Hintergrund:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17. Februar 2025 (IV D 3 – S 0403/00009/001/009) die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten bei der Außenprüfung nach § 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000 veröffentlicht. Diese Hinweise ersetzen das bisherige BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2013 und gelten ab dem 1. Januar 2025.
Wichtige Inhalte der Hinweise:
1. Beginn der Außenprüfung
- Die Prüfungsanordnung (§ 196 AO) informiert über den Umfang und Beginn der Prüfung.
- Betroffene haben das Recht auf eine Vorbesprechung.
2. Ablauf der Außenprüfung
- Mitwirkungspflichten: Bereitstellung aller relevanten Unterlagen, auch in digitaler Form.
- Rechte: Anwesenheit eines Steuerberaters und Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen.
3. Ergebnis der Außenprüfung
- Erstellung eines Prüfungsberichts mit Darstellung der festgestellten Sachverhalte.
- Möglichkeit zur Stellungnahme vor abschließender Festsetzung.
4. Außenprüfung bei Verdacht auf Steuerstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten
- Hinweis auf etwaige strafrechtliche Risiken.
- Recht auf Aussageverweigerung und Hinzuziehung eines Rechtsbeistands.
5. Elektronische Kommunikation
- Möglichkeit zur digitalen Einreichung von Dokumenten.
- Nutzung sicherer Übertragungswege gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung.
Gültigkeit:
- Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2013 (IV A 4 – S 0403/13/10001, BStBl I Seite 1264).
- Es gilt für alle Außenprüfungen ab dem 1. Januar 2025.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 17.02.2025