BRAK, Mitteilung vom 08.01.2025
Eine geplante Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, die in Entwürfen des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgesehen war, wurde nach scharfen Protesten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) letztlich nicht umgesetzt.
Hintergrund: Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen
Die geplante Mitteilungspflicht sollte rechtliche und steuerliche Berater verpflichten, sogenannte innerstaatliche Steuergestaltungen an die Finanzbehörden zu melden. Dieses Vorhaben wurde bereits im Rahmen des Wachstumschancengesetzes diskutiert, scheiterte dort jedoch aufgrund massiver Kritik.
Kritikpunkte der Spitzenverbände
- Gefährdung des Mandatsgeheimnisses:
Die BRAK und die BStBK sahen in der geplanten Mitteilungspflicht eine Bedrohung des Mandatsgeheimnisses. Dies sei besonders schützenswert und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gestützt. - Mangelnde Notwendigkeit:
Die Einführung einer solchen Pflicht wurde als unnötig angesehen, da bestehende Regelungen bereits ausreichend Transparenz bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen gewährleisten. - Überraschendes Wiederaufgreifen der Mitteilungspflicht:
Trotz des Scheiterns im Wachstumschancengesetz tauchte die Mitteilungspflicht erneut im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes auf, was bei den Spitzenverbänden und der Wirtschaft für Empörung sorgte.
Erfolgreicher Protest und Gesetzesverabschiedung
Nach intensiven Protesten von BRAK, BStBK und anderen Verbänden wurde die geplante Mitteilungspflicht aus dem Gesetzentwurf gestrichen:
- 18.12.2024: Der Finanzausschuss des Bundestags entfernte die entsprechenden Passagen aus der Abgabenordnung (AO).
- 19.12.2024: Der Bundestag verabschiedete das Steuerfortentwicklungsgesetz ohne die Mitteilungspflicht.
- 20.12.2024: Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zu.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und bringt vor allem Entlastungen für Familien sowie Anpassungen beim Einkommensteuertarif.
Fazit
Die Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes ohne die umstrittene Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen ist ein Erfolg für die rechts- und steuerberatenden Berufe. Es zeigt, wie wichtig der Schutz des Mandatsgeheimnisses und eine sorgfältige Abwägung gesetzgeberischer Maßnahmen sind.
Haben Sie Fragen zu den Auswirkungen des Steuerfortentwicklungsgesetzes oder anderen steuerrechtlichen Themen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.