Abgasskandal - Hersteller, Fahrzeuge + neue Urteile
Der Abgasskandal: Eine Chronologie der Ereignisse
2005-2015: Entwicklung und Einsatz der illegalen Abgassoftware durch Volkswagen
- 2008: Erste Hinweise auf die Manipulation von Abgaswerten bei VW-Dieselfahrzeugen
- 2014: Interne Untersuchungen bei VW bestätigen die Verwendung der illegalen Software
- 2015: Veröffentlichung eines Forschungsberichts der Universität West Virginia, der die Manipulation von Abgaswerten bei VW-Dieselfahrzeugen aufdeckt
September 2015: Bekanntwerden des Abgasskandals
- 18. September 2015: Die US-Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) wirft Volkswagen vor, in Dieselfahrzeugen eine illegale Abgassoftware eingesetzt zu haben.
- 22. September 2015: Volkswagen stoppt den Verkauf von Dieselfahrzeugen in den USA.
- 23. September 2015: Martin Winterkorn, der damalige Vorstandsvorsitzende von Volkswagen, tritt zurück.
Oktober 2015 - Dezember 2018: Weltweite Rückrufaktionen und Entschädigungszahlungen
- Oktober 2015: Volkswagen ruft weltweit 11 Millionen Dieselfahrzeuge zurück.
- 2016-2018: Volkswagen zahlt Milliarden von Euro an Strafen und Entschädigungen an die betroffenen Kunden.
2019 - heute: Aufarbeitung des Skandals und Regulierung der Abgasemissionen
- 2019: Volkswagen und die US-Justizbehörde einigen sich auf einen Vergleich in Höhe von 25 Milliarden US-Dollar.
- 2020: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnet die Stilllegung von Hunderttausenden von VW-Dieselfahrzeugen an.
- Heute: Die Automobilindustrie befindet sich weiterhin im Wandel und die Regulierung der Abgasemissionen wird stetig verschärft.
Folgen des Abgasskandals:
- Verlust von Vertrauen in die Automobilindustrie
- Gesundheitsgefährdung durch erhöhte Stickoxid-Emissionen
- Strafen und Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe
- Verschärfte Regulierung der Abgasemissionen
Der Abgasskandal hat die Automobilindustrie grundlegend verändert und die Bedeutung von sauberer und nachhaltiger Mobilität deutlich gemacht.
Weitere Informationen:
- Wikipedia-Artikel zum Abgasskandal: https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasskandal
- Website der Deutschen Umwelthilfe zum Abgasskandal
Welche Autos sind vom Abgasskandal betroffen?
Volkswagen Konzern:
- Volkswagen: Golf, Passat, Tiguan, Touran, Caddy, Amarok, Beetle, Jetta, Sharan, T-Roc
- Audi: A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, Q7, R8
- Skoda: Octavia, Fabia, Superb, Yeti, Rapid, Roomster, Karoq, Kodiaq
- Seat: Leon, Ibiza, Altea, Toledo, Alhambra, Ateca, Arona
Andere Hersteller:
- Mercedes-Benz: C-Klasse, E-Klasse, Vito, Sprinter
- BMW: 3er, 5er, X3, X5
- Opel: Astra, Zafira, Insignia
- Fiat: 500, Punto, Ducato
- Renault: Clio, Mégane, Kangoo
- Mitsubishi: Outlander, ASX
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Modelle der genannten Marken und Baureihen vom Abgasskandal betroffen sind. Ob ein konkretes Fahrzeug betroffen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Motortyp, der Modellvariante und dem Baujahr.
Um herauszufinden, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Überprüfen Sie die FIN (Fahrzeugidentifizierungsnummer) Ihres Fahrzeugs auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA): [ungültige URL entfernt]
- Wenden Sie sich an den Hersteller Ihres Fahrzeugs.
- Suchen Sie nach Informationen im Internet.
Es gibt verschiedene Online-Plattformen, die Informationen zum Abgasskandal und zu den betroffenen Fahrzeugen bereitstellen.
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Rechte geltend zu machen. Sie können sich an einen Rechtsanwalt wenden, um Schadensersatz zu fordern, oder sich an einer Sammelklage beteiligen.
Weitere Informationen zum Abgasskandal finden Sie auf folgenden Websites:
- Wikipedia-Artikel zum Abgasskandal: https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasskandal
- Website des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA): [ungültige URL entfernt]
- Website der Deutschen Umwelthilfe: [ungültige URL entfernt]
Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Musterfeststellungsklage | VW Abgasskandal + andere Hersteller
Sind Sie ebenfalls vom Diesel-Abgas-Skandal betroffen? So schließen Sie sich an
Käufer von Diesel-PKWs der Jahre 2008 bis 2015 haben einen durchschnittlichen Anspruch auf Entschädigung von ca. 5.000 Euro. Fordern Sie jetzt Ihren Schadensersatz: Rückzahlung bis zur Höhe Ihres Autokaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung. Das gilt auch für Leasingfahrzeuge. Aktuell betroffen sind Fahrzeuge der Hersteller VW, Seat, Audi, Skoda, Porsche. Achtung: Gegenüber der VW-Gruppe (VW, Audi, Seat, Skoda) verjähren diese Ansprüche.
Rechtslage im Abgasskandal und neue Urteile
Die Rechtslage im Abgasskandal ist komplex und befindet sich noch im Fluss. In den letzten Jahren gab es jedoch mehrere wichtige Urteile, die die Rechte der betroffenen Verbraucher gestärkt haben.
Grundsätzlich haben die Käufer von manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann sich aus verschiedenen Faktoren zusammensetzen, wie zum Beispiel dem Kaufpreis des Fahrzeugs, der Differenz zum Wert des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Skandals und den Nutzungsausfall.
In mehreren Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Volkswagen vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. Dies bedeutet, dass die Käufer von manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf vollen Schadensersatz haben, also den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
Zudem hat der BGH entschieden, dass die Käufer von manipulierten Fahrzeugen nicht verpflichtet sind, ihr Fahrzeug gegen ein neues Fahrzeug einzutauschen. Sie können stattdessen den Kaufpreis erstattet bekommen und ihr Fahrzeug behalten.
In einem aktuellen Urteil vom 26. Juni 2023 hat der BGH außerdem entschieden, dass die Käufer von manipulierten Fahrzeugen auch Anspruch auf Zinsen auf den Schadensersatz haben. Die Zinsen laufen ab dem Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses.
Weitere wichtige Urteile im Abgasskandal:
- EuGH-Urteil vom 21. März 2023: Das Gericht hat entschieden, dass die Verwendung einer Abschalteinrichtung, die die Abgaswerte im Prüfstand reduziert, illegal ist.
- BGH-Urteil vom 25. Mai 2020: Das Gericht hat entschieden, dass Volkswagen vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat und die Käufer von manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben.
- OLG-Urteil vom 22. Dezember 2022: Das Gericht hat entschieden, dass die Käufer von manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Zinsen auf den Schadensersatz haben.
Die neuen Urteile des BGH und des EuGH haben die Rechtslage im Abgasskandal deutlich zugunsten der Verbraucher gestärkt. Die betroffenen Verbraucher haben nun gute Chancen, Schadensersatz zu erhalten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell geprüft werden muss. Die Höhe des Schadensersatzes kann daher von Fall zu Fall variieren.
Wenn Sie ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug gekauft haben, sollten Sie sich daher von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Weitere Informationen zum Abgasskandal finden Sie auf folgenden Websites:
- Wikipedia-Artikel zum Abgasskandal: https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasskandal
- Website des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA): [ungültige URL entfernt]
- Website der Deutschen Umwelthilfe: [ungültige URL entfernt]
Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Rechtsschutzversicherung muss bei Klage gegen VW im Abgasskandal leisten
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat in einem Beschluss vom 21. September 2017 entschieden, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage gegen Volkswagen im Abgasskandal übernehmen muss.
Der Fall:
Ein Autokäufer aus Sachsen hatte einen VW Sharan gekauft, der von der Abgassoftware-Manipulation betroffen war. Er wollte den Kaufvertrag rückabwickeln und forderte von seiner Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Klage gegen Volkswagen. Die Versicherung lehnte dies ab, da sie keine hinreichenden Erfolgsaussichten sah.
Die Entscheidung des OLG:
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Klage übernehmen muss. Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Volkswagen seien ausreichend, da mehrere Landgerichte bereits Schadensersatzansprüche von Autokäufern bejaht hätten.
Die Begründung:
Das OLG Düsseldorf begründete seine Entscheidung damit, dass Volkswagen die Käufer der manipulierten Fahrzeuge sittenwidrig geschädigt habe. Die Käufer hätten daher Anspruch auf Schadensersatz, der sich in der Regel in der Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung bemesse.
Die Folgen:
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist ein wichtiger Erfolg für die Käufer von manipulierten Fahrzeugen. Sie stärkt ihre Rechte und macht es ihnen leichter, Schadensersatz von Volkswagen zu erhalten.
Weitere Informationen:
- Website des OLG Düsseldorf: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/
- Website der Deutschen Umwelthilfe zum Abgasskandal: https://www.duh.de/projekte/dieselabgas-betrug/
Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Deckungsklagen gegen die ARAG-Rechtsschutzversicherung in Diesel-Abgas-Fällen:
Das Landgericht Düsseldorf (LG) hat in zwei Urteilen vom 2. Februar 2022 und 21. Februar 2022 entschieden, dass die ARAG-Rechtsschutzversicherung in bestimmten Fällen die Kosten für Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal übernehmen muss.
Die Fälle:
In den beiden Verfahren hatten sich Autobesitzer gegen die ARAG-Rechtsschutzversicherung gewandt, weil diese die Kosten für ihre Klagen gegen die Autohersteller im Abgasskandal nicht übernehmen wollte. Die ARAG argumentierte, dass die Deckung für solche Fälle ausgeschlossen sei, da die Schäden durch vorsätzliches Verhalten der Autohersteller verursacht worden seien.
Die Entscheidung des LG:
Das LG Düsseldorf hat jedoch entschieden, dass die ARAG-Rechtsschutzversicherung in diesen Fällen die Kosten für die Rechtsverfolgung übernehmen muss. Die Versicherungsschutzbedingungen der ARAG würden auch Schäden abdecken, die durch illegale Abgase verursacht wurden. Die ARAG könne sich daher nicht auf den Ausschluss für vorsätzliches Verhalten berufen.
Die Bedeutung:
Die Entscheidungen des LG Düsseldorf sind ein wichtiger Erfolg für die Autobesitzer, die von der Abgasaffäre betroffen sind. Sie zeigen, dass die Rechtsschutzversicherungen in bestimmten Fällen die Kosten für die Rechtsverfolgung übernehmen müssen.
Weitere Informationen:
- Website des LG Düsseldorf: [ungültige URL entfernt]
- Website der Deutschen Umwelthilfe zum Abgasskandal: https://www.duh.de/projekte/dieselabgas-betrug/
Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage im Abgasskandal komplex ist und sich noch weiterentwickeln kann. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn Sie von der Abgasmanipulation betroffen sind.
In anderen Verfahren hat die ARAG Rechtsschutzversicherung auch Recht bekommen. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 25. November 2021 entschieden, dass die ARAG nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine Klage gegen Volkswagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu übernehmen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die ARAG-Versicherungsbedingungen eine Klausel enthalten, die die Deckung für Schäden ausschließt, die durch vorsätzliches Verhalten verursacht wurden.
Es ist daher wichtig, jeden Einzelfall gesondert zu prüfen, um festzustellen, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Klage im Zusammenhang mit dem Abgasskandal übernehmen muss.
Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt: Erfolg und Kritik
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Freigabe von Diesel-Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt rechtswidrig war. Dies ist ein Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die gegen das KBA geklagt hatte.
Das Gericht kritisierte die Zusammenarbeit zwischen dem KBA und den Autoherstellern und forderte eine unabhängige Überprüfung der Emissionswerte. Es stellte außerdem fest, dass das KBA Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen als unzulässig hätte einstufen müssen und Rückrufanordnungen für solche Fahrzeuge verpflichtend sein müssten.
Allerdings wurde die Klage der DUH in Bezug auf die Wirksamkeit von Software-Updates für Diesel-Fahrzeuge abgewiesen. Das Gericht befand, dass die Wirksamkeit dieser Updates nicht zweifelsfrei bewiesen sei, jedoch sei es grundsätzlich zulässig, solche Updates vorzuschreiben.
Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Umweltschutzes und zur Verbesserung der Luftqualität. Sie zeigt, dass die Behörden verpflichtet sind, gegen illegale Praktiken der Automobilindustrie vorzugehen.
Die DUH hat angekündigt, gegen das Urteil in Bezug auf die Software-Updates Berufung einzulegen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtslage in diesem Bereich weiterentwickeln wird.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Steuerpflichten von Autobesitzern, die von der Abgasaffäre betroffen sind. Das Gericht hat entschieden, dass der Nettokaufpreis der maßgebliche Ausgangswert für die Berechnung des Schadenersatzes ist und die Nutzungsentschädigung nach dem Bruttokaufpreis zu berechnen ist.
Die Entscheidung des OLG Hamm ist ein wichtiger Schritt zur Rechtssicherheit für Geschädigte und Schädiger. Sie schafft Klarheit über die steuerlichen Auswirkungen des großen Schadenersatzes in Dieselfällen.
Weitere Informationen:
- Website der Deutschen Umwelthilfe zum Abgasskandal: https://www.duh.de/projekte/dieselabgas-betrug/
- Website des Kraftfahrt-Bundesamtes: https://www.kba.de/
- Website des OLG Hamm: https://www.olg-hamm.nrw.de/
Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Oberlandesgericht Oldenburg zur Verjährung in „Abgas-Fällen“:
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat in zwei Urteilen vom 30. Januar 2020 entschieden, dass die Verjährungsfrist für Ansprüche von Autokäufern gegen Autohersteller im Abgasskandal drei Jahre beträgt.
Die Entscheidung:
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB auch für Ansprüche im Abgasskandal gilt. Dies bedeutet, dass Autokäufer ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückgabe des Fahrzeugs innerhalb von drei Jahren geltend machen müssen, nachdem sie von der Manipulation der Abgaswerte erfahren haben.
Die Begründung:
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Autokäufer bereits seit September 2015 Kenntnis von der Manipulation der Abgaswerte hatten. Ab diesem Zeitpunkt habe die Verjährungsfrist zu laufen begonnen.
Die Folgen:
Die Entscheidung des OLG Oldenburg ist ein Rückschlag für die Autokäufer, die von der Abgasmanipulation betroffen sind. Sie müssen nun ihre Ansprüche innerhalb von drei Jahren geltend machen, um sie nicht zu verlieren.
Kritik:
Die Entscheidung des OLG Oldenburg ist von Verbraucherschützern kritisiert worden. Sie argumentieren, dass die Verjährungsfrist in diesem Fall zu kurz sei und die Autokäufer nicht ausreichend Zeit hätten, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Hinweis:
Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Weitere Informationen:
- Website des OLG Oldenburg: https://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/
- Website der Deutschen Umwelthilfe zum Abgasskandal: https://www.duh.de/projekte/dieselabgas-betrug/
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage im Abgasskandal komplex ist und sich noch weiterentwickeln kann. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn Sie von der Abgasmanipulation betroffen sind.
Deckungsklagen gegen die ARAG-Rechtsschutzversicherung in Diesel-Abgas-Fällen
LG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 22.02.2022 zu den Urteilen 9 O 257/21 vom 02.02.2022 und 9a O 180/21 vom 21.02.2022 (nrkr)
Mehrere Autobesitzer haben Klage gegen die ARAG Rechtsschutzversicherung eingereicht, weil diese sich weigert, die Kosten für Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu übernehmen. Die Autobesitzer argumentieren, dass ihre Versicherungspolice auch Schadensfälle abdecken müsse, die durch illegale Abgase verursacht wurden.
Die ARAG Rechtsschutzversicherung hingegen argumentiert, dass sie nicht für Fälle aufkommen müsse, bei denen die Schäden durch vorsätzliches Verhalten verursacht wurden. Das Unternehmen verweist darauf, dass die Autohersteller wissentlich und absichtlich Abgaswerte manipuliert haben.
Das Landgericht Düsseldorf hat in einem ähnlichen Fall bereits zugunsten eines Klägers entschieden, der von der ARAG Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Schadensersatzklage gegen einen Autohersteller im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zurückverlangt hatte. Das Gericht entschied, dass die Versicherungspolice auch Schäden durch illegale Abgase abdecken müsse.
Die Klagen gegen die ARAG Rechtsschutzversicherung zeigen, dass es immer noch Unsicherheiten gibt, was die Haftung von Versicherungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal betrifft. Autobesitzer sollten ihre Versicherungspolicen daher sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen.
Dieselskandal: vzbv verklagt Daimler AG
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Juli 2021 die Daimler AG im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verklagt. Die Klage wurde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht.
Der vzbv fordert Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro pro betroffenem Fahrzeug. Er argumentiert, dass Daimler seine Kunden durch den Einsatz von unzulässigen Abschalteinrichtungen vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht habe.
Die Klage des vzbv richtet sich gegen bestimmte Modelle von Daimler, die mit der illegalen Abgastechnik ausgestattet sein sollen. Der vzbv geht davon aus, dass etwa 2 Millionen Fahrzeuge betroffen sind und fordert insgesamt Schadensersatz in Höhe von 10 Milliarden Euro.
Daimler hat die Vorwürfe des vzbv zurückgewiesen. Das Unternehmen betont, dass die Abgastechnik seiner Fahrzeuge legal sei und dass es sich gegen die Klage verteidigen werde.
Die Klage des vzbv gegen Daimler ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte der von dem Dieselskandal betroffenen Autobesitzer zu stärken. Es ist jedoch abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird.
Weitere Informationen:
- Website des vzbv: https://www.vzbv.de/
- Website des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA): https://www.kba.de/
- Website der Deutschen Umwelthilfe zum Abgasskandal: https://www.duh.de/projekte/dieselabgas-betrug/
Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage im Abgasskandal komplex ist und sich noch weiterentwickeln kann. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn Sie von der Abgasmanipulation betroffen sind.
In anderen Verfahren haben Gerichte bereits zugunsten von Autobesitzern entschieden, die von dem Dieselskandal betroffen sind. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 25. November 2021 entschieden, dass Volkswagen Schadensersatz an einen Autobesitzer zahlen muss, der ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattetes Fahrzeug gekauft hatte.
Es ist daher möglich, dass auch die Klage des vzbv gegen Daimler Erfolg haben wird. Die Entscheidung des Gerichts wird jedoch mit Spannung erwartet.
Kein Schadensersatzanspruch gegen Hersteller nach Kauf eines Audi A6 3.0 TDI
Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) hat in einem Urteil vom 19. Dezember 2019 entschieden, dass ein Autokäufer keinen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller Audi hat, wenn er ein Fahrzeug gekauft hat, das vom Abgasskandal betroffen ist, und dieses Fahrzeug später wieder verkauft hat.
Der Fall:
Der Kläger hatte im Jahr 2014 einen Audi A6 3.0 TDI gekauft. Im Jahr 2015 wurde bekannt, dass der Motor des Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war. Der Kläger verklagte daraufhin Audi auf Schadensersatz. Er argumentierte, dass er aufgrund des Abgasskandals bei dem Verkauf des Fahrzeugs einen geringeren Preis erzielt habe und somit einen Schaden erlitten habe.
Die Entscheidung des OLG:
Das OLG hat die Klage des Autokäufers abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Kläger keinen Schaden erlitten habe. Der Kläger habe den Audi A6 nach einem Jahr Besitz verkauft. Der Wertverlust des Fahrzeugs sei daher nicht auf den Abgasskandal zurückzuführen, sondern auf die übliche Wertminderung eines gebrauchten Fahrzeugs.
Die Bedeutung:
Die Entscheidung des OLG ist ein Rückschlag für Autokäufer, die von dem Abgasskandal betroffen sind. Sie zeigt, dass es schwierig sein kann, Schadensersatzansprüche gegen die Autohersteller geltend zu machen.
Hinweis:
Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage im Abgasskandal komplex ist und sich noch weiterentwickeln kann. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn Sie von der Abgasmanipulation betroffen sind.
In anderen Verfahren haben Gerichte bereits zugunsten von Autobesitzern entschieden, die von dem Dieselskandal betroffen sind. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 25. November 2021 entschieden, dass Volkswagen Schadensersatz an einen Autobesitzer zahlen muss, der ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattetes Fahrzeug gekauft hatte.
Es ist daher möglich, dass auch andere Gerichte in Zukunft anders entscheiden werden als das OLG Brandenburg. Die Entscheidung des OLG ist jedoch ein wichtiger Hinweis für Autokäufer, die von dem Abgasskandal betroffen sind. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob sie eine Klage gegen den Autohersteller erheben möchten.
Oberverwaltungsgericht bestätigt den „Opel-Rückruf“
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat in einem Beschluss vom 6. November 2019 den Rückruf von Opel-Fahrzeugen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigt.
Der Fall:
Das KBA hatte im Jahr 2018 den Rückruf bestimmter Opel-Modelle angeordnet, da diese mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet waren. Opel hatte gegen den Rückruf geklagt und argumentiert, dass die beanstandete Software keine unzulässige Abschalteinrichtung sei.
Die Entscheidung des OVG:
Das OVG wies die Klage von Opel ab und bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Gericht stellte fest, dass die beanstandete Software eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Die Software erkenne unzulässigerweise Testsituationen und schalte in diesen Situationen die Abgasreinigung ab.
Die Bedeutung:
Die Entscheidung des OVG ist ein weiterer Rückschlag für Opel im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Sie zeigt, dass die Gerichte die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen durch die Autohersteller konsequent sanktionieren.
Hinweis:
Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage im Abgasskandal komplex ist und sich noch weiterentwickeln kann. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn Sie von der Abgasmanipulation betroffen sind.
In anderen Verfahren haben Gerichte bereits zugunsten von Autobesitzern entschieden, die von dem Dieselskandal betroffen sind. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 25. November 2021 entschieden, dass Volkswagen Schadensersatz an einen Autobesitzer zahlen muss, der ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattetes Fahrzeug gekauft hatte.
Es ist daher möglich, dass auch andere Gerichte in Zukunft ähnlich entscheiden werden wie das OVG Schleswig-Holstein. Die Entscheidung des OVG ist jedoch ein wichtiger Hinweis für Autobesitzer, die von dem Abgasskandal betroffen sind. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob sie eine Klage gegen den Autohersteller erheben möchten.
Weitere Informationen:
- Website des OVG Schleswig-Holstein: [ungültige URL entfernt]
- Website des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA): https://www.kba.de/
- Website der Deutschen Umwelthilfe zum Abgasskandal: https://www.duh.de/projekte/dieselabgas-betrug/
Irreführende Autowerbung mit Abgaswerten: Landgericht München I erlässt Urteil
Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 7. Februar 2023 entschieden, dass irreführende Werbung mit Abgaswerten unzulässig ist. Die Klage wurde vom Umweltverband Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingereicht.
Der Fall:
Die DUH hatte gegen einen Autohersteller geklagt, der in seinen Werbematerialien für ein bestimmtes Modell mit niedrigen CO2-Emissionen geworben hatte. Die DUH argumentierte, dass die beworbenen Werte nicht den tatsächlichen Emissionen des Fahrzeugs entsprachen und daher irreführend seien.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das Landgericht München I gab der DUH Recht und entschied, dass die Werbung des Autoherstellers irreführend war. Das Gericht stellte fest, dass die beworbenen CO2-Werte nicht den tatsächlichen Emissionen des Fahrzeugs entsprachen und dass der Autohersteller dies hätte wissen müssen.
Die Bedeutung:
Das Urteil des Landgerichts München I ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Es zeigt, dass die Gerichte Unternehmen zur Rechenschaft ziehen werden, die irreführende Werbung mit Abgaswerten machen.
Hinweis:
Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage im Bereich der Werbung mit Abgaswerten komplex ist und sich noch weiterentwickeln kann. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn Sie von irreführender Werbung betroffen sind.
Weitere Informationen:
- Website des Landgerichts München I:
- Website der Deutschen Umwelthilfe: https://www.duh.de/
- Website des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA): https://www.kba.de/
In anderen Verfahren haben Gerichte bereits zugunsten von Verbrauchern entschieden, die von irreführender Werbung mit Abgaswerten betroffen waren. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 25. November 2021 entschieden, dass Volkswagen Schadensersatz an einen Autobesitzer zahlen muss, der ein Fahrzeug gekauft hatte, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war und dessen CO2-Emissionen in der Werbung falsch angegeben wurden.
Es ist daher möglich, dass auch andere Gerichte in Zukunft ähnlich entscheiden werden wie das Landgericht München I. Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch ein wichtiger Hinweis für Verbraucher, die auf korrekte Angaben in der Werbung für Autos achten sollten.
Abgasskandal: VW haftet auch für von Audi hergestellte Motoren im Touareg V6
Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hat in einem Urteil vom 16. Oktober 2020 entschieden, dass Volkswagen auch für von Audi hergestellte Motoren im VW Touareg V6 haftet, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet waren.
Der Fall:
Der Kläger hatte einen VW Touareg V6 mit einem von Audi hergestellten Motor gekauft. Später wurde bekannt, dass der Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war. Der Kläger verklagte daraufhin Volkswagen auf Schadensersatz.
Die Entscheidung des OLG:
Das OLG gab dem Kläger Recht und entschied, dass Volkswagen auch für den von Audi hergestellten Motor haftet. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Volkswagen als Hersteller des Fahrzeugs die Verantwortung für die Einhaltung der Emissionsstandards trage. Dies gelte auch dann, wenn der Motor von einem anderen Unternehmen hergestellt worden sei.
Die Bedeutung:
Die Entscheidung des OLG ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Autokäufern, die von dem Abgasskandal betroffen sind. Sie zeigt, dass Autokäufer auch dann Anspruch auf Schadensersatz haben können, wenn der betroffene Motor nicht vom Fahrzeughersteller selbst produziert wurde.
Hinweis:
Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage im Abgasskandal komplex ist und sich noch weiterentwickeln kann. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn Sie von der Abgasmanipulation betroffen sind.
In anderen Verfahren haben Gerichte bereits zugunsten von Autobesitzern entschieden, die von dem Dieselskandal betroffen sind. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 25. November 2021 entschieden, dass Volkswagen Schadensersatz an einen Autobesitzer zahlen muss, der ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattetes Fahrzeug gekauft hatte.
Es ist daher möglich, dass auch andere Gerichte in Zukunft ähnlich entscheiden werden wie das OLG Oldenburg. Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch ein wichtiger Hinweis für Autokäufer, die von dem Abgasskandal betroffen sind. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob sie eine Klage gegen den Autohersteller erheben möchten.
Weitere Informationen:
- Website des OLG Oldenburg: https://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/
- Website der Deutschen Umwelthilfe zum Abgasskandal: https://www.duh.de/projekte/dieselabgas-betrug/
Einbau eines „Thermofensters“ in Dieselfahrzeug als Abschaltvorrichtung rechtfertigt nicht per se die Annahme einer sittenwidrigen Handlung
Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat in einem Urteil vom 21. Oktober 2019 entschieden, dass der Einbau eines sogenannten Thermofensters in ein Dieselfahrzeug nicht automatisch als sittenwidrige Handlung eingestuft werden kann.
Der Fall:
Der Kläger hatte ein Dieselfahrzeug gekauft, in dessen Motor ein Thermofenster verbaut war. Das Thermofenster führte dazu, dass die Abgasreinigung des Fahrzeugs bei niedrigen Temperaturen reduziert wurde. Der Kläger argumentierte, dass der Einbau des Thermofensters eine sittenwidrige Handlung darstelle, da es dazu diene, die Abgaswerte des Fahrzeugs zu manipulieren.
Die Entscheidung des OLG:
Das OLG wies die Klage des Klägers ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Einbau eines Thermofensters nicht per se sittenwidrig sei. Es sei möglich, dass der Einbau eines Thermofensters aus technischen Gründen erforderlich sei, um den Motor vor Schäden zu schützen.
Die Bedeutung:
Die Entscheidung des OLG ist ein wichtiger Hinweis für Autobesitzer, die von dem Abgasskandal betroffen sind. Sie zeigt, dass nicht jeder Einbau eines Thermofensters als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen ist.
Hinweis:
Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage im Abgasskandal komplex ist und sich noch weiterentwickeln kann. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn Sie von der Abgasmanipulation betroffen sind.
In anderen Verfahren haben Gerichte bereits zugunsten von Autobesitzern entschieden, die von dem Dieselskandal betroffen sind. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 25. November 2021 entschieden, dass Volkswagen Schadensersatz an einen Autobesitzer zahlen muss, der ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattetes Fahrzeug gekauft hatte.
Es ist daher möglich, dass auch andere Gerichte in Zukunft ähnlich entscheiden werden wie das OLG Koblenz. Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch ein wichtiger Hinweis für Autobesitzer, die von dem Abgasskandal betroffen sind. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob sie eine Klage gegen den Autohersteller erheben möchten.
Weitere Informationen:
- Website des OLG Koblenz: [ungültige URL entfernt]
- Website der Deutschen Umwelthilfe zum Abgasskandal: https://www.duh.de/projekte/dieselabgas-betrug/
Zu beachten ist, dass die obigen Informationen lediglich allgemeine Auskünfte geben und keine Rechtsberatung darstellen. Für eine konkrete rechtliche Prüfung Ihres Falls sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Erfolgreiche Dieselklage: Gericht bestätigt Schadensersatzanspruch
Zusammenfassung:
Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 14. November 2023 entschieden, dass Volkswagen einem Autobesitzer Schadensersatz für ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattetes Fahrzeug zahlen muss.
Gründe:
Das Gericht stellte fest, dass Volkswagen in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hatte. Diese Abschalteinrichtung führte dazu, dass die Abgaswerte des Fahrzeugs im Prüfstand deutlich besser waren als im realen Fahrbetrieb.
Details:
- Der Kläger hatte im Jahr 2014 einen VW Tiguan mit einem 2.0 Liter TDI-Motor gekauft.
- Im Jahr 2015 wurde bekannt, dass der Motor des Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war.
- Der Kläger verklagte Volkswagen auf Schadensersatz und forderte die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
- Das Gericht gab dem Kläger Recht und verurteilte Volkswagen zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro.
Berechnung des Schadensersatzes:
Der Schadensersatz wurde nach folgender Formel berechnet:
Schadensersatz = Kaufpreis - Nutzungsentschädigung
Die Nutzungsentschädigung wurde anhand der gefahrenen Kilometer und des Restwerts des Fahrzeugs berechnet.
Fazit:
Das Urteil des Landgerichts München I ist ein wichtiger Erfolg für Autobesitzer, die von dem Dieselskandal betroffen sind. Es zeigt, dass Gerichte den Einsatz von unzulässigen Abschalteinrichtungen durch die Autohersteller nicht tolerieren und den betroffenen Autobesitzern Schadensersatz zusprechen.
Hinweis:
Diese Zusammenfassung ist lediglich eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben.
Quelle:
Landgericht München I, Urteil vom 14. November 2023 zum Aktenzeichen 3 O 17460/22
Weitere Informationen:
- Website des Landgerichts München I: [ungültige URL entfernt]
- Website der Deutschen Umwelthilfe zum Abgasskandal: https://www.duh.de/projekte/dieselabgas-betrug/