Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.06.2024
Ab 2025 wird der Durchschnittssatz für Landwirte auf 7,8 Prozent gesenkt. Dies geht aus einer Mitteilung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (20/11920). Bisher lag dieser Satz bei 9,0 Prozent.
Hintergrund
Gemäß § 24 Absatz 5 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) überprüft das Bundesministerium der Finanzen jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes und berichtet darüber dem Deutschen Bundestag. Die Anpassung des Durchschnittssatzes reflektiert Veränderungen in der landwirtschaftlichen Branche und soll die steuerliche Belastung der Landwirte fair gestalten.
Quelle
Deutscher Bundestag, hib-Nr. 460/2024
Diese steuerlichen Anpassungen sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen der Regierung, die wirtschaftlichen Bedingungen für Landwirte zu verbessern und sie in ihrer wichtigen Rolle zu unterstützen. Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere Webseite oder rufen Sie uns an.