Neugefasste Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen – das ist jetzt zu beachten

Mit Schreiben vom 27. März 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das zugehörige Merkblatt mit sofortiger Wirkung neu gefasst (Az. IV D 1 – S 0202/00038/002/001). Am 24. April 2025 wurde dies durch ein koordinierendes BMF-Schreiben nochmals präzisiert und mit den Ländern abgestimmt.

Doch was heißt das konkret für Steuerberater, Unternehmen und ihre Mandanten?


📌 Was ist neu?

Die amtlichen Vollmachtsmuster wurden überarbeitet und an aktuelle Anforderungen angepasst. Ziel ist eine vereinheitlichte und rechtskonforme Vollmachtsverwendung im steuerlichen Verfahren – insbesondere mit Blick auf die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung.


🔧 Übergangsregelung: Alte Muster weiterhin zulässig

Wichtig: Obwohl die neuen Vollmachtsformulare sofort gelten, bleibt die technische Umsetzung der neuen Datensatzstruktur zur elektronischen Übermittlung nach § 80a Abs. 1 AO noch aus. Daher wurde in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder festgelegt:

Bis zur technischen Anpassung sind weiterhin die bis zum 26. März 2025 gültigen amtlichen Vollmachtsmuster (inkl. Beiblatt) und die bisherigen Datensätze für die Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden zu verwenden.

Der Zeitpunkt der technischen Umstellung wird zu gegebener Zeit separat bekannt gegeben.


📄 Wo finde ich die neuen Muster?

Das vollständige BMF-Schreiben sowie die neuen Vollmachtsformulare finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Finanzen:

🔗 www.bundesfinanzministerium.de


🧾 Praxistipp für Steuerberater und Kanzleien:

  • Prüfen Sie bestehende Kanzleiabläufe auf die Verwendung der richtigen Version der Vollmacht.
  • Nutzen Sie bis zur technischen Freigabe weiterhin die alten Muster und Datensätze, um Übermittlungsfehler zu vermeiden.
  • Informieren Sie Mandanten rechtzeitig über mögliche Anpassungen, sobald die neuen Datensätze live gehen.

📣 Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Wir informieren Sie umgehend, sobald die technische Umstellung für die elektronische Übermittlung vollzogen ist. Bei Fragen zur rechtssicheren Vollmachtsverwendung oder zur praktischen Umsetzung unterstützen wir Sie gerne.

📞 Kontaktieren Sie uns direkt oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.