Nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders häufigster Versagungsgrund
Bei 6 562 Insolvenzverfahren natürlicher Personen (4,6 % der Fälle) wurde die Restschuldbefreiung versagt. Der häufigste Grund war die nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders (5.140 Fälle). Weitere wichtige Versagungsgründe sind die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Schuldners (738) und der Verstoß des Schuldners gegen Obliegenheiten (566).
Deckungsquote von durchschnittlich 2,0 % bei bis Ende 2017 beendeten Verfahren
Bei den Insolvenzverfahren von natürlichen Personen in Deutschland, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende 2017 beendet wurden, mussten die Gläubiger auf 98,0 % ihrer Forderungen verzichten. Sie erhielten durchschnittlich nur 2,0 % ihrer Forderungen zurück. Diese Deckungsquote ergibt sich als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (206 Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen (10,6 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 10,4 Milliarden Euro.
Nicht berücksichtigt sind bei diesen Angaben Zahlungen des Schuldners, die nach Beendigung des Insolvenzverfahrens geleistet und zur Schuldentilgung bei den Gläubigern verwendet werden, solange das Restschuldbefreiungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung wird häufig erst Jahre nach der Beendigung von Insolvenzverfahren natürlicher Personen getroffen.
Art des Schuldners | Eröffnete Insolvenz- verfahren |
Darunter mit Entscheidung über die Restschuldbefreiung | |||
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insgesamt | Art der Entscheidung | ||||
Restschuldbefreiung wurde erteilt |
Restschuldbefreiung wurde versagt |
Sonstige Art der Entscheidung 1 |
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Anzahl | |||||
1 Rücknahme des Antrags, Schuldner/-in verstorben und Restschuldbefreiung wurde nach Erteilung widerrufen.
2 Einzelunternehmen und natürliche Personen als Gesellschafter/-in und Ähnliche. |
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Insgesamt | 142 086 | 130 080 | 120 403 | 6 562 | 3 115 |
Verbraucher | 106 291 | 98 734 | 91 258 | 5 029 | 2 447 |
Ehemals selbstständig Tätige | 20 889 | 18 775 | 17 422 | 934 | 419 |
Übrige Schuldner 2 | 14 906 | 12 571 | 11 723 | 599 | 249 |
Art des Schuldners | Beendete Verfahren mit Versagung der Restschuldbefreiung insgesamt |
Ausgewählte Versagungsgründe 1 | ||
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Mindestvergütung des Treuhänders nicht gezahlt |
Verletzung der Mitwirkungspflicht |
Verstoß gegen Obliegenheiten |
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Anzahl | ||||
1 Es kann bei einem Verfahren mehrere Versagungsgründe geben.
2 Einzelunternehmen und natürliche Personen als Gesellschafter/-in und Ähnliche. |
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Insgesamt | 6 562 | 5 140 | 738 | 566 |
Verbraucher | 5 029 | 4 123 | 485 | 365 |
Ehemals selbständig Tätige | 934 | 632 | 138 | 130 |
Übrige Schuldner 2 | 599 | 385 | 115 | 71 |
Art des Schuldners | Eröffnete Insolvenzverfahren | Quotenberechtigte Forderungen |
Zur Verteilung verfüg- barer Betrag |
Deckungs- quote 1 |
Verluste 2 | |||
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ins- gesamt |
darunter: bisher beendete Verfahren |
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Anzahl | % | Mill. Euro | % | Mill. Euro | ||||
1 Deckungsquote: Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages an den quotenberechtigten Forderungen.
2 Verluste: Differenz zwischen den quotenberechtigten Forderungen und dem zur Verteilung verfügbaren Betrag. 3 Einzelunternehmen und natürliche Personen als Gesellschafter/-in und Ähnliche. |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16.04.2019