55,08 Euro, die nicht lohnen – VG Berlin weist Musterklage gegen Rundfunkbeitrag ab

Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 8 K 123/24) zeigt die begrenzte Erfolgsaussicht von Musterklageschriften gegen den Rundfunkbeitrag. Trotz einer 178-seitigen Vorlage, die für 55,08 Euro im Internet erworben wurde, blieb der Kläger erfolglos. Die Richter entschieden, dass die gesetzlichen Grundlagen für den Rundfunkbeitrag und die damit verbundenen Säumniszuschläge rechtmäßig sind.


Der Fall: Klage mit Musterklageschrift

Im Juni 2024 erhob ein Kläger Klage gegen die Zahlung von Rundfunkbeiträgen und Säumniszuschlägen. Grundlage seiner Klage war eine umfassende Musterklageschrift, die im Internet beworben wurde:

„Wir bieten eine vollständig ausgearbeitete Klage gegen den Rundfunkbeitrag. Damit kannst Du auf höchstem Niveau vorgehen – ohne anwaltliche Vertretung.“

Die Musterklage umfasste 178 Seiten mit detaillierten rechtlichen Argumenten und Beweisangeboten. Sie versprach, Betroffenen eine kostengünstige Möglichkeit zu bieten, gegen Rundfunkbeiträge vorzugehen.


Das Urteil: Keine Aussicht auf Erfolg

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin wies die Klage ab und beschäftigte sich dabei ausführlich mit den Argumenten der Musterklageschrift. Das Gericht stellte fest:

  1. Rechtskonformität des Rundfunkbeitrags:
    • Die Erhebung des Rundfunkbeitrags und der Säumniszuschläge entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags.
    • Die Vorschriften sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
  2. Öffentlich-rechtlicher Programmauftrag:
    • Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Programmauftrag strukturell verfehlten.
    • Einzelne Defizite oder Unausgewogenheiten in der Berichterstattung reichen hierfür nicht aus.

Warum Musterklagen oft nicht ausreichen

Das Urteil verdeutlicht, dass der Einsatz von vorgefertigten Klageschriften kein Garant für den Erfolg vor Gericht ist. Auch wenn die Musterklage umfangreich und detailliert war, bleibt die individuelle Prüfung durch das Gericht entscheidend. Ohne spezifische Argumente oder Beweise, die über allgemeine Kritik hinausgehen, wird eine Klage in der Regel abgewiesen.


Berufung möglich

Die Kammer hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Ob der Kläger diesen Schritt geht, bleibt abzuwarten.


Fazit

Das Urteil zeigt die begrenzten Erfolgschancen von standardisierten Klageschriften gegen den Rundfunkbeitrag. Wer rechtlich gegen Beitragsbescheide vorgehen möchte, sollte sich bewusst sein, dass solche Klagen fundierte, individuelle Argumente erfordern. Eine anwaltliche Beratung kann dabei helfen, realistische Erfolgsaussichten zu bewerten und unnötige Kosten zu vermeiden.