Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.06.2024
Am Freitag, den 7. Juni 2024, hat der Bundestag erstmals den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ (20/11620) beraten. Nach der ersten Beratung wurde der Antrag zur weiteren Diskussion an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Antrag der CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion hat in ihrem Antrag fünf zentrale Forderungen aufgestellt, die auf eine umfassende steuerliche Entlastung und Unterstützung von Familien abzielen:
- Steuerlicher Abzugsbetrag für familiennahe Dienstleistungen:
- Einführung eines steuerlichen Abzugsbetrags für „familiennahe Dienstleistungen“ bis zu einer Höhe von 20 Prozent und maximal 25.000 Euro. Dieser soll die bisherige steuerliche Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen ersetzen und gleichzeitig erweitern.
- Kinderbetreuungskosten und Pflege von Angehörigen:
- Einführung eines steuerlichen Abzugsbetrags für Kinderbetreuungskosten, der 30 Prozent von maximal 6.000 Euro der Aufwendungen für die Betreuung und Pflege eines nahen Angehörigen umfasst. Zusätzlich soll der Pflegepauschbetrag erhöht werden.
- Steuerliche Absetzbarkeit für Großeltern:
- Großeltern sollen familiennahe Dienstleistungen im Haushalt ihrer Kinder steuerlich absetzen können, sofern sie die entsprechenden Kosten tragen.
- Erweiterte Arbeitgeberleistungen:
- Die CDU/CSU-Fraktion fordert, dass Leistungen des Arbeitgebers zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegende Angehörige ausgedehnt werden.
- Erhöhung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes:
- Der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum soll 2024 um 5,7 Prozent steigen und das Kindergeld entsprechend angehoben werden. Außerdem soll die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wieder eingeführt werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Belastung von Familien zu verringern und sie in ihrer täglichen Verantwortung zu unterstützen. Durch die Einführung und Erweiterung steuerlicher Abzugsbeträge, die Unterstützung bei Kinderbetreuung und Pflege sowie die Anhebung des Kinderfreibetrags und Kindergeldes, soll eine umfassende Entlastung erreicht werden.
Diese Initiativen zeigen das Engagement der CDU/CSU-Fraktion, die Bedürfnisse von Familien in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen und sie nachhaltig zu stärken.
Quelle: Deutscher Bundestag – Textarchiv