📅 Veröffentlicht am 24. April 2025
🔎 BFH, Beschluss vom 05.12.2024 – V R 11/23
📢 Quelle: BFH
🧾 Hintergrund: Was ist der Reemtsma-Direktanspruch?
Mit dem Urteil „Reemtsma Cigarettenfabriken“ vom 15.03.2007 (EuGH, C-35/05) wurde ein sogenannter „Direktanspruch aus dem Unionsrecht“ anerkannt:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Leistungsempfänger die zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer direkt vom Finanzamt zurückfordern, obwohl eigentlich der Leistende zur Berichtigung verpflichtet wäre.
Der Vorteil: Der Leistungsempfänger wird nicht auf den Zivilrechtsweg gegen den Leistenden verwiesen, wenn eine Rückabwicklung praktisch oder wirtschaftlich unmöglich ist.
📌 Aktueller Beschluss des BFH (V R 11/23)
In seinem aktuellen Beschluss bekräftigt der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung und konkretisiert die Voraussetzungen für einen Reemtsma-Direktanspruch:
Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn eine Umsatzsteuer in einer Rechnung zu Unrecht gesondert ausgewiesen wurde, und zwar für eine bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistung.
📌 Keine Anwendung also bei:
- Rechnungen ohne Leistungsbezug
- rein fehlerhaften Rechnungen ohne tatsächliche Leistung
- „Scheinrechnungen“ (nicht ernst gemeinte Abrechnungen)
Der BFH hält damit an seinem Urteil vom 22.08.2019 (V R 50/16) fest.
💡 Was bedeutet das für die Praxis?
✅ Leistungsempfänger können beim Finanzamt Ersatz verlangen, wenn:
- die Steuer vom Leistenden zu Unrecht in Rechnung gestellt wurde,
- eine tatsächliche (wenn auch falsch behandelte) Leistung vorliegt,
- und eine Rückforderung beim Leistenden nicht möglich oder unzumutbar ist (z. B. Insolvenz, Verweigerung).
❌ Kein Anspruch besteht, wenn:
- gar keine Leistung erbracht wurde,
- nur ein buchhalterischer Fehler vorliegt, ohne tatsächlichen Steuertatbestand,
- der Vorgang nicht unter das Unionsrecht fällt.
🧠 Praxis-Tipp für Unternehmen und Berater
- Prüfen Sie fehlerhafte Rechnungen genau, bevor Sie eine Rückforderung über das Finanzamt beantragen.
- Der Reemtsma-Anspruch ist eine Ausnahme und muss substantiiert begründet werden.
- In der Praxis empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater zur Formulierung des Antrags gegenüber dem Finanzamt.
📝 Fazit
Der Reemtsma-Direktanspruch bleibt ein wertvolles Instrument, um in komplexen Fällen von fehlerhaft ausgewiesener Umsatzsteuer doch noch zu einer Erstattung zu kommen – aber nur, wenn die engen Voraussetzungen erfüllt sind. Der aktuelle BFH-Beschluss schafft hier nochmals Klarheit und Rechtssicherheit.
📞 Sie haben eine unklare oder fehlerhafte Umsatzsteuer-Rechnung erhalten?
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zur möglichen Rückforderung beim Finanzamt nach der Reemtsma-Rechtsprechung.