77,68 Prozent aller Grundsteuer-Erklärungen abgegeben

Bis Ende Februar sind 77,68 Prozent aller Grundsteuer-Erklärungen abgegeben worden. Dies berichtete die Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses im Bundestag am 01.03.2023 unter Leitung des Vorsitzenden Alois Rainer (CSU). Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung war allerdings bereits Ende Januar abgelaufen – nur in Bayern wurde eine dreimonatige Verlängerung gewährt.

Nach Angaben der Bundesregierung werden die Grundeigentümer, die bisher keine Erklärung abgegeben haben, von den Finanzbehörden jetzt zur Abgabe aufgefordert. Die Reform der Grundsteuer war nach einem Verfassungsgerichtsurteil notwendig geworden. Mit ihr soll die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden gesichert werden. Zur Reform gehört, dass alle rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Mehrere Bundesländer machten von einer Öffnungsklausel Gebrauch und setzten eigene Grundsteuermodelle um.

In der Aussprache des Ausschusses erklärte die SPD-Fraktion, es zeige sich, dass es eine hohe Akzeptanz für die Reform gebe. Man müsse auch sehen, dass Länder mit eigenen Regelungen wie Bayern und Baden-Württemberg, die sich für ihre angeblich einfachen Lösungen rühmen würden, bisher die geringsten Abgabequoten verzeichnen würden. Die Grundsteuer-Reform sei seinerzeit von der Großen Koalition beschlossen worden, und man könne stolz auf dieses Projekt sein.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, es sei eine notwendige Reform gut auf den Weg gebracht worden. Mit Blick auf Bayern erklärte die Fraktion, das Selbstlob der Staatsregierung, man habe das beste und einfachste Modell, sei vor dem Hintergrund niedriger Abgabezahlen nicht nachvollziehbar.

Die FDP-Fraktion wunderte sich ebenfalls, warum gerade in Bayern und Baden-Württemberg der Rücklauf an Erklärungen so niedrig sei. Auf die Frage der FDP-Fraktion nach Gerichtsverfahren erklärte die Regierung, es gebe zwei Verfassungsgerichtsverfahren gegen Ländermodelle und bereits viele Klagen vor den Finanzgerichten.

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich verwundert, dass mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ausgerechnet eine Bundesbehörde eine Verlängerung der Abgabefrist beantragt und nicht das Ziel gehabt habe, die Grundsteuer-Erklärung pünktlich abzugeben. Dass der Bund die Fristen nicht einhalte, die er selbst gesetzt habe, sei sehr peinlich.

Grundsätzliche Kritik übte die AfD-Fraktion, die sich wunderte, wie die Fraktionen der damaligen Großen Koalition von einem gelungenen Gesetz sprechen könnten. Es seien vielmehr alle Befürchtungen wahr geworden, die die AfD-Fraktion seinerzeit vorgebracht habe. Man habe vor dem „bürokratischen Wahnsinn“ gewarnt, der jetzt zu erleben sei. Die Finanzbehörden kämen mit der Bearbeitung der Anträge nicht mehr nach. 36 Millionen Liegenschaftsbesitzer würden mit dem Gesetz zu Erfüllungsgehilfen der Verwaltung gemacht. Die Grundsteuer-Reform mit den Länder-Öffnungsklauseln sei ein Rückfall in die Kleinstaaterei.

Es sei nicht gelungen, zu einer gerechten Bewertung der Grundstücke zu kommen, kritisierte die Fraktion Die Linke. Das gelte für das Bundesmodell wie für die Ländermodelle. Hochwertige Immobilien würden unterbewertet. Die Fraktion kritisierte auch, dass der Bund nicht in der Lage sei, seine eigenen Fristen einzuhalten.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.03.2023