Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV)

BMF, Mitteilung vom 21.08.2024

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) gemäß § 139c der Abgabenordnung (AO) startet bundesweit am 1. November 2024. Diese W-IdNr. wird allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen, unabhängig von der Rechtsform, und soll bis 2026 vollständig vergeben sein.

Die W-IdNr. dient als eindeutige Identifikationsnummer, die die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden sowie zwischen den Behörden selbst vereinfachen soll. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und die Meldepflichten zu erleichtern.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (WIdV) regelt die Details der Einführung, darunter den Zeitpunkt der Einführung, Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung der Nummern. Diese Verordnung ist eine wichtige Grundlage für die operative Umsetzung der W-IdNr.

Aktuelle Entwürfe und Stellungnahmen zur WIdV, wie der Referentenentwurf (Stand 25.06.2024) und der Regierungsentwurf (Stand 08.08.2024), sind einsehbar und bieten Einblick in den Entwicklungsstand der Regelungen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen