Aufhebung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022: Keine Anwendung der BFH-Urteile auf Abspaltungen nach § 15 UmwStG

Zum Jahresbeginn 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein wichtiges Schreiben veröffentlicht, das für steuerliche Umstrukturierungen von Bedeutung ist. Das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 zur Anwendung der BFH-Urteile VIII R 9/19 und VIII R 15/20 wird mit Wirkung vom 2. Januar 2025 aufgehoben.

Das aktuelle Schreiben trägt das Aktenzeichen IV C 2 – S -978-b / 00001 / 001 / 001 und wurde im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder verfasst.

Hintergrund:

Das aufgehobene Schreiben aus dem Jahr 2022 bezog sich auf die Anwendung der Grundsätze der BFH-Urteile vom 1. Juli 2021 im Zusammenhang mit Abspaltungen nach § 15 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG).

Mit der aktuellen Entscheidung wird klargestellt, dass diese Grundsätze nicht mehr auf Abspaltungen angewendet werden. Dies schafft neue Klarheit für Unternehmen, die Umstrukturierungen im Sinne des Umwandlungssteuerrechts durchführen.

Auswirkungen für Unternehmen:

  • Rechtsicherheit für Abspaltungen: Unternehmen können sich nun wieder stärker auf die bisherigen Regelungen des UmwStG stützen, ohne die BFH-Urteile berücksichtigen zu müssen.
  • Erleichterung bei Umstrukturierungen: Abspaltungen bleiben steuerlich einfacher handhabbar, da die restriktiveren Auslegungen der BFH-Urteile nicht mehr angewendet werden.

Veröffentlichung und Details:

Das vollständige Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist ebenfalls auf der Website des Bundesfinanzministeriums abrufbar.

Bleiben Sie informiert über wichtige Änderungen im Steuerrecht und deren Auswirkungen auf Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen!