Zahl der Wohngeldempfänger erhöht sich
Ab dem 1. Januar 2022 wird der Zuschuss alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem erreicht das Wohngeld künftig mehr Menschen: Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss ca. 660.000 Haushalten zu gute. Grund ist eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel.
Neue Mietstufe für teure Gegenden
Mit der Novelle wird auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.
Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Damit es Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann, muss es im Bundesgesetzblatt noch verkündet werden.
Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 08.11.2019