EU-Kommission konsultiert zur elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Art. 151 Mehrwertsteuerrichtlinie

Zusammenfassung:

Die Europäische Kommission konsultiert derzeit zu einem Richtlinienentwurf, der die Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG ändern und eine elektronische Befreiungsbescheinigung einführen soll. Diese Bescheinigung – aktuell in Papierform vorhanden – bestätigt, dass ein Umsatz für eine der spezifischen Steuerbefreiungen nach Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 in Frage kommt.

Zielsetzung:

Die Einführung einer elektronischen Befreiungsbescheinigung soll den Prozess für Unternehmen und Organisationen, die Mehrwertsteuerbefreiungen geltend machen, vereinfachen und optimieren.

Wesentliche Punkte:

  • Frist für die Umsetzung: EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie bis zum 1. Juli 2026 anwenden.
  • Übergangsregelung: Aufgrund der Vielzahl ressourcenintensiver IT-Projekte in den EU-Mitgliedstaaten wird ihnen mehr Flexibilität und Zeit für die Umstellung auf das elektronische Verfahren eingeräumt: Sie können die Papierversion (gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011) weiterhin für Umsätze in einem Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2030 verwenden.
  • Haftung: Der Richtlinienentwurf stellt klar, dass die antragstellende Einrichtung bzw. natürliche Person, die die Bescheinigung ausgestellt hat, für die Entrichtung der geschuldeten Mehrwertsteuer an den EU-Mitgliedstaat, in dem sie geschuldet wird, haftet, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nicht oder nicht länger erfüllt sind.
  • Technische Details: Die EU-Kommission wird Durchführungsrechtsakte mit den technischen Einzelheiten und Spezifikationen zum elektronischen Format der Bescheinigung und deren elektronische Bearbeitung erlassen.

Zeitplan:

  • Die Konsultationsphase läuft bis zum 13. September 2024.
  • Der Richtlinienentwurf wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 vom Rat der EU verabschiedet.

Auswirkungen:

  • Die Einführung einer elektronischen Befreiungsbescheinigung wird voraussichtlich den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Organisationen verringern und die Rechtssicherheit bei der Anwendung von Mehrwertsteuerbefreiungen erhöhen.

Weitere Informationen:

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