Die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich am 28.02.2018 auf die Überarbeitung der Entsenderichtlinie geeinigt.
„Die mögliche Einigung sieht den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit am gleichen Ort sowie ein höheres Maß an Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor. Wir werden nun die Ergebnisse der Verhandlungen in unseren jeweiligen Organen vorstellen und unser Möglichstes tun, um das für den endgültigen Abschluss notwendige Mandat zu erhalten“, erklärte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gemeinsam mit den Verhandlungsführerinnen von Parlament und Rat. Deutschland war im Jahr 2016 mit rund 440.000 Personen das Hauptzielland für entsandte Arbeitnehmer aus anderen Staaten der EU. Aus Deutschland sind mehr als 260.000 Menschen als Arbeitnehmer in andere Mitgliedstaaten entsandt.
Mit der Überarbeitung der Entsenderichtlinie kam die Kommission der Verpflichtung aus ihren Politischen Leitlinien nach, den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für die gleiche Arbeit am gleichen Ort zu fördern. Die Kommission hatte diese Überarbeitung in ihr Arbeitsprogramm 2016 aufgenommen. Mit diesem Vorschlag sollte die Entsendung von Arbeitnehmern, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind und von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung einer Arbeitsleistung vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, erleichtert werden – und zwar vor dem Hintergrund eines fairen Wettbewerbs und der Wahrung der Arbeitnehmerrechte. Ziel der Initiative ist es, gerechte Entlohnungs- und gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende wie lokale Unternehmen im Aufnahmeland zu gewährleisten.
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 01.03.2018