Am 30. Dezember 2024 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet. Diese Verordnung betrifft die Umsetzung der aktualisierten EU-Liste nicht kooperativer Steuerhoheitsgebiete in deutsches Recht gemäß den Vorgaben des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG).
Hintergrund:
Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke wird zweimal jährlich, in der Regel im Februar und Oktober, aktualisiert. Sie dient der Identifizierung von Jurisdiktionen, die sich nicht an internationale Standards für Steuertransparenz, faire Besteuerung oder Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverschiebung (BEPS) halten.
Wichtige Änderungen:
- Staaten, die aus der EU-Liste entfernt wurden:
- Antigua und Barbuda
- Bahamas
- Belize
- Seychellen
- Turks- und Caicosinseln
- Nach diesen Änderungen umfasst die EU-Liste nun 11 nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete.
Bedeutung der Verordnung:
Die Dritte Änderungsverordnung zur Steueroasen-Abwehrverordnung passt die deutsche Rechtslage an diese Änderungen an, wie es in § 3 Absatz 1 StAbwG vorgeschrieben ist. Damit werden Unternehmen und Steuerpflichtige verpflichtet, spezifische steuerliche Regelungen in Bezug auf Geschäfte mit diesen Hoheitsgebieten zu beachten.
Ziel:
Die Verordnung unterstützt die Maßnahmen der Europäischen Union, die Einhaltung internationaler Steuerstandards zu fördern und den Kampf gegen Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung zu verstärken.
Für weitere Informationen finden Sie den Referentenentwurf und die vollständige Verordnung auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.
Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelungen oder bei der Beurteilung von Geschäftstransaktionen mit diesen Gebieten benötigen, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.