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Rundfunkbeitrag

Rechner + Informationen zum Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag: Höhe berechnen, anmelden, Befreiung, umgehen, abmelden + Zweitwohnung.


Ist es Pflicht GEZ zu zahlen?

Ja, es ist in Deutschland Pflicht, eine GEZ-Gebühr (jetzt: Rundfunkbeitrag) zu zahlen, wenn man über einen Empfangsgerät verfügt, das in der Lage ist, Rundfunkprogramme zu empfangen. Dies betrifft sowohl private Haushalte als auch Unternehmen.

Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, sondern eine Gebühr, die zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, Deutschlandradio usw.) erhoben wird. Die Höhe des Beitrags ist unabhängig von den tatsächlich gesehenen oder gehörten Programmen und richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Empfangsgeräte.

Es ist wichtig zu beachten, dass es Strafen für die Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags geben kann, einschließlich Mahngebühren und gerichtlicher Verfahren.


Rundfunkbeitrag Rechner

Mit dem Onlinerechner können Sie schnell & einfach ermitteln, wie hoch Ihr Rundfunkbeitrag ausfällt.

Höhe Rundfunkbeitrag (GEZ Gebühr) berechnen

 

Bürgerinnen und Bürger

Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Bitte geben Sie an, ob Sie nur eine oder mehrere Wohnungen haben – zum Beispiel eine Zweit- oder eine ausschließlich privat genutzte Ferienwohnung.

Anzahl der Wohungen

Unternehmen und Institutionen

Bitte geben Sie für die Beitragsberechnung die Zahl der Betriebsstätten an. Daneben ist entscheidend, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Institution Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen vermietet. Für diese ist ebenfalls der Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Hotel-, Gästezimmer oder Ferienwohnungen:
Anzahl der Betriebsstätten
Anzahl der beitragspflichtigen KfZ

Einrichtungen des Gemeinwohls

Bitte geben Sie für die Beitragsberechnung zunächst die Zahl der Betriebsstätten an.

Anzahl der Betriebsstätten

Anmeldung

Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen folgendes Formular zur Verfügung, die Sie einfach und bequem ausfüllen können.


Abmeldung

Sie möchten sich vom Rundfunkbeitrag abmelden? Hierfür stehen Ihnen folgendes Formular zur Verfügung, das Sie einfach und bequem ausfüllen können.

Um den Rundfunkbeitrag abmelden zu können, müssen Sie dem Beitragsservice folgende Unterlagen übermitteln:

  • Ein schriftlicher Abmeldeantrag. Diesen können Sie auf der Website des Beitragsservices herunterladen oder per Telefon anfordern.
  • Nachweise, die den Grund für die Abmeldung belegen. Dies kann beispielsweise eine Meldebescheinigung sein, wenn Sie umziehen, oder eine Bestätigung des Dauerwohnnutzungsverbots, wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen.

Den Abmeldeantrag können Sie per Post, Fax oder E-Mail an den Beitragsservice senden. Die Adresse finden Sie auf der Website des Beitragsservices.

Die Abmeldung des Rundfunkbeitrags ist kostenfrei.

Hier sind die einzelnen Schritte zur Abmeldung des Rundfunkbeitrags:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Abmeldeantrag.
  2. Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  3. Fügen Sie die Nachweise bei, die den Grund für die Abmeldung belegen.
  4. Senden Sie den Antrag an den Beitragsservice.

Die Abmeldung des Rundfunkbeitrags wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.

Hier sind einige Tipps für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags:

  • Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen.
  • Senden Sie den Antrag per Einschreiben, um einen Nachweis über den Eingang zu erhalten.
  • Bewahren Sie eine Kopie des Abmeldeantrags und der Nachweise auf.

Welche Gründe gibt es für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags?

Hier sind einige Gründe, aus denen Sie den Rundfunkbeitrag abmelden können:

  • Sie ziehen in eine andere Wohnung.
  • Sie ziehen in ein Pflegeheim oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung.
  • Sie sind mittellos.
  • Sie sind zahlungsunfähig.
  • Sie sind nicht in Deutschland wohnhaft.
  • Sie sind verstorben.

Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht abmelde?

Wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht abmelden, sind Sie weiterhin zur Zahlung des Beitrags verpflichtet. Der Beitragsservice kann Ihnen einen Mahnbescheid zustellen und im schlimmsten Fall ein Zwangsgeld verhängen.

Um den Rundfunkbeitrag wegen Tod abmelden zu können, müssen Sie dem Beitragsservice folgende Unterlagen übermitteln:

  • Ein schriftlicher Abmeldeantrag. Diesen können Sie auf der Website des Beitragsservices herunterladen oder per Telefon anfordern.
  • Eine Kopie der Sterbeurkunde.

Den Abmeldeantrag können Sie per Post, Fax oder E-Mail an den Beitragsservice senden. Die Adresse finden Sie auf der Website des Beitragsservices.

Wenn die Wohnung von einem Angehörigen oder Mitbewohner übernommen wird, muss dieser nach der Abmeldung die Wohnung auf seinen Namen neu anmelden.

Die Abmeldung des Rundfunkbeitrags ist kostenfrei.

Hier sind die einzelnen Schritte zur Abmeldung des Rundfunkbeitrags im Todesfall:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Abmeldeantrag.
  2. Lassen Sie sich eine Kopie der Sterbeurkunde ausstellen.
  3. Senden Sie die Unterlagen an den Beitragsservice.

Die Abmeldung des Rundfunkbeitrags wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.


Befreiung und Ermäßigung

Wer einkommensabhängig bestimmte staatliche Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies gilt ebenso für Empfänger von Ausbildungsförderung, die nicht bei ihren Eltern wohnen und BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten. Menschen mit Behinderungen, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, erhalten auf Antrag eine Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags - 5,99 Euro pro Monat. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich wie bisher mit entsprechendem Nachweis ganz befreien lassen.

INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR ERMÄSSIGUNG DES RUNDFUNKBEITRAGS
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Informationen + Tipps zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist seit dem 1. Januar 2013 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland gestartet. Für Bürgerinnen und Bürger gilt die einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Auch Unternehmen und Institutionen beteiligen sich wie bisher an der Finanzierung des Programms. Ihr Beitrag richtet sich nach der Zahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Einrichtungen des Gemeinwohls wie Schulen oder gemeinnützige Vereine zahlen maximal einen Beitrag pro Betriebsstätte.


Die Regelungen für Bürgerinnen und Bürger

Es gilt: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer in der Wohnung vorhanden sind, spielt keine Rolle. Der Rundfunkbeitrag ist künftig geräteunabhängig ausgestaltet. Pro Wohnung muss nur ein Beitragszahler angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Der Beitrag gilt dann für alle Personen, die in dieser Wohnung leben. Der Rundfunkbeitrag deckt zudem die privaten Autos aller Bewohner ab. Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Rundfunkbeitrag zu zahlen. Der Rundfunkbeitrag bleibt bei 17,98 Euro pro Monat.


Der Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge

Nach der gesetzlichen Regelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags sind im gewerblichen und freiberuflichen Bereich unter anderem anzumelden:

  • Betriebsstätten (auch wenn sie sich innerhalb einer Wohnung befindet)
  • sowie Filialen oder Zweigstellen
  • Kraftfahrzeuge (für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein Kfz beitragsfrei)

Der Rundfunkbeitrag ist für jede Betriebsstätte zu zahlen. Die Höhe des jeweiligen Beitrags ist gestaffelt nach der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten pro Betriebsstätte:

Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte

Hinweis: Auch für Firmenfahrzeuge ist der Rundfunkbeitrag zu entrichten. Pro beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein Kraftfahrzeug beitragsfrei. Für jedes weitere fällt ein Drittelbeitrag monatlich 5,83 EUR an. Siehe unten ...


Was ist eine Betriebsstätte?

  • Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit kann eine Betriebsstättesein (z. 8. Shop in Shop). Mehrere Raumeinheiten auf einem oder zusammenhängenden Gmndstücken gelten als eine Betriebsstätte, wenn sie von einer Inhaberin oder einem Inhaber zum gleichen Zweckgenutzt werden.
  • Betriebsstätten in Wohnungen sind beitragsfrei, wenn für die Wohnungbereits ein Beitrag entrichtet wird. Dies gilt etwa für Freiberufler und Selbstständige, die von zu Hause aus arbeiten. Indiesem Fall ist aber ein Drittelbeitrag für jedes nicht privat genutzte Kraftfahrzeug zu zahlen.
  • Wird eine Betriebsstättemindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate stillgelegt, kann auf Antrag die Beitragspflicht fürden Zeitraum der Stilllegung entfallen. Ein Nachweis ist erforderlich.

Wer sind Beschäftigte und wie werden sie gezählt?

Beschäftigte sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Bedienstete ineinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte werden nicht berücksichtigt. Leiharbeitnehmer sind der Betriebsstätte des verleihenden und nicht des entleihenden Unternehmens zuzuordnen. Anzugeben ist die Anzahl der imJahresdurchschnitt des im vorangegangenen Kalenderjahres Beschäftigten. Zwischen den nachfolgenden Zählweisen kann gewählt werden:
Zählweise A- Anzahl aller Beschäftigtenohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten.

Zählweise B- Neben der Anzahlaller Vollzeitbeschäftigten werden Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5,
von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 und
von mehr als 30 Stunden mit 1,0 gezählt.

Welche Regeln gelten für Kraftfahrzeuge?

  • Kraftfahrzeuge sind beitragspflichtig, wenn sie zu gewerblichen Zwecken oder für eine andere selbstständige Enverbstätigkeit des Inhabers genutzt werden. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge, die für gemeinnützige oder öffentliche Zwecke genutzt werden.
  • Inhaber ist die Person, auf die ein Kraftfahrzeug zugelassen ist. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein Kraftfahrzeug beitragsfrei. Befindet sich die Betriebsstätte jedoch in einer Wohnung, besteht die Beitragspflicht bereits ab dem ersten Kraftfahrzeug.
  • Zu den Kraftfahrzeugen zählen Personen- und Lastkraftwagen sowie Omnibusse. Beitragsfrei sind Omnibusse, die für den öffentlichen Personennahverkehr (§ 2 RegG) eingesetzt werden.

Für wen gelten Sonderregelungen?

Gesonderte Regelungen gibt es für das Beherbergungsgewerbe und Einrichtungen,die dem Gemeinwohl dienen, etwa eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen.


Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antwortbogens

Bitte geben Sie das Datum an, seit dem Sie erstmals die Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug innehaben. Für Kraftfahrzeuge gilt: Bitte immer nur die Anzahl der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge angeben. Unser Tipp zur Berechnung: Die Summe der Kfz minus der Summe der beitragspflichtigen Betriebsstätten ergibt die Anzahl der beitragspflichtigen Kfz.



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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