Steuern sparen mit Kindern: 10 legale Tipps
- 1) Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Ausbildung (1.200 €)
- 2) Kinderbetreuungskosten (ab 2025: 80% bis 4.800 €)
- 3) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € + 240 €)
- 4) Kindergeld 2026 (259 €) und Günstigerprüfung
- 5) Schulgeld als Sonderausgaben (bis 5.000 €)
- 6) Unterhalt an volljährige Kinder/Angehörige
- 7) Krankheits- und Pflegekosten des Kindes prüfen
- 8) Haushaltshilfe & Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
- 9) Ausbildungs-/Studienkosten: Wer darf was absetzen?
- 10) Typische Fehler & Nachweise (Quick-Check)
- FAQ
1) Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Berufsausbildung (bis 1.200 €)
Wenn Ihr volljähriges Kind sich in Ausbildung/Studium befindet und auswärts untergebracht ist (z. B. WG/Wohnheim), können Sie einen Freibetrag von 1.200 € pro Jahr nach § 33a Abs. 2 EStG geltend machen. Ein Einzelnachweis der tatsächlichen Ausbildungskosten ist dafür nicht erforderlich. (Quelle: Finanzverwaltung NRW)
Nachweise in der Praxis: Immatrikulations-/Ausbildungsnachweis, Mietvertrag/Wohnheimvertrag, Adresse/Unterbringung.
Auswärtige Unterbringung von April bis Dezember (9 Monate) ⇒ 9/12 × 1.200 € = 900 €.
Quellen: Ausbildungsfreibetrag 1.200 € und ohne Einzelnachweis (Finanzverwaltung NRW) sowie Hintergrund/Einordnung (Haufe).
- Finanzverwaltung NRW: Freibetrag Sonderbedarf Berufsausbildung (1.200 €) – https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/familien-und-kinder/freibetrag-zur-abgeltung-eines-sonderbedarfs-bei
- Haufe: Ausbildungsfreibetrag/Sonderbedarfsfreibetrag – https://www.haufe.de/id/beitrag/ausbildungsfreibetrag-und-sonderbedarfsfreibetrag-HI5845.html
2) Kinderbetreuungskosten (ab 2025 verbessert: 80% bis 4.800 €)
Ab 2025 sind 80 % der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abziehbar, maximal 4.800 € pro Kind und Jahr. Der Höchstbetrag wird bei 6.000 € Betreuungskosten erreicht.
- Rechnung/Vertrag liegt vor
- Zahlung unbar (Überweisung/Lastschrift) – keine Barzahlung
- Leistungszeitraum und Leistungserbringer klar dokumentiert
Quelle: Finanztip zur Neuregelung ab 2025 (80% / max. 4.800 €).
- Finanztip: Kinderbetreuungskosten absetzen – https://www.finanztip.de/kinderbetreuungskosten/
3) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € + 240 € je weiteres Kind)
Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von 4.260 € pro Jahr erhalten. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 €. In der Praxis wird dies typischerweise über die Steuerklasse II berücksichtigt (wenn die Voraussetzungen vorliegen).
Quelle: Familienportal des Bundes.
- Familienportal: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/was-ist-der-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-und-wie-werden-kinderfreibetraege-bei-nicht-verheirateten-eltern-aufgeteilt--125202
4) Kindergeld 2026 (259 €) und die automatische Günstigerprüfung
Das Kindergeld beträgt seit 1. Januar 2026 monatlich 259 € pro Kind. In der Einkommensteuerveranlagung führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es wird geprüft, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag (inkl. BEA-Freibetrag) für Sie günstiger ist.
Quellen: Bundesfamilienministerium sowie Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit.
- BMBFSFJ: Kindergeld (259 € ab 01.01.2026) – https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld steigt ab Januar 2026 – https://www.arbeitsagentur.de/presse/2025-53-kindergeld-steigt-ab-januar-2026
5) Schulgeld als Sonderausgaben (30% bis max. 5.000 €)
Unter bestimmten Voraussetzungen können 30 % des Schulgelds, höchstens 5.000 € pro Jahr, als Sonderausgaben abziehbar sein. Wichtig ist regelmäßig eine Aufteilung, weil Kosten für Verpflegung, Beherbergung oder Betreuung typischerweise nicht begünstigt sind.
6) Unterhalt an volljährige Kinder oder andere Angehörige
Wenn Sie Unterhalt leisten (z. B. für ein volljähriges Kind ohne ausreichende eigene Mittel), kann ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG in Betracht kommen. Dabei sind Höchstbeträge, Anrechnung eigener Einkünfte/Bezüge sowie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu prüfen.
Tipp: Dokumentieren Sie Unterhaltszahlungen lückenlos (Überweisungen) und halten Sie Nachweise über Bedürftigkeit, Einkünfte/Bezüge und Krankenversicherung bereit.
7) Krankheits- und Pflegekosten des Kindes prüfen
Zuzahlungen, Hilfsmittel, medizinisch veranlasste Fahrten oder Pflegeaufwendungen können als außergewöhnliche Belastungen relevant sein. Der Knackpunkt ist häufig die zumutbare Belastung. Gerade bei größeren Aufwendungen lohnt sich eine konkrete Berechnung.
8) Haushaltshilfe & Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
Familienhaushalte profitieren oft überproportional von § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen), weil hier keine Werbungskosten-/Sonderausgabenlogik greift, sondern eine direkte Steuerermäßigung. Typische Fälle: Reinigung, Garten, Winterdienst, Renovierung, Reparaturen, Umzugs-nahe Handwerkerleistungen.
9) Ausbildungs-/Studienkosten: Wer darf was absetzen?
Viele Missverständnisse entstehen hier: Der allgemeine Ausbildungsbedarf wird steuerlich häufig bereits über Kindergeld/Freibeträge „mitgedacht“. Ein zusätzlicher, klarer Hebel bei den Eltern ist der Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung (siehe Tipp 1). Ob und in welchem Umfang das Kind selbst Kosten absetzen kann (Sonderausgaben/Werbungskosten/Verlustvortrag), hängt stark von Erstausbildung/Zweitausbildung und Einkünften ab.
10) Typische Fehler & Nachweise (Quick-Check)
- Barzahlung bei Betreuung/Haushaltshilfe ⇒ hohes Risiko der Nichtanerkennung
- Kein Miet-/Unterbringungsnachweis beim auswärts untergebrachten Kind ⇒ Ausbildungsfreibetrag gefährdet
- Schulgeld ohne Aufteilung ⇒ Kürzungen wahrscheinlich
- Unterhalt ohne Zahlungsnachweise ⇒ Abzug scheitert häufig
- Ausbildungs-/Studiennachweis (Immatrikulation/Ausbildungsvertrag)
- Mietvertrag/Wohnheimvertrag + Anschrift/Unterbringung
- Rechnungen & Überweisungsbelege (Betreuung/Schule/Haushalt/Handwerker)
- Unterhaltszahlungen per Überweisung + Nachweise zur Bedürftigkeit
- KV/PV-Nachweise (insb. bei Unterhaltsfällen)
FAQ
Gibt es den Ausbildungsfreibetrag auch bei Minderjährigen im Internat?
Der Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG setzt ein volljähriges Kind voraus (auswärtig untergebracht und in Ausbildung). Bei minderjährigen Kindern greift diese Regelung typischerweise nicht. (siehe Quellen oben)
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit 1. Januar 2026: 259 € pro Kind und Monat. (BMBFSFJ / Bundesagentur für Arbeit)
Kinderbetreuungskosten: Was ist der wichtigste formale Punkt?
Die Zahlung muss unbar erfolgen und es braucht eine Rechnung/vertragliche Grundlage.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen dar und ersetzt keine individuelle Steuerberatung im Einzelfall.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Kind
EStGEStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
EStG § 3
EStG § 9c
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
EStG § 31 Familienleistungsausgleich
EStG § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen
EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
EStG § 33b Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
EStG § 34f
EStG § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung
EStG § 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge
EStG § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale
EStG § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 39e Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
EStG § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
EStG § 51a Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern
EStG § 52 Anwendungsvorschriften
EStG § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
EStG § 62 Anspruchsberechtigte
EStG § 63 Kinder
EStG § 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
EStG § 67 Antrag
EStG § 68 Besondere Mitwirkungspflichten
EStG § 69
EStG § 70 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes
EStG § 72 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes an Angehörige des öffentlichen Dienstes
EStG § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
EStG § 75 Aufrechnung
EStG § 76 Pfändung
EStG § 77 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
EStG § 78 Übergangsregelungen
EStG § 83 Altersvorsorgezulage
EStG § 85 Kinderzulage
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 89 Antrag
EStR
EStR R 2. Umfang der Besteuerung
EStR R 4.8 Rechtsverhältnisse zwischen Angehörigen
EStR R 6.4 Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
EStR R 7.2 Wirtschaftsgebäude, Mietwohnneubauten und andere Gebäude
EStR R 10.4 Vorsorgeaufwendungen (Allgemeines)
EStR R 10.8 Kinderbetreuungskosten
EStR R 10.10 Schulgeld
EStR R 15.7 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung
EStR R 15.9 Steuerliche Anerkennung von Familiengesellschaften
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 26a. Veranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG
EStR R 31. Familienleistungsausgleich
EStR R 32.1 Im ersten Grad mit dem Stpfl. verwandte Kinder
EStR R 32.2 Pflegekinder
EStR R 32.3 Allgemeines zur Berücksichtigung von Kindern
EStR R 32.4 Kinder, die Arbeit suchen
EStR R 32.5 Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden
EStR R 32.6 Kinder, die sich in einer Übergangszeit befinden
EStR R 32.7 Kinder, die mangels Ausbildungsplatz ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können
EStR R 32.8 Kinder, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder freiwillige Dienste leisten
EStR R 32.11 Verlängerungstatbestände bei Arbeit suchenden Kindern und Kindern in Berufsausbildung
EStR R 32.12 Höhe der Freibeträge für Kinder in Sonderfällen
EStR R 32.13 Übertragung der Freibeträge für Kinder
EStR R 33.3 Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit und erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
EStR R 33.4 Aufwendungen wegen Krankheit und Behinderung sowie für Integrationsmaßnahmen
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33a.2 Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
EStDV 64
UStG
UStG § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStG Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) i.d.F. 23.12.2016
AO
AO § 15 Angehörige
AO § 53 Mildtätige Zwecke
AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe
AO § 102 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse
AO § 183 Empfangsbevollmächtigte bei der einheitlichen Feststellung
AO Anlage 1 (zu § 60)
AO § 15 Angehörige
AO § 53 Mildtätige Zwecke
AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe
AO § 102 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse
AO § 183 Empfangsbevollmächtigte bei der einheitlichen Feststellung
AO Anlage 1 (zu § 60)
UStAE
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 3.3. Den Lieferungen gleichgestellte Wertabgaben
UStAE 3.6. Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 4.12.3. Vermietung von Campingflächen
UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
UStAE 4.14.4. Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberufe
UStAE 4.14.5. Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen
UStAE 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen
UStAE 4.21.2. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
UStAE 4.22.1. Veranstaltung wissenschaftlicher und belehrender Art
UStAE 4.23.1. Beherbergung und Beköstigung von Jugendlichen
UStAE 4.24.1. Jugendherbergswesen
UStAE 4.25.1. Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
UStAE 4.25.2. Eng mit der Jugendhilfe verbundene Leistungen
UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStAE 12.13. Begünstigte Verkehrsarten
UStAE 16.2. Beförderungseinzelbesteuerung
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 3.3. Den Lieferungen gleichgestellte Wertabgaben
UStAE 3.6. Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 4.12.3. Vermietung von Campingflächen
UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
UStAE 4.14.4. Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberufe
UStAE 4.14.5. Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen
UStAE 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen
UStAE 4.21.2. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
UStAE 4.22.1. Veranstaltung wissenschaftlicher und belehrender Art
UStAE 4.23.1. Beherbergung und Beköstigung von Jugendlichen
UStAE 4.24.1. Jugendherbergswesen
UStAE 4.25.1. Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
UStAE 4.25.2. Eng mit der Jugendhilfe verbundene Leistungen
UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStAE 12.13. Begünstigte Verkehrsarten
UStAE 16.2. Beförderungseinzelbesteuerung
UStR
UStR 12. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStR 78. Vermietung von Campingflächen
UStR 86. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
UStR 88. Tätigkeit als Arzt
UStR 90. Tätigkeit als Angehöriger anderer Heilberufe
UStR 99a. Pflegeeinrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchstabe e UStG
UStR 115. Veranstaltung wissenschaftlicher und belehrender Art
UStR 117. Beherbergung und Beköstigung von Jugendlichen
UStR 118. Jugendherbergswesen
UStR 170. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStR 173. Begünstigte Verkehrsarten
UStR 221. Beförderungseinzelbesteuerung
AEAO
AEAO Zu § 8 Wohnsitz:
AEAO Zu § 15 Angehörige:
AEAO Zu § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen:
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:
AEAO Zu § 52 Gemeinnützige Zwecke:
AEAO Zu § 53 Mildtätige Zwecke:
AEAO Zu § 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen:
AEAO Zu § 66 Wohlfahrtspflege:
AEAO Zu § 68 Einzelne Zweckbetriebe:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 154 Kontenwahrheit:
AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:
AEAO Zu § 197 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung:
ErbStG 13 15 16 17
ErbStR 1.1 3.5 6 13.3 13.4 13b.11 17
ErbStDV muster-3 muster-6
LStR
R 3.33 LStR Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 19.5 LStR Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen
R 39.2 LStR Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale
R 39a.1 LStR Verfahren bei Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags
R 40.1 LStR Bemessung der Lohnsteuer nach besonderen Pauschsteuersätzen
R 40.2 LStR Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
R 41c.2 LStR Anzeigepflichten des Arbeitgebers
R 41c.3 LStR Nachforderung von Lohnsteuer
BewG anlage-22 anlage-24
EStH 3.11 3.29 4.8 10.8 12.1 15.6 15.9.2 15.9.3 15.9.4 16.6 18.1 18.2 20.2 21.4 26a 31 32.1 32.2 32.4 32.5 32.6 32.7 32.9 32.10 32.11 32.12 32.13 33.1.33.4 33a.1 33a.2 33a.3 33b 63 65 66 67 72 74
StbVV
§ 24 StBVV Steuererklärungen
GewStH 2.9.3 8.1.2
KStH 4.5
LStH 3.33 3.62 3.67 9.9 9.10 19.0 19.3 24b 32 39a.1 39a.3 40.1
GrEStG 3
ErbStH E.2.1 E.3.1.1 E.3.1.2 E.3.1.4 E.3.1.5 E.3.5 E.13.4 E.13c E.14.1.1 E.15.1 E.15.2 E.21 E.25 B.158.1.1 B.158.1.2
GrStR 18 22 36
StBerG
§ 4 StBerG Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
BGB 11 207 312 563 1307 1308 1310 1316 1318 1360a 1361b 1382 1444 1466 1568 1568a 1568b 1570 1571 1572 1574 1577 1578b 1579 1586a 1591 1592 1593 1594 1595 1596 1597 1598a 1599 1600 1600a 1600b 1600c 1600d 1602 1603 1606 1607 1609 1611 1612 1612a 1612b 1612c 1615a 1615b bis 1615k 1615l 1615m 1615n 1616 1617 1617a 1617b 1617c 1618 1618a 1619 1620 1621 bis 1623 1624 1625 1626 1626a 1626b 1626d 1627 1628 1629 1629a 1630 1631 1631a 1631b 1631c 1631d 1632 1638 1639 1640 1641 1642 1643 1644 1645 1646 1648 1649 1664 1666 1666a 1667 1671 1673 1674a 1678 1680 1681 1682 1684 1685 1686 1686a 1687 1687a 1687b 1688 1693 1696 1697a 1698 1698a 1698b 1712 1713 1714 1717 1741 1742 1743 1744 1745 1746 1747 1748 1749 1750 1751 1752 1753 1754 1755 1756 1757 1758 1759 1760 1761 1762 1763 1764 1765 1766 1767 1768 1769 1770 1771 1772 1774 1777 1786 1791c 1897 1905 1912 1918 1924 1925 1931 1963 2043 2068 2107
Steuer-Newsletter.