Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken
Der Bundestag hat am 27.04.2017 mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zwei wichtige Vorhaben des BMWi umgesetzt: die Anhebung der Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter und die Steuerfreistellung der Zuschüsse für Business Angels im Rahmen des INVEST-Förderprogramms.
Die bisherige steuerliche Freistellung der Zuschüsse des INVEST-Programms hatte sich nur auf das Altprogramm bis Ende 2016 bezogen. Zum 1. Januar 2017 wurden jedoch die Förderbedingungen des INVEST-Programms deutlich verbessert. U. a. wurde die förderfähige Investitionssumme für den 20 %-igen Erwerbszuschuss verdoppelt und ein 25 %-iger EXIT-Zuschuss zur Kompensation der Steuern auf Veräußerungsgewinne eingeführt. Mit seiner heutigen Entscheidung macht der Deutsche Bundestag den Weg dafür frei, dass Investoren in vollem Maße – steuerfrei – von diesen Verbesserungen profitieren können. Damit gewinnen Investitionen in Start-ups weiter an Attraktivität.
Die Anhebung der Schwelle für geringfügige Wirtschaftsgüter wird nach mehr als 50 Jahren nun von 410 Euro auf 800 Euro angehoben.
Quelle: BMWi, Pressemitteilung vom 27.04.2017