvent wird. Ohne ausreichenden Insolvenzschutz drohen steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Risiken.
In der Praxis erfolgt die Sicherung häufig über Treuhandmodelle, Verpfändungen, Rückdeckungsversicherungen oder andere externe Sicherungsstrukturen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern ob das Modell die gesetzlichen Anforderungen tatsächlich erfüllt.
Praxistipp
Arbeitgeber sollten Zeitwertkonten nicht allein über interne Excel-Listen oder unsichere Rückstellungen verwalten. Für eine rechtssichere Gestaltung sind arbeitsrechtliche Vereinbarung, Insolvenzsicherung, steuerliche Behandlung und Lohnabrechnung gemeinsam zu prüfen.
Zeitwertkonto für Geschäftsführer: Was gilt steuerlich?
Bei Geschäftsführern und Organen von Körperschaften ist die steuerliche Anerkennung besonders sensibel. Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen Fremd-Geschäftsführern, Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern.
| Personengruppe | Steuerliche Behandlung | Praxisfolge |
|---|---|---|
| Fremd-Geschäftsführer | Zeitwertkonten können lohn-/einkommensteuerlich grundsätzlich anerkannt werden. | Gutschriften führen bei ordnungsgemäßer Gestaltung nicht sofort zu Arbeitslohn. |
| Nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer | Anerkennung ist möglich, wenn keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. | Fremdvergleich, Angemessenheit und klare Vereinbarungen sind entscheidend. |
| Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer | Die Finanzverwaltung sieht regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung. | Neue Zuführungen werden steuerlich regelmäßig nicht als anerkanntes Zeitwertkonto behandelt. |
Wird ein Arbeitnehmer erst später Organ der Körperschaft, bleibt ein bis dahin aufgebautes Guthaben grundsätzlich unberührt. Für weitere Zuführungen nach Erwerb der Organstellung müssen die besonderen Regeln geprüft werden.
Was passiert mit dem Zeitwertkonto bei Arbeitgeberwechsel?
Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses muss ein Zeitwertkonto nicht zwingend sofort aufgelöst werden. Das Wertguthaben kann unter bestimmten Voraussetzungen übertragen werden.
Übertragung auf den neuen Arbeitgeber
Stimmt der neue Arbeitgeber zu und schließt er eine Wertguthabenvereinbarung ab, kann das Guthaben auf ihn übertragen werden. Der neue Arbeitgeber übernimmt dann die Pflichten aus dem Wertguthaben und versteuert die späteren Auszahlungen als Arbeitslohn.
Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund
Alternativ kann das Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. Die Übertragung selbst ist steuerfrei. Spätere Leistungen aus dem übertragenen Wertguthaben gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen dem Lohnsteuerabzug.
Was gilt bei planwidriger Verwendung des Zeitwertkontos?
Wird das Guthaben nicht wie vorgesehen für eine Freistellung verwendet, kann eine planwidrige Verwendung vorliegen. Das kann steuerlich teuer werden, weil dann eine Besteuerung des Guthabens ausgelöst werden kann.
Typische Fälle
- Auszahlung ohne Freistellung und ohne existenzbedrohende Notlage,
- Beendigung des Dienstverhältnisses vor Beginn der Freistellungsphase,
- Tod, Invalidität oder Kündigung ohne Übertragung des Wertguthabens,
- planwidrige Weiterbeschäftigung statt vereinbarter Freistellung.
In diesen Fällen ist die lohnsteuerliche Behandlung genau zu prüfen. Wurde das Guthaben über mehr als zwölf Monate angespart, kann bei Einmalauszahlung gegebenenfalls eine ermäßigte Besteuerung für mehrjährige Tätigkeit nach § 34 EStG in Betracht kommen.
Steuerberatung: Zeitwertkonto rechtssicher gestalten
Ein Zeitwertkonto ist steuerlich attraktiv, aber nur bei sauberer Gestaltung. Fehler bei Vereinbarung, Insolvenzsicherung, Geschäftsführerstatus, Zuführungsgrenzen oder Auszahlung können dazu führen, dass der gewünschte Steueraufschub verloren geht.
Wir prüfen für Sie insbesondere
- ob das geplante Modell die Anforderungen an eine Wertguthabenvereinbarung erfüllt,
- welche Entgeltbestandteile eingebracht werden dürfen,
- ob die Zeitwertkontengarantie und der Insolvenzschutz ausreichen,
- wie die Lohnabrechnung in Anspar- und Freistellungsphase erfolgen muss,
- ob bei Geschäftsführern eine verdeckte Gewinnausschüttung droht,
- wie eine Übertragung auf neuen Arbeitgeber oder DRV Bund vorbereitet wird,
- ob eine Umwandlung in betriebliche Altersversorgung steuerlich sinnvoll ist.
Zeitwertkonto einführen oder prüfen lassen?
Lassen Sie das Modell vor Einführung steuerlich prüfen. So vermeiden Sie Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrisiken und schaffen eine belastbare Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Checkliste: Zeitwertkonto richtig einführen
1. Vereinbarung
- Schriftliche Wertguthabenvereinbarung erstellen.
- Freistellungszweck klar definieren.
- Zuführbare Entgeltbestandteile konkret benennen.
- Regeln zur Auszahlung und Freistellungsphase festlegen.
- Planwidrige Verwendung und Notfälle regeln.
2. Steuer und Lohnabrechnung
- Zuführungen vor Fälligkeit wirksam vereinbaren.
- Lohnsteuerliche Behandlung in der Ansparphase prüfen.
- Sozialversicherungsrechtliche Behandlung abstimmen.
- Erträge, Kosten und Auszahlungen dokumentieren.
- Freistellungsphase abrechnungstechnisch vorbereiten.
3. Insolvenzschutz und Kapitalanlage
- Geeignete Insolvenzsicherung auswählen.
- Zeitwertkontengarantie sicherstellen.
- Keinen schädlichen unmittelbaren Anspruch des Arbeitnehmers gegen das Anlageinstitut begründen.
- Kostenbelastung und Kapitalanlagerisiken transparent regeln.
4. Sonderfälle
- Befristete Arbeitsverhältnisse gesondert prüfen.
- Geschäftsführerstatus und Beteiligungshöhe prüfen.
- Abfindungen und sonstige Einmalzahlungen nicht pauschal einbringen.
- Übertragungsmöglichkeiten bei Arbeitgeberwechsel klären.
- Option zur bAV-Umwandlung vor Fälligkeit prüfen.
FAQ: Häufige Fragen zum Zeitwertkonto
Ist ein Zeitwertkonto eine betriebliche Altersversorgung?
Nein. Ein Zeitwertkonto ist grundsätzlich ein Wertguthaben zur Finanzierung einer späteren bezahlten Freistellung. Eine spätere Umwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgung kann möglich sein, ist aber gesondert zu prüfen.
Wann wird ein Zeitwertkonto versteuert?
Bei ordnungsgemäßer Gestaltung führen weder Vereinbarung noch Wertgutschrift sofort zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst bei Auszahlung während der Freistellungsphase.
Welche Entgeltbestandteile kann ich einbringen?
Typisch sind Teile des laufenden Gehalts, Boni, Prämien, Tantiemen, Überstundenvergütungen oder freiwillige Arbeitgeberleistungen. Entscheidend ist, dass es sich um einbringbares Arbeitsentgelt handelt und die Vereinbarung rechtzeitig getroffen wird.
Können Abfindungen in ein Zeitwertkonto eingezahlt werden?
Echte Entlassungsabfindungen sind problematisch, weil sie regelmäßig kein laufendes Arbeitsentgelt für ein fortbestehendes Beschäftigungsverhältnis sind. Abfindungsnahe Gestaltungen sollten immer vorab geprüft werden.
Kann ein Geschäftsführer ein Zeitwertkonto haben?
Bei Fremd-Geschäftsführern ist die steuerliche Anerkennung grundsätzlich möglich. Bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine verdeckte Gewinnausschüttung zu prüfen. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern wird ein Zeitwertkonto steuerlich regelmäßig nicht anerkannt.
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?
Das Wertguthaben kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einen neuen Arbeitgeber oder auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. Die spätere Auszahlung ist lohnsteuerlich zu behandeln.
Warum ist Insolvenzschutz erforderlich?
Der Arbeitnehmer verzichtet auf sofortige Auszahlung von Arbeitsentgelt. Deshalb muss das Guthaben gegen Insolvenz des Arbeitgebers gesichert werden. Fehlender Insolvenzschutz kann die steuerliche und rechtliche Anerkennung gefährden.
Kann ich das Guthaben jederzeit auszahlen lassen?
Nein. Ein Zeitwertkonto dient der Freistellung. Eine freie Auszahlung ohne Freistellung kann eine planwidrige Verwendung darstellen und steuerliche Folgen auslösen.
Passend dazu
Rechtsgrundlagen und Verwaltungsauffassung
- § 7b SGB IV – Wertguthabenvereinbarung
- § 7d SGB IV – Führung und Verwaltung von Wertguthaben
- § 7e SGB IV – Insolvenzschutz
- § 7f SGB IV – Übertragung von Wertguthaben
- § 3 Nr. 53 EStG – steuerfreie Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund
- § 34 EStG – ermäßigte Besteuerung bei Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeit
- BMF-Schreiben vom 17.06.2009, geändert durch BMF-Schreiben vom 08.08.2019
- BFH, Urteil vom 22.02.2018 – VI R 17/16
- BFH, Urteil vom 04.09.2019 – VI R 39/17
- BFH, Urteil vom 11.11.2015 – I R 26/15
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Zeitwertkonten
KStH 8.5LStH 38.2
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