Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird ab August 2020 noch besser unterstützt. Das sieht der Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG vor, den das Kabinett am 25.09.2019 verabschiedet hat.

Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt – der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Finanzielle Unterstützung bieten Bund und Länder: Seit 1996 gibt es das sog. Aufstiegs-BAföG für den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter.

Gut 650 Millionen Euro von Bund und Ländern

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch „Aufstiegs-BAföG“, früher „Meister-BAföG“ genannt) unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder. 2018 wurden im Rahmen des Aufstiegs-BAföG 666 Millionen Euro bewilligt.

Aufstiegs-BAföG in Zahlen: Entwicklung 2013 bis 2018 der Geförderten sowie der Fördersumme von Bund und Ländern

Die wichtigsten geplanten Neuerungen

Nun will die Bundesregierung das Aufstiegs-BAföG noch attraktiver machen und baut die Förderleistungen aus. Demnach bekommt – wer sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbildet – künftig nicht nur mehr Geld. Der Einzelne kann auch mehrfach vom Aufstiegs-BAföG profitieren.

Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:

  • Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent).
  • Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 beziehungsweise 50 Prozent als Darlehen).
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht. Zudem steigt das Höchstalter für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern von zehn auf 14 Jahre.
  • Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen gewährt.
  • Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).

Karliczek: Weiterbildung im Fokus

Bundesbildungsministerin AnjaKarliczek betonte, man habe damit ein Paket geschnürt, mit dem die Bedingungen des beruflichen Aufstiegs deutlich verbessert würden. „Es ist das Signal, dass man sich selbständig machen kann. Wir wollen einen schuldenfreien Start in die Selbständigkeit möglich machen. Durch die Maßnahmen wird die Weiterbildung familienfreundlicher.“

Es sei auch das „klare Signal, die Weiterbildung im Fokus zu haben“, so die Ministerin. Insgesamt nehme die Bundesregierung dafür in dieser Legislaturperiode 350 Millionen Euro in die Hand

Mit der Reform setzt die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der beruflichen Bildung. Gleichzeitig unterstreicht sie die Gleichwertigkeit der Bildungswege von beruflicher und akademischer Bildung.

Das Gesetz soll im August 2020 in Kraft treten.

2018 wurden rund 167.000 Menschen mit insgesamt 641 Millionen Euro gefördert. Dabei variiert die Höhe der Förderung und ist abhängig von der jeweiligen Lebenssituation (Familienstand, Kinderzahl, eigenes Einkommen und Einkommen des Ehegatten). Seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG konnten bis heute durch das AFBG mehr als 2,8 Millionen berufliche Aufstiege ermöglicht werden. Sie wurden mit insgesamt 9,2 Milliarden Euro gefördert.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 25.09.2019