Im Zusammenhang mit dem weiterhin anhaltenden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 3. Dezember 2024 den Anwendungszeitraum des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine verlängert.
Was bedeutet die Verlängerung?
Das BMF-Schreiben, das ursprünglich einen zeitlich begrenzten Anwendungsbereich hatte, wird aufgrund der fortwährenden humanitären Krise durch den Krieg bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Worum geht es in dem BMF-Schreiben?
Das Schreiben regelt steuerliche Erleichterungen für Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine, die sich zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bereiterklärt haben. Diese Erleichterungen betreffen insbesondere die steuerliche Behandlung von Einnahmen aus der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und gelten im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Dies bedeutet, dass die betreffenden Vermietungsgenossenschaften und -vereine von der Körperschaftsteuer befreit werden, solange sie den Flüchtlingen helfen und den Wohnraum zu diesem Zweck bereitstellen.
Warum ist diese Maßnahme wichtig?
Durch die Verlängerung des Anwendungszeitraums soll auch weiterhin eine unkomplizierte und steuerlich begünstigte Unterstützung der Flüchtlinge ermöglicht werden, indem insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterkunft und Unterbringung erleichtert werden. Dies trägt dazu bei, den betroffenen Kriegsflüchtlingen in einer schwierigen Zeit sichere und bezahlbare Unterkünfte bereitzustellen.
Was müssen Vermietungsgenossenschaften und -vereine beachten?
Vermietungsgenossenschaften und -vereine, die von dieser Regelung profitieren möchten, sollten weiterhin sicherstellen, dass die bereitgestellten Unterkünfte ausschließlich für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen genutzt werden. Zudem sind die steuerlichen Vorteile nur dann anwendbar, wenn die entsprechenden Vorgaben des BMF-Schreibens eingehalten werden.
Fazit
Die Verlängerung des BMF-Schreibens stellt eine wichtige Maßnahme dar, um die humanitäre Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auch weiterhin steuerlich zu fördern. Es unterstützt die Beteiligten dabei, ihre sozialen und gemeinnützigen Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingshilfe fortzuführen und die rechtlichen sowie steuerlichen Anforderungen zu erfüllen.
Weitere Details finden Sie im vollständigen BMF-Schreiben, das auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen zugänglich ist.