Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen abschaffen

DStV, Mitteilung vom 17.06.2024

Die EU-Kommission hat eine Überprüfung der Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingeleitet. DStV-Präsident StB Torsten Lüth äußerte in der Zeitschrift „Das Parlament“ deutliche Kritik an der EU-Bürokratie und der Planungsunsicherheit für den Berufsstand. Als ein Paradebeispiel für ineffektive Berichtspflichten nannte er die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen.

Seit Ende 2019 sind diese Mitteilungspflichten in den §§ 138d ff. der Abgabenordnung (AO) gesetzlich verankert. Diese Pflichten betreffen insbesondere Intermediäre, zu denen auch Steuerberater zählen. Deutschland setzte damit die EU-Richtlinie 2018/822 (EU) zum automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich um, bekannt als „DAC 6“.

Teile der Bundesregierung erwägen weiterhin, die Mitteilungspflicht auf nationale Steuergestaltungen auszuweiten. Gleichzeitig müssen die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen nun erstmals auf den Prüfstand. Die DAC selbst verpflichtet die EU-Kommission, die Wirksamkeit, Effizienz und Relevanz dieser Pflichten zu bewerten.

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat im Konsultationsverfahren seine Stellungnahme eingereicht und fordert, dass die EU-Kommission ihre Ankündigungen zum Bürokratieabbau um 25 % ernst nimmt. Die ineffektive Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen sollte dabei an oberster Stelle der Streichkandidaten stehen.

In der Zeitschrift „Das Parlament“ (Ausgabe vom 25.05.2024) kritisierte DStV-Präsident StB Torsten Lüth die EU-Bürokratie und die fehlende Planungssicherheit für den Berufsstand. „Es fehlt die erforderliche Planungs- und Rechtssicherheit für möglichst unbürokratische Abläufe in der EU, insbesondere für angehende Steuerberater“, so Lüth. Als Beispiel nannte er die ineffektiven Anzeigepflichten der DAC 6.

Der Deutsche Steuerberaterverband fordert daher die Abschaffung der Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen, um den Bürokratieabbau in der EU voranzutreiben und den Berufsstand zu entlasten.

Quellen: Deutscher Steuerberaterverband e.V.