Auch das Haftungsrisiko hätte sich durch die Überlegungen im Referentenentwurf unverhältnismäßig gesteigert. Bei der elektronischen Steuererklärung sollte der Steuerberater für die Steuerhinterziehung des Mandanten einstehen, wenn er auf die nachträgliche Vorlage der übermittelten Daten verzichtet. „Wenn sich der Staat der Elektronik bedient, um Herr über Personalnöte und demografische Entwicklungen zu werden, dann aber bitte nicht auf Kosten der Steuerberater“, appellierte der DStV seit Wochen. Der Verzicht des Gesetzgebers auf die Unterschrift des Steuerpflichtigen auf der Papiersteuererklärung hat die Kanzleiabläufe in den vergangenen Jahren bereits massiv umgewälzt. Nur eine Datenfreigabe durch den Steuerpflichtigen vor der Übermittlung mildert die seitdem schwelenden steuerstraf- sowie vertraglichen Haftungsrisiken ab. Die geplante Haftungsnorm hätte künftig für noch mehr Bürokratie in den Kanzleien gesorgt. Zur Vermeidung des neuen steuerlichen Haftungsrisikos wäre eine zusätzliche Bestätigung des Mandanten über den Erhalt der übermittelten Daten erforderlich gewesen.
„Gut, dass sich der Gesetzgeber eines Besseren besonnen hat und nicht an diesen drastischen Verschlechterungen festhält.“ merkt Elster an. Allerdings enthält der Gesetzentwurf in puncto Haftung noch einen gefährlichen Widerspruch. Der Gesetzgeber scheint sich eine Hintertür offen halten zu wollen, um die Haftung künftig wieder auf den Plan rufen zu können. Er ermächtigt das BMF zu Abweichungen in einer Rechtsverordnung. DStV-Präsident Elster warnt: „Dieses Schlupfloch muss im parlamentarischen Verfahren dringend geschlossen werden.“
Noch ein weiteres dickes Brett gilt es für den Berufsstand zu bohren. Die vom DStV ebenfalls bisher nachdrücklich kritisierten Verschärfungen zur Fristverlängerung sowie zum Verspätungszuschlag sind nicht abgemildert worden. In Kombination mit dem Novum der fristgebundenen automationsgestützten Vorabanforderungen können sie die durchgeplanten Kanzleiabläufe im Einzelfall erdrosseln. Die Bearbeitung zusätzlicher Sonderaufträge (wie Betriebsprüfungen, Geschäftsveräußerungen, ad-hoc erforderliche betriebswirtschaftliche Beratung, Nachfolgeberatung usw.) wäre deutlich erschwert. Belastungsspitzen dürften zudem erheblich das meist jahrelang gewachsene Mandatsverhältnis belasten. Der Mandant ist es regelmäßig gewohnt, dass sein Steuerberater ihm zeitlich flexibel zur Seite steht.
Elster rät den Parlamentariern: „Die einzige Lösung aus dem Dilemma ist, das eng geschnürte Regelungspaket aufzubrechen. Durch eine verschuldensunabhängige Härtefallregelung für Fälle der Vorabanforderungen bekämen die Kanzleien wieder Luft zu atmen.“