Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2020 bekannt gegeben.
Das BMF führt hierzu weiter aus:
- Der Ausdruck hat das Format DIN A 4.
- Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
- Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 9. September 2019 (BStBl I Seite xxx) zu beachten.
Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2378 / 19 / 10030 :001 vom 09.09.2019