Mehr Steuertransparenz: CbCR-Austausch jetzt auch mit Albanien und der Ukraine!

Die Mehrseitige Vereinbarung zum automatischen Austausch länderbezogener Berichte (CbCR) wird erweitert. Ab sofort sind auch Albanien und die Ukraine in den CbCR-Informationsaustausch eingebunden.

Hintergrund:

  • CbCR: Multinationale Konzerne müssen länderbezogene Berichte erstellen, die Informationen über Umsätze, Gewinne und Steuern in den einzelnen Ländern enthalten.
  • Automatischer Austausch: Die Berichte werden automatisch zwischen den beteiligten Staaten ausgetauscht.
  • Ziel: Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverschiebung.

Die neue Verordnung:

  • Ausweitung des CbCR: Albanien und die Ukraine werden in den CbCR-Austausch eingebunden.
  • Zeitplan: Der nächste Austausch findet bis zum 31. März 2025 statt.

Bedeutung für Unternehmen:

  • Betroffene Konzerne: Multinationale Konzerne mit Aktivitäten in Albanien und der Ukraine müssen die CbCR-Pflichten erfüllen.
  • Transparenz: Die Steuerbehörden erhalten mehr Einblick in die Steuerangelegenheiten der Konzerne.
  • Fairer Steuerwettbewerb: Die Verordnung trägt zu einem faireren Steuerwettbewerb bei.

Fazit:

Die Erweiterung des CbCR-Austauschs ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuervermeidung. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die CbCR-Vorschriften einhalten.

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