Mehrwertsteuer auf Jachten: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern, Griechenland und Malta

Die Europäische Kommission hat am 08.03.2018 beschlossen, Aufforderungsschreiben an Zypern, Griechenland und Malta wegen der nicht ordnungsgemäßen Erhebung von Mehrwertsteuer (MwSt) auf die Bereitstellung von Jachten zu übermitteln.Dieser Sachverhalt kann zu großen Wettbewerbsverzerrungen führen und wurde häufig in der Berichterstattung über die letztjährigen Enthüllungen der sog. „Paradise Papers“ erwähnt.

Die Paradise Papers haben gezeigt, dass die Hinterziehung der Mehrwertsteuer im Jachtsektor weitverbreitet ist und durch nationale Vorschriften ermöglicht wird, die dem EU-Recht zuwiderlaufen. Dieser Sachverhalt wurde in den von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren angesprochen. Auch das Europäische Parlament hat vor Kurzem darauf hingewiesen, dass sein neuer Ausschuss zum Follow-up der Paradise Papers sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigen wird.

Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici erklärte: „Um eine gerechte Besteuerung zu erreichen, müssen wir Maßnahmen zur Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung ergreifen, wann immer dies notwendig ist.Wir dürfen diese Art der steuerlichen Vorzugsbehandlung von Privatbooten nicht hinnehmen, die zudem den Wettbewerb in der der maritimen Wirtschaft verzerrt. Derartigen Praktiken verstoßen gegen EU-Recht, und ihnen muss ein Ende gesetzt werden.“

Die Juncker-Kommission steht seit Beginn ihrer Amtszeit an vorderster Linie der europäischen und internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Aktuelle Initiativen der Kommission im Bereich der Mehrwertsteuer zielen darauf ab, einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum zu schaffen, der weniger anfällig für Betrug ist und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stärkt. Mehrwertsteuerbetrug kennt keine Grenzen und lässt sich nur durch konzertierte, gemeinsame Anstrengungen der Mitgliedstaaten effizient bekämpfen.

Die am 08.03.2018 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren betreffen folgende Fälle:

Niedrigere Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage für die Vermietung von Jachten – allgemeine Mehrwertsteuerregelung in Zypern, Griechenland und Malta. Die derzeitigen EU-Mehrwertsteuervorschriften räumen den Mitgliedstaaten zwar die Möglichkeit ein, die Erbringung einer Dienstleistung nicht zu besteuern, wenn die tatsächliche Nutzung und Verwendung des Gegenstands außerhalb der EU erfolgt; eine allgemeine pauschale Steuerermäßigung ohne Nachweis des Ortes der tatsächlichen Nutzung ist jedoch nicht zulässig. Malta, Zypern und Griechenland haben Leitlinien festgelegt, denen zufolge mit zunehmender Bootsgröße die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass die Vermietung innerhalb von EU-Gewässern stattfindet; durch diese Regelung sinkt der anzuwendende Mehrwertsteuersatz beträchtlich.

Fehlerhafte Besteuerung des Kaufs von Jachten im Rahmen des sogenannten „Mietkaufs“ in Zypern und Malta. Nach zyprischem und maltesischem Recht wird der Mietkauf einer Jacht derzeit als Erbringung einer Dienstleistung und nicht als Lieferung eines Gegenstands eingestuft. Das führt dazu, dass zum Zeitpunkt, zu dem die Jacht letztlich gekauft wird, der Mehrwertsteuernormalsatz nur auf einen geringen Teil des tatsächlichen Kaufpreises erhoben wird, und der übrige Betrag als Erbringung einer Dienstleistung zu einem wesentlich niedrigeren Satz besteuert wird.

Die drei Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren. Kommen sie der Aufforderung nicht binnen diesen zwei Monaten nach, so kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Behörden dieser Länder übermitteln.

Weitere Informationen

– Zu den wichtigsten Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren im März siehe MEMO/18/1444.

– Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik).

– EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 08.03.2018