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Bürgergeld berechnen

Wer bekommt das neue Bürgergeld und wieviel?



Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Die Erhöhung der Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe ab Januar 2024 ist eine wichtige Maßnahme, um die Lebenssituation von Menschen in Armut zu verbessern. Die Erhöhung um gut 12 Prozent entspricht der durchschnittlichen Preissteigerung in den letzten zwölf Monaten. Damit erhalten Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe mehr Geld, um sich die steigenden Lebenshaltungskosten zu leisten.

Die Erhöhung der Regelsätze ist insbesondere für Alleinstehende Erwachsene von Bedeutung. Sie erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro, 61 Euro mehr als bisher. Damit steigt der Regelsatz für Alleinstehende Erwachsene auf das Niveau des Existenzminimums, das vom Sozialgesetzbuch festgelegt wird.

Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent. Damit erhalten Kinder und Jugendliche, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, mehr Geld für Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial.

Die Erhöhung der Regelsätze ist ein wichtiges Signal der Bundesregierung, dass sie sich für die Belange von Menschen in Armut einsetzt. Sie ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Lebenssituation von Menschen in Armut zu verbessern.

Hier sind einige konkrete Auswirkungen der Erhöhung der Regelsätze:

  • Alleinstehende Erwachsene können sich mit dem zusätzlichen Geld die steigenden Mieten und Lebensmittelpreise besser leisten.
  • Familien mit Kindern können sich mit dem zusätzlichen Geld mehr Lebensmittel und Kleidung leisten.
  • Kinder und Jugendliche können sich mit dem zusätzlichen Geld für den persönlichen Schulbedarf besser ausstatten.

Die Erhöhung der Regelsätze ist ein wichtiger Schritt, um die soziale Gerechtigkeit in Deutschland zu verbessern.


Bürgergeld Info + Antrag

Das Bürgergeld löst am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab. Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Zuständig für das Bürgergeld ist das Jobcenter am Wohnort.



Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Die Erhöhung der Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe um gut 12 Prozent ist eine wichtige Maßnahme, um die Lebenshaltungskosten für Menschen in prekären Lebenslagen zu senken. Die Erhöhung ist vor allem in Zeiten hoher Inflation von Bedeutung, da sie die Kaufkraft der Leistungsbezieherinnen und -bezieher verbessert.

Die Erhöhung der Regelsätze für Alleinstehende Erwachsene um 61 Euro auf 563 Euro im Monat ist ein deutlicher Schritt. Sie entspricht einer Steigerung von rund 12 Prozent und liegt damit deutlich über der Inflationsrate. Die Erhöhung wird dazu beitragen, dass Alleinstehende Erwachsene ihren Lebensunterhalt besser sichern können.

Auch die Erhöhung der Beträge für den persönlichen Schulbedarf ist eine positive Maßnahme. Sie wird dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, den Schulbesuch besser finanzieren können.

Insgesamt ist die Erhöhung der Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe eine gute Nachricht für Menschen in prekären Lebenslagen. Sie wird dazu beitragen, dass diese Menschen ihren Lebensunterhalt besser sichern können und an der Gesellschaft teilhaben können.

Konkrete Auswirkungen der Erhöhung der Regelsätze:

  • Alleinstehende Erwachsene können sich mehr leisten, zum Beispiel bei Lebensmitteln, Kleidung oder Wohnen.
  • Familien mit Kindern haben mehr Geld für die Versorgung der Kinder.
  • Menschen mit Behinderungen können sich mehr Unterstützungsleistungen leisten.
  • Asylsuchende können sich besser auf die Aufnahme in Deutschland vorbereiten.

Die Erhöhung der Regelsätze ist ein wichtiger Schritt, um die soziale Gerechtigkeit in Deutschland zu stärken. Sie zeigt, dass die Bundesregierung sich der besonderen Situation von Menschen in prekären Lebenslagen bewusst ist und diese unterstützen will.

Top Bürgergeld


Berechnung Bürgergeld

Bürgergeld - Rechner

Allgemeine Angaben


Einnamen:

Antragsteller:
Brutto
Netto

Kindergeld/Unterhalt

Ausgaben:

Kaltmiete incl. Nebenkosten
Heizkosten incl. Warmwasser


Regelbedarfe ab dem 1. Januar 2023

Regelbedarf für … Höhe
Alleinstehende, Alleinerziehende502 Euro
Volljährige Partner 451 Euro
Volljährige von 18 - 24 Jahre
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen
402 Euro
Kinder beziehungsweise Jugendliche von 14 - 17 Jahre420 Euro
Kinder von 6 - 13 Jahre348 Euro
Kinder von 0 - 5 Jahre318 Euro

Kosten der Unterkunft und Heizung

Die Kosten der Unterkunft umfassen die Ausgaben für Ihre Wohnung, also zum Beispiel Miete und Nebenkosten. Mit Einführung des Bürgergeldes werden die Kosten für die Unterkunft im ersten Jahr vollständig übernommen (Karenzzeit).

Die Heizkosten werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

PDF Informationsblatt zur Kostenübernahme von Heizkosten

Hinweis: Stromkosten gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft. Diese sind im Regelbedarf enthalten.


Vermögen

Mit dem Bürgergeld wird ab dem 1. Januar 2023 eine Wartezeit für Vermögen für die ersten 12 Monate eingeführt. Das bedeutet: Ihr Vermögen wird nur dann berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn die Summe 40.000 Euro für den Antragsteller übersteigt. Für jede weitere Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt, erhöht sich der Betrag um 15.000 Euro.

Selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) wird bei der Ermittlung der wesentlichen Vermögenswerte nicht berücksichtigt.


Minderungen

Zum 31. Dezember 2022 endet das sogenannte Sanktionsmoratorium. Ab dem 1. Januar 2023 können Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse wieder zu Leistungsminderungen führen. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass Ihre finanzielle Unterstützung für eine bestimmte Zeit gekürzt wird. Die Zahlungen für die Kosten der Unterkunft sind davon nicht betroffen.

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Fragen und Antworten zum Bürgergeld

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Was genau ist das Bürgergeld? Wer bekommt es? Welche Änderungen bringt es mit sich? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bürgergeld-Gesetz:

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine Leistung des Sozialstaats. Sie soll denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Das kann verschiedene Gründe haben: Jemand verliert seine Arbeit, muss sein Geschäft schließen oder kann aufgrund einer chronischen Krankheit nicht arbeiten. Wie schnell Menschen unverschuldet in Not geraten können, hat die Corona-Pandemie gezeigt.


Wer bekommt Bürgergeld?

Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann. Zudem reichen andere vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht aus. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat nun Anspruch auf Bürgergeld.


Wie hoch ist das Bürgergeld?

Um eine existenzsichernde Höhe der Regelbedarfe sicherzustellen, wurden vor dem Hintergrund der aktuellen Lage die Regelbedarfe am 1. Januar 2023 erhöht. Generell gilt nun: Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Dazu werden zusätzlich die aktuellsten verfügbaren Daten über die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung berücksichtigt.


Was ändert sich bei Vermögen und Wohnung?

Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf im ersten Jahr des Leistungsbezugs, der sogenannten Karenzzeit, das Ersparte behalten. So muss Vermögen erst dann eingesetzt werden, wenn es höher als 40.000 Euro ist. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft bleiben jeweils weitere 15.000 Euro geschützt.

Die tatsächlichen Kosten für die Wohnung werden in der Karenzzeit übernommen. Die Heizkosten werden allerdings im angemessenen Umfang gewährt, um auf einen sparsamen Umgang mit Energie hinzuwirken. Diese Regelungen lehnen sich an das an, was bereits seit Beginn der Corona-Pandemie galt und sich bewährt hat: Gerade in der ersten Zeit des Leistungsbezugs sind die Chancen besonders hoch, den Weg in Arbeit zu finden. Mit diesen Regelungen sollen die Menschen den Kopf frei haben für die Suche nach einem Job anstatt sich um einen Umzug in eine günstigere Wohnung bemühen zu müssen.


Was sind die zentralen Fortschritte bei den Freibeträgen?

Wer mehr arbeitet, darf ab 1. Juli 2023 mehr davon behalten: Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 90 Euro mehr im Geldbeutel als bisher. Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.


Was ändert sich bei Qualifizierung und Weiterbildung?

Mit dem Bürgergeld wird die berufliche Weiterbildung stärker gefördert. Es gilt der Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“. Wer einen Berufsabschluss nachholen will, bekommt ab 1. Juli 2023 für die Ausbildungszeit eine unverkürzte Förderung – etwa für drei statt für zwei Jahre. Wer zunächst seine Grundkompetenzen wie Lese-, Mathe- oder -IT-Fertigkeiten erweitern muss, kann hierfür eine Förderung erhalten. Zusätzlich wird ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt. Und wer an Maßnahmen teilnimmt, um langfristig zurück in den Job zu finden, erhält einen Bürgergeld-Bonus von monatlich 75 Euro.


Wie ändert sich die Zusammenarbeit von Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften?

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird abgelöst durch einen sogenannten Kooperationsplan, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Dieser enthält keine Rechtsfolgenbelehrung und dokumentiert in verständlicher Sprache die Eingliederungsstrategie. Er dient als Leitfaden im Eingliederungsprozess und ist ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes. Ziel ist eine noch vertrauensvollere Zusammenarbeit.

Darüber hinaus gilt: Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. Kommt es zu Problemen oder Konflikten im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Fortschreibung des Kooperationsplans, greift ein Schlichtungsmechanismus.


Welche Folgen hat es, wenn Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld die Zusammenarbeit verweigern?

Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gemindert. Bei der ersten Pflichtverletzung, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes, wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gemindert. Bei einer zweiten Pflichtverletzung sind es 20 Prozent für zwei Monate und in der dritten Stufe 30 Prozent für drei Monate.

Überzogene Leistungsminderungen wird es nicht mehr geben. Es wird immer genau geprüft, in welchem Fall eine Leistungsminderung gerechtfertigt ist, besondere Härten müssen berücksichtigt werden. Die Kosten der Unterkunft und Heizung bleiben geschützt. Junge Menschen erhalten im Falle einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot und müssen nicht mehr mit höheren Leistungsminderungen rechnen. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich umgesetzt.

Bundesregierung, Mitteilung vom 01.01.2023


Hinzuverdienst bei Hartz IV

Wer Hartz IV bezieht und einer Erwerbstätigkeit nachgeht, muss ebenfalls einen Teil seines Einkommens anrechnen lassen. Ab dem 1. Januar 2023 wird Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt, das einige Änderungen bei der Anrechnung von Hinzuverdienst mit sich bringt. Die ersten 100 Euro Hinzuverdienst bleiben anrechnungsfrei. Von dem Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt, bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei. Beträgt der Hinzuverdienst mehr als 520 Euro, werden 30 Prozent von diesem Teil des Verdienstes nicht angerechnet.

Das Ziel des Bürgergeldes ist es, den Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erhöhen und den Bezug von Sozialleistungen zu reduzieren.

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Antrag auf Bürgergeld online verfügbar

BMAS, Pressemitteilung vom 09.01.2023

Digitaler Hauptantrag steht pünktlich zur Einführung der Sozialreform unter jobcenter.digital zur Verfügung

Mit dem Bürgergeld hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine große Sozialreform auf den Weg gebracht, die am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld abgelöst hat. Um von Beginn an dem Anspruch der Bundesregierung nach bürgernaher und unbürokratischer Hilfe für unterstützungsbedürftige Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, steht pünktlich zum Start des Bürgergeldes der digitale Hauptantrag unter www.jobcenter.digital zur Verfügung.

In den letzten Jahren hat die Bundesagentur für Arbeit in beispielgebender Weise die Digitalisierung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die gemeinsamen Einrichtungen konsequent verfolgt. Sie ist damit nicht nur den Verpflichtungen des Onlinezugangsgesetzes fristgerecht nachgekommen, sondern hat auch die Verwaltungsmodernisierung intensiv vorangetrieben. Mit dem Start des Bürgergeldes können Anträge online gestellt sowie weitere digitale Services genutzt werden. Ich bin sicher, dass die Antragstellenden diese Möglichkeit zu schätzen wissen werden.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Mit dem Angebot unter www.jobcenter.digital können Bürgerinnen und Bürger nicht nur ihre Erst- oder Weiterbewilligungsanträge beim Jobcenter online stellen, sondern auch viele andere Services nutzen, wie Termine vereinbaren, Nachrichten senden oder Bescheide abrufen. Bürgerinnen und Bürger, die ihren digitalen Hauptantrag auf Bürgergeld stellen, können von der medienbruchfreien Kommunikation mit dem Jobcenter profitieren. Denn auch Nachfragen und die Nachreichung von Nachweisen können nun online erfolgen, was den Entscheidungsprozess beschleunigen wird. Die Nutzung des Angebotes ist nicht nur mit dem PC, sondern auch mit Smartphone oder Tablet möglich.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Aktuelles + weitere Infos

Bürgergeld-Reform

Die vorgeschlagene Bürgergeld-Reform zielt darauf ab, das bestehende System so zu überarbeiten, dass es nicht nur für Geringverdiener, sondern auch für Durchschnittsverdiener attraktiver wird, zusätzliche Einkommen zu erzielen. Durch die Anpassung der Zuverdienstregeln sollen Anreize für eine längere Arbeitszeit und für die Aufnahme von besser bezahlten Tätigkeiten geschaffen werden. Hier sind die Kernpunkte der Reform und ihre potenziellen Auswirkungen:

Kernpunkte der Reform:

  • Anpassung der Zuverdienstregeln: Die Reform sieht vor, dass für die ersten 100 Euro Zuverdienst keine Kürzung des Bürgergeldes erfolgt. Für Einkommen zwischen 101 und 520 Euro wird das Bürgergeld um 80 Prozent des Zuverdienstes gekürzt, für Einkommen zwischen 521 und 2000 Euro um 70 Prozent und für Einkommen über 2000 Euro um 65 Prozent. Aktuell wird das Bürgergeld über 1000 Euro Zuverdienst um 100 Prozent gekürzt.
  • Förderung von Arbeit: Die Reform soll Leistungsbezieher ermutigen, mehr zu arbeiten und höhere Einkommen zu erzielen, indem die Kürzungen bei höherem Einkommen geringer ausfallen als bisher.
  • Positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: Es wird geschätzt, dass durch die Reform zusätzliche Vollzeitstellen entstehen könnten, was den Arbeitskräftemangel lindern würde.
  • Finanzielle Vorteile für den Staat: Durch die Schaffung von Arbeitsplätzen könnten die öffentlichen Haushalte von höheren Steuer- und Sozialabgabeneinnahmen profitieren.

Potenzielle Auswirkungen:

  • Mehr Geld für Durchschnittsverdiener: Durch die Anpassung der Zuverdienstgrenzen könnten viele Arbeitnehmer finanziell besser gestellt werden, da sie einen größeren Teil ihres Zusatzeinkommens behalten dürfen.
  • Anreize zur Arbeitsaufnahme: Die Reform könnte Anreize für Bürgergeldempfänger schaffen, eine Arbeit aufzunehmen oder mehr zu arbeiten, da die Zuverdienstmöglichkeiten attraktiver gestaltet werden.
  • Stärkung des Arbeitsmarktes: Die Schaffung von Anreizen für die Arbeitsaufnahme könnte dazu beitragen, den Fachkräftemangel in bestimmten Branchen zu verringern.
  • Finanzielle Entlastung des Staates: Die erhöhten Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben könnten dazu beitragen, die Kosten der Reform zu decken und möglicherweise sogar zu einer finanziellen Entlastung führen.

Herausforderungen und Kritik:

  • Umsetzung der Reform: Obwohl die Reform als finanziell machbar und gesellschaftlich akzeptabel angesehen wird, müssen die politischen und administrativen Hürden für ihre Umsetzung noch überwunden werden.
  • Umgang mit Jobverweigerern: Die Reform sieht strengere Regeln für Personen vor, die Arbeitsangebote ohne triftigen Grund ablehnen. Dies könnte zu Diskussionen über die Angemessenheit und Durchführbarkeit solcher Maßnahmen führen.

Insgesamt stellt die vorgeschlagene Bürgergeld-Reform einen interessanten Ansatz dar, um das Sozialsystem in Deutschland gerechter und effektiver zu gestalten. Sie könnte dazu beitragen, die Arbeitsmotivation zu erhöhen und gleichzeitig finanzielle Anreize für eine breitere Bevölkerungsgruppe zu schaffen. Die tatsächliche Umsetzung und die langfristigen Auswirkungen der Reform bleiben jedoch abzuwarten.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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