Zusammenfassung:
Die Europäische Kommission konsultiert derzeit zu einem Richtlinienentwurf, der die Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG ändern und eine elektronische Befreiungsbescheinigung einführen soll. Diese Bescheinigung – aktuell in Papierform vorhanden – bestätigt, dass ein Umsatz für eine der spezifischen Steuerbefreiungen nach Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 in Frage kommt.
Zielsetzung:
Die Einführung einer elektronischen Befreiungsbescheinigung soll den Prozess für Unternehmen und Organisationen, die Mehrwertsteuerbefreiungen geltend machen, vereinfachen und optimieren.
Wesentliche Punkte:
- Frist für die Umsetzung: EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie bis zum 1. Juli 2026 anwenden.
- Übergangsregelung: Aufgrund der Vielzahl ressourcenintensiver IT-Projekte in den EU-Mitgliedstaaten wird ihnen mehr Flexibilität und Zeit für die Umstellung auf das elektronische Verfahren eingeräumt: Sie können die Papierversion (gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011) weiterhin für Umsätze in einem Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2030 verwenden.
- Haftung: Der Richtlinienentwurf stellt klar, dass die antragstellende Einrichtung bzw. natürliche Person, die die Bescheinigung ausgestellt hat, für die Entrichtung der geschuldeten Mehrwertsteuer an den EU-Mitgliedstaat, in dem sie geschuldet wird, haftet, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nicht oder nicht länger erfüllt sind.
- Technische Details: Die EU-Kommission wird Durchführungsrechtsakte mit den technischen Einzelheiten und Spezifikationen zum elektronischen Format der Bescheinigung und deren elektronische Bearbeitung erlassen.
Zeitplan:
- Die Konsultationsphase läuft bis zum 13. September 2024.
- Der Richtlinienentwurf wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 vom Rat der EU verabschiedet.
Auswirkungen:
- Die Einführung einer elektronischen Befreiungsbescheinigung wird voraussichtlich den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Organisationen verringern und die Rechtssicherheit bei der Anwendung von Mehrwertsteuerbefreiungen erhöhen.
Weitere Informationen:
- Konsultation der EU-Kommission zum Richtlinienentwurf: https://ec.europa.eu/search
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.