Aktuelle Mitteilung des DStV vom 07.05.2025
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner geraten aufgrund steigender Renteneinkünfte erstmals in die Einkommensteuerpflicht. Dies bringt für viele eine erhebliche Belastung durch komplizierte Formulare, Nachzahlungen und Erklärungspflichten mit sich.
Die Koalitionspartner wollen nun im Rahmen ihres Koalitionsvertrags die Rentenbesteuerung vereinfachen – ein Schritt, den der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) ausdrücklich begrüßt.
Der Handlungsbedarf
- Komplizierte Steuererklärungen überfordern viele Rentenbeziehende.
- Steuerpflichtige Rentner müssen oft mehrere Jahre rückwirkend Erklärungen abgeben.
- Unerwartete Nachzahlungen bringen finanzielle Unsicherheiten.
Bisher bleibt der Koalitionsvertrag allerdings vage: Zwar sollen Rentnerinnen und Rentner „so weit als möglich“ von Erklärungspflichten entlastet werden, konkrete Maßnahmen fehlen jedoch noch.
Vorschlag des DStV: Einführung einer Rentenabzugsteuer
Der DStV setzt sich seit Langem für eine tiefgreifende Vereinfachung ein: die Einführung einer Rentenabzugsteuer – ähnlich dem Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern.
Dieses Modell sieht folgende Eckpunkte vor:
- Steuerabzug direkt an der Quelle: Rententräger berechnen, einbehalten und führen die Steuer ans Finanzamt ab.
- Elektronische Übermittlung: Rentensteuerdaten werden vollautomatisch über ein angepasstes ELStAM-Verfahren weitergeleitet.
- Befreiung von der Erklärungspflicht: Rentnerinnen und Rentner müssen grundsätzlich keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben.
- Freiwillige Steuererklärung: Für Fälle, in denen sich eine Erklärung lohnen könnte (z.B. wegen Krankheitskosten), bleibt die freiwillige Abgabe möglich.
Auch die Expertenkommission des Bundesfinanzministeriums („Bürgernahe Einkommensteuer“) empfiehlt die Einführung einer solchen Quellensteuer.
Klare Worte des DStV-Präsidenten
StB Torsten Lüth, Präsident des DStV, fordert entschieden:
„Rentnerinnen und Rentner müssen dringend entlastet werden. Eine Quellensteuer auf alle Renteneinkünfte wäre ein wichtiger Schritt – auch zur Entlastung des steuerberatenden Berufsstands und der Finanzverwaltung.“
Tipp:
Wenn Sie Renteneinkünfte beziehen oder sich auf den Ruhestand vorbereiten, lassen Sie frühzeitig prüfen, ob und in welchem Umfang Sie künftig steuerpflichtig werden könnten. Eine vorausschauende Planung erspart unangenehme Überraschungen.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV), Mitteilung vom 07.05.2025