Vorsicht bei privaten Darlehen innerhalb der Familie: Wird ein Darlehen zu besonders gĂŒnstigen Konditionen vergeben â etwa mit sehr niedrigem Zinssatz â kann dies als (teilweise) Schenkung gewertet und damit schenkungsteuerpflichtig werden. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt Klarheit zur Berechnung der steuerpflichtigen Bereicherung.
Der Fall: Familiendarlehen mit 1âŻ% Zins
Ein Steuerpflichtiger gewĂ€hrte seiner Schwester ein Privatdarlehen zu einem Zinssatz von 1âŻ%. Das Finanzamt sah darin eine sachliche Zuwendung, da der marktĂŒbliche Zinssatz deutlich höher sei â und setzte Schenkungsteuer auf die Differenz zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Zinssatz von 5,5âŻ% fest (§âŻ15 Abs.âŻ1 BewG).
Die KlĂ€ger argumentierten, dass vergleichbare marktĂŒbliche Darlehen mit Sicherheiten bereits fĂŒr 2,81âŻ% Zinsen zu erhalten gewesen seien â und damit keine solch hohe Differenz zur Besteuerung angesetzt werden dĂŒrfe.
Die Entscheidung des BFH (Urteil vom 31.07.2024 â II R 20/22)
Der Bundesfinanzhof gab dem KlÀger recht und stellte klar:
Ein niedriger Zinssatz im Vergleich zum marktĂŒblichen Zins stellt eine Schenkung dar â aber der Vorteil ist am realen Marktzins zu messen, nicht pauschal mit 5,5âŻ%.
Wichtig: Der gesetzliche Zinssatz von 5,5âŻ% (§âŻ15 Abs.âŻ1 BewG) ist nur ein Hilfswert, wenn kein geeigneter Vergleichszins verfĂŒgbar ist. Gibt es belastbare Marktwerte â wie hier durch Vergleichsdarlehen mit 2,81âŻ% â mĂŒssen diese verwendet werden.
Damit wurde das bisherige Vorgehen des Finanzamts und der Vorinstanz verworfen. Der Zinsvorteil ist auf Basis eines realistischen Vergleichszinses zu berechnen â nicht kĂŒnstlich ĂŒberhöht.
đĄ Praxistipp: Worauf Sie bei privaten Darlehen achten sollten
Wenn Sie innerhalb der Familie oder unter Freunden ein zinsgĂŒnstiges Darlehen vergeben:
â PrĂŒfen Sie, welcher Zinssatz marktĂŒblich ist â z.âŻB. mit aktuellen Angeboten von Banken (unter vergleichbaren Bedingungen und Sicherheiten).
â Dokumentieren Sie die Vereinbarung klar (Zinshöhe, Laufzeit, RĂŒckzahlungsmodalitĂ€ten, ggf. Sicherheiten).
â Vermeiden Sie pauschale oder symbolische ZinssĂ€tze ohne vertragliche Grundlage.
â Achtung: Liegt der vereinbarte Zins deutlich unter dem Marktniveau, kann das Finanzamt von einer teilweisen Schenkung ausgehen â die schenkungsteuerpflichtig ist.
đ Fazit
Private Darlehen können schnell zu steuerpflichtigen Schenkungen fĂŒhren â vor allem, wenn der Zinssatz weit unter dem marktĂŒblichen Niveau liegt. Der BFH hat mit seinem Urteil klargestellt, dass realistische VergleichszinssĂ€tze Vorrang vor pauschalen Bewertungszinsen haben. Steuerpflichtige sollten sich gegen ĂŒberzogene BewertungsansĂ€tze des Finanzamts wehren â mit Verweis auf das BFH-Urteil II R 20/22.
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