Wesentliche Rechte und Mitwirkungspflichten bei der Außenprüfung – Neues BMF-Schreiben 2025

Hintergrund:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17. Februar 2025 (IV D 3 – S 0403/00009/001/009) die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten bei der Außenprüfung nach § 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000 veröffentlicht. Diese Hinweise ersetzen das bisherige BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2013 und gelten ab dem 1. Januar 2025.

Wichtige Inhalte der Hinweise:

1. Beginn der Außenprüfung

  • Die Prüfungsanordnung (§ 196 AO) informiert über den Umfang und Beginn der Prüfung.
  • Betroffene haben das Recht auf eine Vorbesprechung.

2. Ablauf der Außenprüfung

  • Mitwirkungspflichten: Bereitstellung aller relevanten Unterlagen, auch in digitaler Form.
  • Rechte: Anwesenheit eines Steuerberaters und Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen.

3. Ergebnis der Außenprüfung

  • Erstellung eines Prüfungsberichts mit Darstellung der festgestellten Sachverhalte.
  • Möglichkeit zur Stellungnahme vor abschließender Festsetzung.

4. Außenprüfung bei Verdacht auf Steuerstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten

  • Hinweis auf etwaige strafrechtliche Risiken.
  • Recht auf Aussageverweigerung und Hinzuziehung eines Rechtsbeistands.

5. Elektronische Kommunikation

  • Möglichkeit zur digitalen Einreichung von Dokumenten.
  • Nutzung sicherer Übertragungswege gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung.

Gültigkeit:

  • Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2013 (IV A 4 – S 0403/13/10001, BStBl I Seite 1264).
  • Es gilt für alle Außenprüfungen ab dem 1. Januar 2025.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 17.02.2025