Im August 2024 stehen für Unternehmen und Arbeitgeber wichtige Fälligkeitstermine an, die es zu beachten gilt, um rechtzeitig Zahlungen und Meldungen zu leisten und mögliche Säumniszuschläge oder Verzugszinsen zu vermeiden. Hier sind die wesentlichen Termine im Überblick:
Umsatzsteuer (monatlich), Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag (monatlich)
Fälligkeit: 12. August 2024
Zahlungsschonfrist: 15. August 2024
Unternehmen, die monatlich zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet sind, sowie Arbeitgeber, die monatlich Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer und Solidaritätszuschlag abführen müssen, haben bis zum 12. August 2024 Zeit, diese Zahlungen zu leisten. Bei Nutzung der Zahlungsschonfrist verlängert sich die Frist bis zum 15. August 2024.
Gewerbesteuer, Grundsteuer
Fälligkeit: 15. August 2024
Zahlungsschonfrist: 19. August 2024
Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer sind quartalsweise fällig. Im August fällt der nächste Zahlungstermin auf den 15. August 2024. Durch die Zahlungsschonfrist verlängert sich die Zahlungsfrist bis zum 19. August 2024.
Sozialversicherungsbeiträge
Abgabe der Erklärung: 26. August 2024
Zahlung: 28. August 2024
Die Meldung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für den August 2024 müssen bis zum 26. August 2024 erfolgen. Die tatsächliche Zahlung der Beiträge muss dann spätestens bis zum 28. August 2024 abgeschlossen sein.
Fazit
Es ist entscheidend, diese Fälligkeitstermine im Blick zu behalten, um rechtzeitig die erforderlichen Zahlungen und Meldungen zu erledigen. Für Unternehmen und Arbeitgeber bietet dies die Möglichkeit, unnötige Kosten durch verspätete Zahlungen zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Nutzen Sie die Zahlungsschonfristen und planen Sie Ihre Finanzmittel entsprechend, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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