Rechtsstand: 02.07.2026
Abgasskandal: betroffene Fahrzeuge, neue Urteile und Ihre Rechte
Der Abgasskandal betrifft längst nicht mehr nur VW-Diesel mit EA189-Motor. Auch Thermofenster, Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes, Musterfeststellungsklagen und neue Urteile zum sogenannten Differenzschaden spielen eine wichtige Rolle. Diese Übersicht zeigt, worauf Betroffene jetzt achten sollten.
Was ist der Abgasskandal?
Beim Abgasskandal geht es um Fahrzeuge, deren Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen anders arbeitet als im Prüfstand. Eine solche technische Steuerung kann eine unzulässige Abschalteinrichtung sein. Betroffene Käufer können je nach Fahrzeug, Motor, Kaufzeitpunkt, Kenntnisstand und Verjährung Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
Hier hat der BGH bereits 2020 eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Volkswagen bejaht.
Nach der EuGH- und BGH-Rechtsprechung können auch fahrlässige Verstöße gegen europäisches Abgasrecht zu einem Differenzschaden führen.
Ein amtlicher Rückruf ist ein starkes Indiz, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
Ob die Versicherung zahlen muss, hängt von den Versicherungsbedingungen und den Erfolgsaussichten der konkreten Klage ab.
Abgasskandal 2026 als Infografik
Welche Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen?
Betroffen sein können Diesel-Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller. Entscheidend ist nicht allein die Marke, sondern die konkrete Kombination aus Motor, Emissionsklasse, Baujahr, Softwarestand und behördlichem Rückruf.
| Hersteller / Konzern | Häufig genannte Modelle | Worauf kommt es an? |
|---|---|---|
| Volkswagen | Golf, Passat, Tiguan, Touran, Sharan, Caddy, Touareg | Motorfamilie, KBA-Rückruf, Software-Update, Kaufzeitpunkt |
| Audi | A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, Q7 | Besonders relevant: 2.0-TDI- und 3.0-TDI-Konstellationen |
| Seat / Skoda | Leon, Ibiza, Alhambra, Octavia, Superb, Yeti, Kodiaq | Technische Nähe zu VW-Motoren und Rückrufstatus prüfen |
| Mercedes-Benz | GLC, GLK, C-Klasse, E-Klasse, Vito, Sprinter | Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen und Musterfeststellungsklage beachten |
| Opel | Zafira, Cascada, Insignia | KBA-Rückruf und verwaltungsgerichtliche Verfahren prüfen |
| Weitere Hersteller | BMW, Porsche, Fiat, Renault, Mitsubishi u. a. | Eine pauschale Betroffenheit gibt es nicht; maßgeblich ist der konkrete Fahrzeugtyp |
Welche Urteile sind im Abgasskandal besonders wichtig?
BGH, Urteil vom 25.05.2020 – VI ZR 252/19
Der Bundesgerichtshof hat im klassischen VW-Dieselfall entschieden, dass Volkswagen Käufer eines manipulierten Fahrzeugs vorsätzlich sittenwidrig geschädigt haben kann. In solchen Fällen kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung gegen Anrechnung gezogener Nutzungen in Betracht.
EuGH, Urteil vom 21.03.2023 – C-100/21
Der Europäische Gerichtshof hat die Position von Fahrzeugkäufern gestärkt: Bei unzulässigen Abschalteinrichtungen darf das nationale Recht einen Schadensersatzanspruch nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren.
BGH, Urteile vom 26.06.2023 – VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22
Der BGH hat seine Rechtsprechung nach dem EuGH-Urteil angepasst. Bei fahrlässigen Verstößen gegen europäisches Abgasrecht kann ein Anspruch auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens bestehen. Dieser wird regelmäßig im Rahmen von 5 % bis 15 % des gezahlten Kaufpreises diskutiert; die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsschutzversicherung und Dieselklagen
Rechtsschutzversicherer dürfen Deckung nicht pauschal mit dem Hinweis auf fehlende Erfolgsaussichten ablehnen. Ob Deckung besteht, hängt jedoch vom Versicherungsvertrag, vom Streitgegenstand und vom Stand der Rechtsprechung ab.
Welche Ansprüche können Betroffene haben?
Je nach Fallkonstellation kommen unterschiedliche Anspruchsziele in Betracht. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen „großem“ Schadensersatz und Differenzschaden.
| Anspruchsziel | Was bedeutet das? | Typische Hürden |
|---|---|---|
| Großer Schadensersatz | Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. | Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, Verjährung, Nutzungsvorteile. |
| Differenzschaden | Ausgleich des Minderwerts, weil das Fahrzeug bei Kauf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung weniger wert war. | Konkrete Schadensschätzung, Vorteilsausgleich, Software-Update, Restwert. |
| Kaufrechtliche Rechte | Minderung, Rücktritt oder Nacherfüllung können in Einzelfällen gegenüber dem Verkäufer relevant sein. | Gewährleistungsfrist, Beweislast, Zeitpunkt des Kaufs. |
| Deckung durch Rechtsschutzversicherung | Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten durch die Versicherung. | Versicherungsbedingungen, Erfolgsaussichten, Ausschlüsse, Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls. |
Ist mein Anspruch im Abgasskandal schon verjährt?
Die Verjährung ist einer der wichtigsten Punkte im Abgasskandal. Für viele ältere VW-EA189-Fälle sind klassische Schadensersatzansprüche heute häufig verjährt. In anderen Konstellationen können spätere Rückrufe, spätere Kenntnis, neue Softwarestände, andere Motoren oder der sogenannte Restschadensersatz eine Rolle spielen.
Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
- Kaufvertrag oder Leasingvertrag
- Fahrzeugschein und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- Motorcode, Emissionsklasse und Baujahr
- KBA- oder Hersteller-Rückrufschreiben
- Nachweis über aufgespielte oder verweigerte Software-Updates
- Aktueller Kilometerstand und früherer Kilometerstand beim Kauf
- Unterlagen zur Rechtsschutzversicherung
- Schriftverkehr mit Händler, Hersteller, KBA oder Versicherung
FAQ zum Abgasskandal
Ist mein Diesel automatisch vom Abgasskandal betroffen?
Nein. Die Betroffenheit hängt vom konkreten Fahrzeug, Motor, Baujahr, Softwarestand und Rückrufstatus ab. Eine reine Modellbezeichnung reicht für eine verlässliche Prüfung nicht aus.
Bekomme ich automatisch Schadensersatz, wenn mein Fahrzeug zurückgerufen wurde?
Nein. Ein KBA-Rückruf ist ein wichtiges Indiz, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung. Zu prüfen sind Anspruchsgrundlage, Schaden, Verschulden und Verjährung.
Was bedeutet Differenzschaden im Abgasskandal?
Der Differenzschaden soll den Minderwert ausgleichen, der dadurch entstanden ist, dass ein Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft wurde. Der BGH diskutiert hierfür regelmäßig einen Rahmen von 5 % bis 15 % des Kaufpreises.
Muss ich mein Auto zurückgeben?
Das hängt vom geltend gemachten Anspruch ab. Beim großen Schadensersatz kann eine Rückgabe gegen Zahlung in Betracht kommen. Beim Differenzschaden behalten Käufer das Fahrzeug grundsätzlich.
Hilft mir eine Musterfeststellungsklage?
Eine Musterfeststellungsklage kann Grundsatzfragen klären und Verjährung hemmen, wenn eine wirksame Anmeldung möglich war. Ob Sie noch profitieren können, hängt vom konkreten Verfahren ab.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Dieselklage?
Das ist möglich, aber nicht automatisch. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen, der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls und die Erfolgsaussichten der Klage.
Was sollte ich zuerst tun?
Sammeln Sie Kaufvertrag, FIN, Rückrufschreiben, Software-Update-Nachweise und Rechtsschutzunterlagen. Danach sollte die Verjährung geprüft werden.
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Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine individuelle Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Prüfung Ihres konkreten Falls durch einen Rechtsanwalt.
Quellenverzeichnis
- BGH, Urteil vom 25.05.2020 – VI ZR 252/19, Schadensersatzklage im sogenannten Dieselfall.
- EuGH, Urteil vom 21.03.2023 – C-100/21, unzulässige Abschalteinrichtung und Schadensersatz.
- BGH, Urteile vom 26.06.2023 – VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22, Differenzschaden in Dieselverfahren.
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank und Fachinformationen zur Abgasthematik.
- Verbraucherzentrale / vzbv, Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz Group AG, Stand 21.08.2025.
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017 – I-4 U 87/17, Rechtsschutzversicherung im VW-Abgasskandal.
- OLG Oldenburg, Urteil vom 16.10.2020 – 11 U 2/20, VW Touareg mit Audi-Motor EA897.
- Rechtsgrundlagen: § 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB, § 852 BGB, § 195 BGB, § 199 BGB, Art. 3 Nr. 10 und Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 715/2007.