Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts 2019 (ErbStR 2019)

Das BMF hat den fachlich mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts 2019 (ErbStR 2019) veröffentlicht.

Die ErbStR 2011 vom 19. Dezember 2011 (BStBl I Sondernummer 1/2011 Seite 2) sollen durch den Entwurf aufgehoben werden. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung, insbesondere zur Neuregelung der Verschonung für unternehmerisches Vermögen zum 1. Juli 2016 durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2016. Die ErbStR 2019 werden grundsätzlich weder begünstigende noch belastende Wirkung entfalten.

Der Entwurf der ErbStR 2019 kann für eine Übergangszeit in einer Leseversion auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen eingesehen werden. Es besteht Gelegenheit, zu dem Entwurf schriftlich bis zum 24. Januar 2019 nur per E-Mail an IVC7@bmf.bund.de Stellung zu nehmen. Eine mündliche Verbandsanhörung ist nicht vorgesehen.

Quelle: BMF