Erinnerung: Letzte Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen am 30. September 2024

Datum: 02. September 2024

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen endet am 30. September 2024. Diese Frist wurde bereits mehrfach verlängert, doch nun steht fest: Eine weitere Verlängerung wird es nicht geben. Unternehmen, die ihre Schlussabrechnungen nicht rechtzeitig über ihre prüfenden Dritten einreichen, riskieren erhebliche Konsequenzen.

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Unternehmen, die die Abrechnungen nicht fristgerecht einreichen, müssen damit rechnen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verwaltungsgerichtliche Schritte einleitet. Im schlimmsten Fall droht die vollständige Rückforderung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen. Diese Maßnahme könnte für viele Unternehmen existenzbedrohend sein, weshalb dringender Handlungsbedarf besteht.

Hintergrund und Aufrufe zur Fristwahrung

Die Fristverlängerung auf den 30. September 2024 war bereits die letzte Möglichkeit, die Unternehmen zur Abgabe ihrer Schlussabrechnungen erhalten haben. Bereits am 14. März 2024 und am 9. Juli 2024 hatte das BMWK die Unternehmen erneut eindringlich aufgefordert, die Schlussabrechnungen fristgerecht einzureichen.

Handlungsempfehlung

Unternehmen, die ihre Schlussabrechnungen noch nicht eingereicht haben, sollten unverzüglich ihre prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) kontaktieren, um die Einreichung sicherzustellen. Angesichts der drohenden Rückforderungen ist es entscheidend, die Frist nicht zu versäumen.

Weitere Informationen und aktuelle Hinweise finden Sie auf der Website der Wirtschaftsprüferkammer unter www.wpk.de.