Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:
Kommt es zum Streit über das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft, muss das Finanzgericht aktiv ermitteln – unabhängig von einem Beweisantrag der Beteiligten. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich in einem Beschluss klargestellt.
Hintergrund: Haushaltsgemeinschaft und Entlastungsbetrag
Alleinerziehende erhalten einen Entlastungsbetrag nach § 24b EStG. Dieser wird jedoch nicht gewährt, wenn eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person besteht.
Dabei gilt:
- Eine Haushaltsgemeinschaft wird vermutet, wenn eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung gemeldet ist.
- Die Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, es liegt eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft vor.
Der Fall: Verlobter als Stolperfalle
Im Streitfall erklärte eine Steuerpflichtige, allein mit ihren Kindern zu wohnen. Das Finanzamt verweigerte dennoch den Entlastungsbetrag – mit der Begründung, der Vater der Kinder habe sich in einem Steuerstrafverfahren als verlobt bezeichnet.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg schloss sich der Einschätzung an, ohne weitere Nachforschungen anzustellen.
Der Bundesfinanzhof sah hierin einen Verfahrensfehler.
Amtsermittlungsgrundsatz: Gericht muss von Amts wegen ermitteln
Nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO ist ein Finanzgericht verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und dabei alle erforderlichen Beweise zu erheben.
Im konkreten Fall hätte das FG insbesondere:
- den vermeintlichen Verlobten als Zeugen vernehmen müssen,
- die tatsächlichen Lebensumstände konkret aufklären müssen.
Es reicht nicht, bloße Vermutungen oder Aussagen aus einem anderen Verfahren ungeprüft zu übernehmen.
→ Die bloße Angabe einer Verlobung ist kein sicherer Beweis für eine bestehende Haushaltsgemeinschaft.
Wichtig für die Beratungspraxis
Praxistipp:
- In Zweifelsfällen sollten Betroffene darauf drängen, dass die Finanzverwaltung oder das Finanzgericht Beweise erhebt (z.B. Zeugenaussagen).
- Bei einer Zeugenaussage kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse des Zusammenlebens an, nicht auf den formalen Status (z.B. Verlobung).
- Steuerberater sollten Mandanten unterstützen, die tatsächliche Wohn- und Lebenssituation klar und nachvollziehbar darzulegen.
Hinweis:
Eine fehlerhafte Würdigung einer Zeugenaussage durch das Finanzgericht allein führt regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision. Es kommt entscheidend auf die korrekte und umfassende Tatsachenermittlung an.