DStV, Mitteilung vom 27.09.2024
Mit einem dringenden Appell „Keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen“ haben sich Kammern und Verbände betroffener Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gegen den erneuten politischen Vorstoß im Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) positioniert.
Hintergrund: Steuerfortentwicklungsgesetz und die Meldepflicht
Das Steuerfortentwicklungsgesetz befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und bringt die kontrovers diskutierten Regelungen zur Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen erneut ins Spiel. Diese Meldepflicht war zuvor im Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz aufgrund gewichtiger Bedenken gescheitert. Nun soll sie über das SteFeG eingeführt werden und damit zusätzliche Bürokratielasten auf Unternehmen und Berater zukommen.
Appell der Wirtschafts- und Berufsverbände
Wirtschafts- und Berufsorganisationen, darunter der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), sprechen sich entschieden gegen diese Pläne aus. Ihre Botschaft an die Mitglieder des Bundesrats und Bundestags lautet: Die zusätzliche Bürokratie, die mit der Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einhergeht, steht im Widerspruch zu den politischen Versprechen, bürokratische Belastungen zu reduzieren. Stattdessen wird eine neue Pflicht geschaffen, die keinen wirklichen Erkenntnisgewinn bringt.
Kritik des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats
Auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats argumentiert in seinen Beschlussempfehlungen gegen die Meldepflicht (BR-Drs. 373/1/24). Er betont, dass die Meldung nahezu ausschließlich bereits bekannter Gestaltungen die Erledigung wichtiger Aufgaben behindert. Bei rein innerstaatlichen Sachverhalten habe die Verwaltung bereits einen guten Überblick über verschiedene Steuergestaltungen, ohne dass ein aufwendiges Meldesystem erforderlich wäre. Zudem sei aufgrund der hohen Arbeitsbelastung eine zeitnahe Auswertung der gemeldeten Daten kaum möglich.
Aktueller Stand: Bundesrat folgt Vorschlag nicht
Der Bundesrat hat am 27.09.2024 zum Gesetzentwurf Stellung genommen, ist jedoch dem Vorschlag des Wirtschaftsausschusses zur Streichung der geplanten Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen nicht gefolgt. Damit liegt der Gesetzentwurf, einschließlich der umstrittenen nationalen Anzeigepflicht, nun beim Bundestag.
Weiteres Vorgehen des DStV
Der DStV wird sich weiterhin vehement gegen dieses bürokratische Vorhaben einsetzen. Erst kürzlich bekräftigte DStV-Präsident Lüth im Gespräch mit MdB StB Markus Herbrand (Finanzpolitischer Sprecher FDP) das Veto des Verbandes gegen die geplante Maßnahme.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.