Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Schreiben vom 27. August 2024 eine wichtige Änderung hinsichtlich des Meldeverfahrens nach §§ 45b und 45c des Einkommensteuergesetzes (EStG) bekanntgegeben, die im Rahmen des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) umgesetzt wird.
Wesentliche Inhalte des Schreibens:
- Verschiebung des Anwendungszeitpunkts:
Die Übermittlung der Angaben nach § 45b EStG (Steuerbescheinigungen) und § 45c EStG (Erstattungsverfahren und Kapitalertragsteueranrechnung) ist erstmals für Kapitalerträge vorzunehmen, die nach dem 31. Dezember 2025 zufließen. Diese Verschiebung soll eine einheitliche Anwendung der Regelungen sicherstellen. - Veröffentlichung:
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und damit offiziell für die Steuerpraxis zugänglich gemacht.
Diese Änderung gibt den betroffenen Parteien mehr Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und die notwendigen Anpassungen in ihren Systemen vorzunehmen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen