FAQ: Steuerliche Aspekte bei Immobilien in Berlin

1. Was wird durch die Grundsteuer besteuert?

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Sie wird von den Kommunen erhoben und betrifft alle Grundstückseigentümer.

2. Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt in drei Stufen:

  1. Grundsteuerwert: Ermittlung des Wertes des Grundstücks.
  2. Steuermessbetrag: Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl.
  3. Grundsteuer: Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz.

3. Welches Finanzamt ist zuständig?

Das Finanzamt des Bezirks, in dem sich das Grundstück befindet, ist zuständig. In Berlin sind dies die verschiedenen Finanzämter wie Charlottenburg, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf usw.

4. Was ist das Grundsteuer-Reformgesetz?

Das Reformgesetz von 2019 regelt die Neubewertung aller Grundstücke zum 01.01.2022. Diese neuen Werte werden ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer verwendet.

5. Wie läuft das Grundsteuer-Verfahren ab?

Nach der Einreichung der Erklärung stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert fest. Ab 2025 wird die Steuer auf Basis dieser neuen Werte erhoben. Bis 2024 gilt noch der Einheitswert.

6. Was bedeutet die Neuregelung für mich?

Die neuen Grundsteuerwerte sind höher, die Messzahlen wurden jedoch gesenkt, um die Steuerlast ähnlich wie bisher zu halten.

7. Müssen dem Finanzamt Änderungen mitgeteilt werden?

Ja, Änderungen, die den Grundsteuerwert oder die Grundstücksart beeinflussen, müssen dem Finanzamt angezeigt werden. Fristen für Änderungen in den Jahren 2022 und 2023 sind bis zum 31.12.2024 und für das Jahr 2024 bis zum 31.01.2025.

8. Wie wird der Grundsteuerwert berechnet?

Für unbebaute Grundstücke wird die Fläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Für bebaute Grundstücke kommen das Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung.

9. Kann ich von der Grundsteuer befreit werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen, wie für öffentliche Hand, Kirchen oder gemeinnützige Körperschaften. Eine Befreiung für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzte Objekte ist jedoch selten.

10. Was ändert sich bei einem Eigentümerwechsel oder einer Teilung?

Die Grundsteuerpflicht geht erst zum 1. Januar des Folgejahres auf den neuen Eigentümer über. Änderungen bei Teilungen oder neue wirtschaftliche Einheiten erhalten neue Steuernummern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin.