💾 ZinsgĂŒnstiges Privatdarlehen kann zur Schenkungsteuer fĂŒhren

Vorsicht bei privaten Darlehen innerhalb der Familie: Wird ein Darlehen zu besonders gĂŒnstigen Konditionen vergeben – etwa mit sehr niedrigem Zinssatz – kann dies als (teilweise) Schenkung gewertet und damit schenkungsteuerpflichtig werden. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt Klarheit zur Berechnung der steuerpflichtigen Bereicherung.


Der Fall: Familiendarlehen mit 1 % Zins

Ein Steuerpflichtiger gewĂ€hrte seiner Schwester ein Privatdarlehen zu einem Zinssatz von 1 %. Das Finanzamt sah darin eine sachliche Zuwendung, da der marktĂŒbliche Zinssatz deutlich höher sei – und setzte Schenkungsteuer auf die Differenz zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Zinssatz von 5,5 % fest (§ 15 Abs. 1 BewG).

Die KlĂ€ger argumentierten, dass vergleichbare marktĂŒbliche Darlehen mit Sicherheiten bereits fĂŒr 2,81 % Zinsen zu erhalten gewesen seien – und damit keine solch hohe Differenz zur Besteuerung angesetzt werden dĂŒrfe.


Die Entscheidung des BFH (Urteil vom 31.07.2024 – II R 20/22)

Der Bundesfinanzhof gab dem KlÀger recht und stellte klar:

Ein niedriger Zinssatz im Vergleich zum marktĂŒblichen Zins stellt eine Schenkung dar – aber der Vorteil ist am realen Marktzins zu messen, nicht pauschal mit 5,5 %.

Wichtig: Der gesetzliche Zinssatz von 5,5 % (§ 15 Abs. 1 BewG) ist nur ein Hilfswert, wenn kein geeigneter Vergleichszins verfĂŒgbar ist. Gibt es belastbare Marktwerte – wie hier durch Vergleichsdarlehen mit 2,81 % – mĂŒssen diese verwendet werden.

Damit wurde das bisherige Vorgehen des Finanzamts und der Vorinstanz verworfen. Der Zinsvorteil ist auf Basis eines realistischen Vergleichszinses zu berechnen – nicht kĂŒnstlich ĂŒberhöht.


💡 Praxistipp: Worauf Sie bei privaten Darlehen achten sollten

Wenn Sie innerhalb der Familie oder unter Freunden ein zinsgĂŒnstiges Darlehen vergeben:

✅ PrĂŒfen Sie, welcher Zinssatz marktĂŒblich ist – z. B. mit aktuellen Angeboten von Banken (unter vergleichbaren Bedingungen und Sicherheiten).

✅ Dokumentieren Sie die Vereinbarung klar (Zinshöhe, Laufzeit, RĂŒckzahlungsmodalitĂ€ten, ggf. Sicherheiten).

✅ Vermeiden Sie pauschale oder symbolische ZinssĂ€tze ohne vertragliche Grundlage.

✅ Achtung: Liegt der vereinbarte Zins deutlich unter dem Marktniveau, kann das Finanzamt von einer teilweisen Schenkung ausgehen – die schenkungsteuerpflichtig ist.


📌 Fazit

Private Darlehen können schnell zu steuerpflichtigen Schenkungen fĂŒhren – vor allem, wenn der Zinssatz weit unter dem marktĂŒblichen Niveau liegt. Der BFH hat mit seinem Urteil klargestellt, dass realistische VergleichszinssĂ€tze Vorrang vor pauschalen Bewertungszinsen haben. Steuerpflichtige sollten sich gegen ĂŒberzogene BewertungsansĂ€tze des Finanzamts wehren – mit Verweis auf das BFH-Urteil II R 20/22.


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