Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt aktuell vor gefälschten E-Mails und Dokumenten, die den Anschein amtlicher Schreiben erwecken. Diese E-Mails enthalten meist Anhänge (z. B. angebliche Bescheide) und fordern zu Zahlungen oder Datenübermittlungen auf.
❌ Betroffene Betrugsmaschen:
- Rückzahlung der Einkommensteuer
- E-Mail-Adressen wie
bzst-poststelle@bzst.de
oder mit Endung@bzst.bund.de
- Vorwand: Rückerstattung der Einkommensteuer gegen Identifikation
- E-Mail-Adressen wie
- Erklärung über Kryptovermögen
- Absender z. B.
no_reply@online.bzst.de
- Vorwand: Verpflichtung zur Offenlegung von Kryptowerten
- Absender z. B.
- Angebliches Bearbeitungsentgelt
- Absender z. B.
info@bzst-abwicklung.de
,bzst-rechnungen.de
- Vorwand: Rechnung oder Bescheid über ein Bearbeitungsentgelt
- Absender z. B.
- Angeblicher Verspätungszuschlag
- Absender z. B.
info@bzst-zahlungsfrist.com
- Vorwand: Strafzahlung wegen angeblicher Fristversäumnis
- Absender z. B.
- Bescheid per E-Mail
- Absender z. B.
news@bzst-infos.de
- Vorwand: PDF-Bescheid über angebliche Steuerforderung
- Absender z. B.
✅ Was Sie tun sollten:
- Nicht antworten
- Keine Anhänge öffnen
- Nicht auf Links klicken
- E-Mail sofort löschen
- Bei Unsicherheit: Direkt beim BZSt oder Ihrer Steuerkanzlei nachfragen
ℹ️ Weitere Informationen:
Die offiziellen Hinweise und Beispiele finden Sie auf der Website des BZSt:
👉 www.bzst.de → Aktuelles → Betrugswarnungen