Die Unternehmensnachfolge, insbesondere im deutschen Mittelstand, steht vor einer erheblichen steuerrechtlichen Herausforderung. Die erbschaftsteuerlichen Begünstigungsregelungen für Betriebsvermögen, die in den §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) verankert sind, spielen eine zentrale Rolle in der Planung und Durchführung von Unternehmensübergaben. Ein kritischer Punkt in diesem Kontext ist die sogenannte Optionsfalle, die durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juli 2022 (Az.: II R 25/20) und die darauf folgende Anpassung der Finanzverwaltung in den Fokus gerückt ist.
Die Optionsfalle und ihre Konsequenzen
Die Optionsfalle entsteht, wenn für eine wirtschaftliche Einheit eine unwiderrufliche Erklärung zur Optionsverschonung abgegeben wurde, diese jedoch die Anforderungen an die Optionsverschonung nicht erfüllt. Bisher konnte unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückfall auf die Regelverschonung in Betracht kommen, wenn die Verwaltungsvermögensquote von 20 % überschritten wurde. Das BFH-Urteil und die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22. Dezember 2023 haben jedoch klargestellt, dass in solchen Fällen keine Regelverschonung gewährt wird, selbst wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt wären. Dies führt zu einer Vollversteuerung der betroffenen wirtschaftlichen Einheit.
Problematik der Rechtsunsicherheit
Die unwiderrufliche Erklärung einer Optionsverschonung stellt nun eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar. Die Einhaltung der Verwaltungsvermögensgrenze wird maßgeblich von komplexen und streitanfälligen Bewertungsfragen bestimmt. Oftmals ist erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung endgültig geklärt, ob die Verwaltungsvermögensgrenze eingehalten wurde. Dies birgt nicht nur ein Haftungsrisiko für den Berufsstand, sondern kann auch dazu führen, dass betroffene wirtschaftliche Einheiten veräußert werden müssen, wenn ein Rückfall auf die Regelverschonung ausgeschlossen ist.
Aufruf zur gesetzlichen Änderung
Um die Rechtssicherheit in der Praxis zu stärken und Unternehmensnachfolgen nicht zu behindern, ist eine gesetzliche Änderung dringend erforderlich. Es wird vorgeschlagen, dass bei Nichterfüllung der Verwaltungsvermögensgrenze für die Optionsverschonung ein Rückfall in die Regelverschonung zu gewähren ist. Eine solche Änderung würde nicht nur die Rechtssicherheit erhöhen, sondern auch den eigentlichen Sinn und Zweck der erbschaftsteuerlichen Begünstigung für Betriebsvermögen unterstützen, nämlich den Erhalt von Betrieben und Arbeitsplätzen.
Fazit
Die Optionsfalle stellt eine signifikante Hürde in der Unternehmensnachfolge dar und bedarf einer schnellen und effektiven Lösung. Eine gesetzliche Anpassung, die einen Rückfall in die Regelverschonung ermöglicht, würde die dringend benötigte Rechtssicherheit schaffen und die Kontinuität von Unternehmen im deutschen Mittelstand sichern. Es ist zu hoffen, dass die entsprechenden gesetzgeberischen Schritte unternommen werden, um diese wichtige Änderung herbeizuführen.