Aktuelles BFH-Urteil (XI R xx/xx)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut klargestellt:
Flugunterricht zur Erlangung einer Privatpilotenlizenz (PPL) für Hobbyflieger ist nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Damit folgt das höchste deutsche Steuergericht konsequent seiner bisherigen Linie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Hintergrund des Falls
- Geklagt hatte ein gemeinnütziger Luftsportverein, der Flugunterricht zur Erlangung der PPL angeboten hatte.
- Das Finanzamt verweigerte dem Verein zunächst den Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines Flugzeugs, da es von einer Umsatzsteuerbefreiung des Unterrichts ausging.
- Der BFH entschied nun zugunsten des Vereins:
Da der Unterricht umsatzsteuerpflichtig ist, steht dem Verein auch der Vorsteuerabzug zu.
Kernaussagen des BFH
- Keine Steuerbefreiung als Schul- oder Hochschulunterricht:
Für eine solche Befreiung müsste ein breites und vielfältiges Unterrichtsspektrum vermittelt werden. Der spezialisierte Flugunterricht zur PPL reicht dafür nicht aus. - Keine Steuerbefreiung als berufliche Aus- und Fortbildung:
Die Privatpilotenlizenz ist keine zwingende Voraussetzung für eine Berufsausbildung als Pilot. Nur die Ausbildung zur Verkehrspilotenlizenz (ATPL) könnte ggf. steuerfrei sein. - Relevanz auch ab 2025:
Auch nach der neuen Rechtslage durch das Jahressteuergesetz 2024 bleibt der Flugunterricht zur PPL grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Bedeutung für die Praxis
- Anbieter von Flugunterricht für Privatpiloten müssen Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben.
- Im Gegenzug steht ihnen der Vorsteuerabzug auf betriebliche Anschaffungen (z. B. Flugzeuge, Treibstoff, Ausrüstung) offen.
- Nur Flugschulen, die auf die Ausbildung von Berufspiloten (ATPL) spezialisiert sind, können ggf. von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren.
Tipp:
Flugschulen und Luftsportvereine sollten ihre Angebote und steuerlichen Prozesse prüfen, um die Umsatzsteuerpflicht korrekt zu handhaben und den Vorsteuerabzug optimal zu nutzen.
Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil XI R xx/xx, vorgestellt auf der Jahrespressekonferenz 2025