Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren werden erhöht

Hintergrund

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Entwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts veröffentlicht.

Änderungen

  1. Rechtsanwaltsgebühren:
    • Betragsrahmen- und Festgebühren steigen um 9%.
    • Wertgebühren erhöhen sich um 6%.
  2. Gerichtsgebühren:
    • Lineare Erhöhung um 9% bzw. 6%.
    • Gerichtsvollziehergebühren steigen um 9%.
  3. Honorarsätze:
    • Sachverständige und Sprachmittler erhalten 9% mehr.
  4. Technische Anpassungen:
    • Entschädigung für Telekommunikationsüberwachung wird angepasst.

Fazit

Diese Erhöhungen berücksichtigen die inflationäre Entwicklung und steigende Kosten, um die Qualität der Rechtspflege zu sichern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMJ.