Die Mehrseitige Vereinbarung zum automatischen Austausch länderbezogener Berichte (CbCR) wird erweitert. Ab sofort sind auch Albanien und die Ukraine in den CbCR-Informationsaustausch eingebunden.
Hintergrund:
- CbCR: Multinationale Konzerne müssen länderbezogene Berichte erstellen, die Informationen über Umsätze, Gewinne und Steuern in den einzelnen Ländern enthalten.
- Automatischer Austausch: Die Berichte werden automatisch zwischen den beteiligten Staaten ausgetauscht.
- Ziel: Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverschiebung.
Die neue Verordnung:
- Ausweitung des CbCR: Albanien und die Ukraine werden in den CbCR-Austausch eingebunden.
- Zeitplan: Der nächste Austausch findet bis zum 31. März 2025 statt.
Bedeutung für Unternehmen:
- Betroffene Konzerne: Multinationale Konzerne mit Aktivitäten in Albanien und der Ukraine müssen die CbCR-Pflichten erfüllen.
- Transparenz: Die Steuerbehörden erhalten mehr Einblick in die Steuerangelegenheiten der Konzerne.
- Fairer Steuerwettbewerb: Die Verordnung trägt zu einem faireren Steuerwettbewerb bei.
Fazit:
Die Erweiterung des CbCR-Austauschs ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuervermeidung. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die CbCR-Vorschriften einhalten.
Haben Sie Fragen zum CbCR?
Wir beraten Sie gerne!
Ihr Steuerberater-Team