Tantieme für Geschäftsführer: Berechnung, Steuer, vGA-Risiko & Rechner

Eine Tantieme ist eine erfolgsabhängige Vergütung und kann ein sinnvolles Instrument sein, um Geschäftsführung und Unternehmenserfolg miteinander zu verbinden. Besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist die Gestaltung jedoch steuerlich sensibel: Ist die Tantieme zu hoch, unklar vereinbart oder nicht fremdüblich, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).

Tantieme für Geschäftsführer berechnen und steuerlich prüfen
Stand: 2026. Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist der Zuflusszeitpunkt besonders wichtig. Nach der BFH-Rechtsprechung fließt eine Tantieme grundsätzlich bereits bei Fälligkeit zu. Regelmäßig ist das die Feststellung des Jahresabschlusses, sofern keine wirksame, fremdübliche abweichende Fälligkeit vereinbart wurde.

Infografik: Tantieme steuerlich sicher gestalten

Die folgende Infografik zeigt, welche Punkte vor einer Tantiemezusage geprüft werden sollten, damit die variable Geschäftsführervergütung steuerlich anerkannt wird.

Tantieme-Rechner: Angemessene Geschäftsführertantieme berechnen

Nutzen Sie den Tantieme-Rechner, um eine erste Orientierung zur steuerlich angemessenen Tantieme zu erhalten. Der Rechner unterstützt insbesondere bei der Prüfung der 50-%-Grenze, der variablen Vergütungsquote und des möglichen vGA-Risikos.

Hinweis: Der Rechner ersetzt keine Einzelfallprüfung. Entscheidend sind immer Vertrag, Gesamtausstattung, Branche, Ertragslage, Aufgabenprofil, Fremdvergleich und tatsächliche Durchführung.

Tantieme Rechner


Festgehalt:
Tantieme:
Angemessenes Geschäftsführergehalt:
Handelsrechtlichen Gewinn:

Was ist eine Tantieme?

Eine Tantieme ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die zusätzlich zum festen Gehalt gezahlt wird. Sie kann an Gewinn, Umsatz, Rohertrag, EBIT, Projektziele oder andere Kennzahlen anknüpfen.

Typische Formen der Tantieme

  • Gewinntantieme: Beteiligung am Jahresüberschuss oder Ergebnis.
  • Umsatztantieme: Beteiligung am Umsatz, häufig besonders kritisch zu prüfen.
  • Rohertragstantieme: Beteiligung am Rohgewinn oder Deckungsbeitrag.
  • Zieltantieme: Bonus bei Erreichen bestimmter qualitativer oder quantitativer Ziele.
  • Ermessensbonus: steuerlich riskant, wenn keine klaren Kriterien vereinbart sind.
Einfach erklärt: Festgehalt bezahlt die laufende Geschäftsführertätigkeit. Die Tantieme belohnt zusätzlichen wirtschaftlichen Erfolg – aber nur, wenn sie vorher klar und fremdüblich vereinbart wurde.

Wie wird eine Tantieme versteuert?

Bei Fremdgeschäftsführern, Arbeitnehmern und regelmäßig auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist die Tantieme grundsätzlich Arbeitslohn. Sie wird über die Lohnabrechnung versteuert.

Steuerliche Behandlung der Tantieme
Fall Behandlung Praxis-Hinweis
Laufende monatliche Tantieme laufender Arbeitslohn Versteuerung mit der laufenden Lohnabrechnung
Jährliche Gewinntantieme sonstiger Bezug häufig nach Feststellung des Jahresabschlusses abzurechnen
Angemessene Tantieme der GmbH Betriebsausgabe der GmbH mindert Gewinn, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Unangemessene Tantieme vGA-Risiko steuerliche Hinzurechnung bei der GmbH und Kapitalertrag beim Gesellschafter möglich

Gesellschafter-Geschäftsführer: Warum ist die Tantieme besonders kritisch?

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer besteht ein Interessenkonflikt: Er kann als Geschäftsführer Arbeitslohn beziehen und gleichzeitig als Gesellschafter am Gewinn beteiligt sein. Deshalb prüft das Finanzamt, ob die Tantieme tatsächlich durch die Geschäftsführertätigkeit oder durch die Gesellschafterstellung veranlasst ist.

Das Finanzamt prüft insbesondere:

  • Wurde die Tantieme im Voraus schriftlich vereinbart?
  • Ist die Berechnungsgrundlage eindeutig?
  • Ist die Gesamtvergütung marktüblich?
  • Bleibt der GmbH ein angemessener Gewinn?
  • Ist die Tantieme gedeckelt?
  • Wurde die Vereinbarung tatsächlich durchgeführt?
  • Gibt es einen Fremdvergleich mit einem nicht beteiligten Geschäftsführer?

Wann wird die Tantieme zur verdeckten Gewinnausschüttung?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt bei einer Tantieme vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Vorteil gewährt, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten nicht gewährt hätte.

Typische vGA-Risiken bei Tantiemen

  • Tantieme wird erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beschlossen.
  • Bemessungsgrundlage ist unklar oder manipulierbar.
  • Tantieme saugt den Gewinn nahezu vollständig ab.
  • Nur-Tantieme ohne angemessenes Festgehalt.
  • Rohgewinntantieme ohne Deckelung und ohne Gewinnbezug.
  • Keine Verlustverrechnung bei schwankenden Ergebnissen.
  • Gesamtausstattung ist im Fremdvergleich zu hoch.
  • Vertrag wird nicht so durchgeführt, wie er geschrieben wurde.
Folge einer vGA: Der unangemessene Teil der Tantieme mindert das Einkommen der GmbH nicht. Beim Gesellschafter kann der Betrag steuerlich als Kapitalertrag behandelt werden.

50-%-Grenze: Wie viel Gewinn darf als Tantieme gezahlt werden?

Ein wichtiger Prüfmaßstab ist das Verhältnis der Gewinntantieme zum Jahresüberschuss. Als Orientierung gilt: Die Summe der Gewinntantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig nicht mehr als 50 % des maßgeblichen Jahresüberschusses betragen.

Maßgeblich ist typischerweise der Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und vor ertragsabhängigen Steuern. Wird diese Grenze überschritten, besteht ein erhöhtes vGA-Risiko.

Beispiel zur 50-%-Grenze

Jahresüberschuss vor Tantieme und Ertragsteuern: 300.000 €
Orientierung 50 %: 150.000 €
Vereinbarte Tantieme: 190.000 €

Ergebnis: Der übersteigende Betrag von 40.000 € ist besonders kritisch und sollte steuerlich geprüft werden.

75/25-Regel: Verhältnis von Festgehalt und Tantieme

Ein weiterer Prüfmaßstab ist das Verhältnis von Festgehalt und variabler Vergütung. Klassisch gilt als Orientierung:

  • ca. 75 % Festvergütung,
  • ca. 25 % variable Vergütung.

Diese Regel ist kein starres Gesetz. Eine höhere variable Vergütung kann im Einzelfall fremdüblich sein, zum Beispiel bei stark schwankenden Ergebnissen, besonderen Wachstumsphasen oder klar begründeten Bonusmodellen. Ohne gute Begründung ist ein deutlich höherer Tantiemeanteil jedoch ein vGA-Indiz.

Beispiel zur 75/25-Regel

Angemessene Gesamtvergütung: 400.000 €
Davon 25 % variable Vergütung: 100.000 €
Vereinbarte Tantieme: 250.000 €

Ergebnis: Die Tantieme liegt deutlich über dem Orientierungswert. Der übersteigende Teil sollte anhand von Fremdvergleich, Unternehmenssituation und Gesamtvergütung besonders gut begründet werden.

Zufluss der Tantieme: BFH-Urteil 2024 beachten

Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist der Zuflusszeitpunkt besonders wichtig. Nach der BFH-Rechtsprechung kann eine Tantieme bereits dann als zugeflossen gelten, wenn der Anspruch fällig ist – auch wenn noch keine Auszahlung erfolgt ist.

Aktuelle Kernaussagen für die Praxis

  • Fälligkeit tritt regelmäßig mit Feststellung des Jahresabschlusses ein.
  • Eine abweichende Fälligkeit muss zivilrechtlich wirksam und fremdüblich vereinbart sein.
  • Nicht im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Tantiemeforderungen fließen nicht allein deshalb zu, weil sie hätten passiviert werden müssen.
  • Ein späterer Verzicht auf bereits entstandene Ansprüche kann dennoch steuerliche Folgen auslösen.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie Geschäftsführerverträge, Jahresabschluss, Tantiemerückstellung und Lohnabrechnung gemeinsam. Fehler beim Zuflusszeitpunkt können zu unerwarteter Lohnsteuer führen.

Tantiemevereinbarung richtig gestalten

Eine steuerlich belastbare Tantiemevereinbarung sollte klar, schriftlich, im Voraus und fremdüblich sein. Unklare Formulierungen führen schnell zu Streit mit dem Finanzamt.

Diese Punkte gehören in eine gute Tantiemeklausel

  • schriftliche Vereinbarung vor Beginn des Wirtschaftsjahres,
  • klare Bemessungsgrundlage, zum Beispiel Jahresüberschuss vor Tantieme und Ertragsteuern,
  • fester Prozentsatz oder eindeutig definierter Berechnungsmodus,
  • Höchstbetrag oder Deckelung,
  • Mindestgewinn, der in der GmbH verbleiben muss,
  • Regelung zu Verlustvorträgen oder Verlustjahren,
  • Fälligkeit nach Feststellung des Jahresabschlusses oder abweichende fremdübliche Regelung,
  • Regelung bei unterjährigem Eintritt oder Ausscheiden,
  • Dokumentation durch Gesellschafterbeschluss,
  • regelmäßige Überprüfung im Fremdvergleich.
Formulierungs-Tipp: Vermeiden Sie Klauseln wie „angemessene Tantieme nach Ermessen“. Besser ist eine präzise Berechnungsformel mit Deckelung und klarer Fälligkeit.

Tantieme im Jahresabschluss der GmbH

Wird eine Tantieme wirksam vereinbart und ist der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach entstanden, ist sie im Jahresabschluss der GmbH als Aufwand, Rückstellung oder Verbindlichkeit zu berücksichtigen. Die konkrete Behandlung hängt von Fälligkeit, Feststellung des Jahresabschlusses und Vertragslage ab.

Wichtige Punkte für den Jahresabschluss

  • Ist die Tantieme wirtschaftlich im abgelaufenen Geschäftsjahr entstanden?
  • Ist die Höhe anhand des Jahresabschlusses berechenbar?
  • Wurde die Tantieme im Vertrag wirksam zugesagt?
  • Ist der Anspruch fällig oder erst später auszuzahlen?
  • Wurde Lohnsteuer korrekt einbehalten und abgeführt?
  • Ist ein Teil als vGA zu korrigieren?
Bilanz-Tipp: Stimmen Sie Tantiemeklausel, Jahresabschlussfeststellung und Lohnabrechnung zeitlich aufeinander ab. Gerade bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern entscheidet die Fälligkeit über den steuerlichen Zufluss.

Tantieme und Altersvorsorge: Gestaltung mit Vorsicht prüfen

In manchen Fällen kann geprüft werden, ob variable Vergütungsbestandteile in eine betriebliche Altersversorgung einbezogen werden können. Das kann interessant sein, muss aber sorgfältig gestaltet werden.

  • Pensionszusage,
  • Unterstützungskasse,
  • Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds,
  • Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschüsse.
Wichtig: Eine Umwandlung von Tantiemen in Altersvorsorge ist kein pauschaler Steuerspartrick. Zu prüfen sind Lohnsteuer, Sozialversicherung, Angemessenheit, Erdienbarkeit, Probezeit, Finanzierung und vGA-Risiko.

10 Praxistipps zur Tantieme für Geschäftsführer

1. Vorher vereinbaren

Tantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer müssen vor dem Wirtschaftsjahr klar geregelt sein.

2. Formel statt Ermessen

Eine klare Berechnungsformel ist besser als eine spätere Entscheidung nach Bauchgefühl.

3. Deckelung einbauen

Ein Höchstbetrag reduziert das Risiko einer Gewinnabsaugung und damit einer vGA.

4. Fremdvergleich sichern

Dokumentieren Sie, warum die Gesamtvergütung marktüblich und angemessen ist.

5. Verluste berücksichtigen

Bei schwankenden Ergebnissen sollte geregelt werden, wie Verlustjahre berücksichtigt werden.

6. Fälligkeit klar regeln

Nach BFH 2024 ist die Fälligkeit zentral für den Zufluss beim beherrschenden Geschäftsführer.

7. Rückstellung prüfen

Jahresabschluss und Tantiemeanspruch müssen bilanziell sauber aufeinander abgestimmt sein.

8. Lohnsteuer nicht vergessen

Auch nicht ausgezahlte, aber zugeflossene Tantiemen können lohnsteuerlich relevant sein.

9. Keine Nur-Tantieme

Eine Vergütung nur über Tantieme ist regelmäßig riskant und nur in Sonderfällen erklärbar.

10. Alle 2–3 Jahre prüfen

Vergütungsmodelle sollten regelmäßig an Gewinn, Wachstum und Marktvergleich angepasst werden.

Checkliste: Ist Ihre Tantieme steuerlich belastbar?

  • Liegt eine schriftliche Vereinbarung vor?
  • Wurde die Tantieme vor Beginn des Wirtschaftsjahres vereinbart?
  • Ist die Bemessungsgrundlage eindeutig?
  • Gibt es einen festen Prozentsatz oder eine klare Formel?
  • Ist die Tantieme gedeckelt?
  • Bleibt der GmbH ein angemessener Gewinn?
  • Wurde die 50-%-Grenze geprüft?
  • Wurde das Verhältnis von Festgehalt und variabler Vergütung geprüft?
  • Ist die Gesamtvergütung im Fremdvergleich angemessen?
  • Ist die Fälligkeit eindeutig geregelt?
  • Wurde die Tantieme im Jahresabschluss korrekt berücksichtigt?
  • Wurde die Lohnsteuer zutreffend behandelt?
  • Sind Gesellschafterbeschlüsse und Vertragsänderungen dokumentiert?

Weiterführende Informationen und Downloads

Tantieme prüfen und vGA-Risiko vermeiden

Eine Tantieme kann steuerlich sinnvoll sein – aber nur, wenn Vertrag, Höhe, Fälligkeit, Jahresabschluss und Lohnabrechnung zusammenpassen. Besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern sollten Tantiemezusagen vor Umsetzung geprüft werden.

Tantieme steuerlich prüfen lassen

Alternativ können Sie die Gestaltung auch im Rahmen der Online-Steuerberatung besprechen.

FAQ: Häufige Fragen zur Tantieme

Was ist eine Tantieme?

Eine Tantieme ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die zusätzlich zum festen Gehalt gezahlt wird. Sie kann an Gewinn, Umsatz, Rohertrag oder bestimmte Ziele anknüpfen.

Ist eine Tantieme steuerpflichtig?

Ja. Tantiemen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und werden über die Lohnabrechnung versteuert.

Was ist die 50-%-Grenze bei der Tantieme?

Die Summe der Gewinntantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig nicht mehr als 50 % des maßgeblichen Jahresüberschusses vor Tantieme und Ertragsteuern betragen.

Was bedeutet die 75/25-Regel?

Sie beschreibt das klassische Verhältnis von Festgehalt zu variabler Vergütung: etwa 75 % Festgehalt und 25 % Tantieme. Die Regel ist ein wichtiger Orientierungswert, aber kein starres Gesetz.

Wann liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Eine vGA kann vorliegen, wenn die Tantieme nicht fremdüblich ist, zu hoch ausfällt, nicht klar vereinbart wurde oder durch die Gesellschafterstellung veranlasst ist.

Wann fließt eine Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu?

Nach der BFH-Rechtsprechung grundsätzlich bei Fälligkeit. Regelmäßig ist das die Feststellung des Jahresabschlusses, wenn keine wirksame und fremdübliche abweichende Fälligkeit vereinbart wurde.

Kann eine Tantieme rückwirkend vereinbart werden?

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine rückwirkende Vereinbarung steuerlich besonders riskant. Die Tantieme sollte vor Beginn des Wirtschaftsjahres schriftlich vereinbart werden.

Ist eine Nur-Tantieme zulässig?

Eine Vergütung ausschließlich über Tantieme ist bei Gesellschafter-Geschäftsführern regelmäßig nicht fremdüblich und birgt ein hohes vGA-Risiko. Ausnahmen müssen gut begründet und befristet sein.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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