Aktuelle Ankündigung des Bundesfinanzhofs (BFH)
Auf seiner Jahrespressekonferenz 2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) überraschend angekündigt:
Die Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerregelungen sollen vorgezogen werden.
Bereits im Spätsommer 2025 sollen die ersten mündlichen Verhandlungen stattfinden.
Veröffentlichungen der Urteile sind noch für Herbst 2025 geplant.
Was bedeutet das für Grundstückseigentümer?
- Schnellere Klarheit:
Grundstücksbesitzer und Berater dürfen sich auf eine frühzeitige Einschätzung des höchsten deutschen Steuergerichts freuen. - Aber:
Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich das letzte Wort haben, ob die Grundsteuerreform tatsächlich grundgesetzkonform ist. - Mögliche Folge:
Sollte Karlsruhe die Neuregelungen kippen, könnte eine weitere Reform der Grundsteuer erforderlich werden.
Hintergrund
- Die Grundsteuerreform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Bemessung als verfassungswidrig erklärt hatte.
- Gegen die neuen Bewertungsregeln laufen inzwischen zahlreiche Rechtsbehelfe und Musterverfahren, die insbesondere die neue Bewertungssystematik und die Gleichbehandlung von Grundstücken in Frage stellen.
Tipp:
Wer Einspruch gegen seinen Grundsteuerwertbescheid eingelegt hat, sollte das Verfahren weiterhin offenhalten und die Entwicklungen beim BFH und BVerfG genau beobachten.
Quelle: Bundesfinanzhof, Jahrespressekonferenz 2025