Klingbeils „Investitions-Booster“: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Die Bundesregierung will die Wirtschaft ankurbeln – und setzt dabei auf gezielte steuerliche Entlastungen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat nun den lange angekündigten „Investitions-Booster“ konkretisiert. Ein Gesetzentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sieht unter anderem neue Sonderabschreibungen, eine Förderung der Elektromobilität sowie eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer vor.

🔧 Sonderabschreibung auf Maschinen und Elektrofahrzeuge

Kern des Entwurfs ist die Möglichkeit, ab dem 30. Juni 2025 bewegliche Wirtschaftsgüter schneller abzuschreiben. Geplant ist eine Sonderabschreibung von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027.

Beispiel: Maschinenkauf ab Juli 2025

Unternehmen, die in neue Maschinen investieren, können im Jahr der Anschaffung zusätzlich zur normalen Abschreibung 30 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Damit steigt die Rentabilität von Investitionen – gerade für kleinere und mittlere Betriebe kann das wichtige Liquiditätsvorteile bringen.

Für E-Fahrzeuge: 75 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr

Ein noch größerer Anreiz ist für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge vorgesehen. Wer zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 ein solches Fahrzeug für den Betrieb anschafft, kann im Anschaffungsjahr 75 % der Kosten steuerlich absetzen. Die restlichen 25 % werden degressiv über fünf weitere Jahre verteilt:

  • 10 % im ersten Folgejahr
  • je 5 % im zweiten und dritten Jahr
  • 3 % im vierten Jahr
  • 2 % im fünften Jahr

Die Regelung gilt für E-Pkw ebenso wie für elektrische Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse.


📉 Körperschaftsteuer soll schrittweise sinken

Nach dem Auslaufen der Sofortmaßnahmen plant die Bundesregierung eine langfristige steuerliche Entlastung:

  • Ab 2028 soll die Körperschaftsteuer schrittweise von derzeit 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032 sinken.
  • Auch der Thesaurierungssteuersatz (für nicht ausgeschüttete Gewinne) soll reduziert werden. Ziel: mehr Eigenkapital im Unternehmen halten und investieren.
  • Zusätzlich soll die steuerliche Forschungsförderung ausgebaut werden.

💰 Was bringt das konkret?

Laut Entwurf sollen die Unternehmen deutlich entlastet werden – sowohl kurzfristig durch Abschreibungen als auch langfristig durch niedrigere Steuersätze:

JahrSteuerliche EntlastungSteuermindereinnahmen für den Staat
20252,5 Mrd. €ca. 630 Mio. €
20268,1 Mrd. €4,0 Mrd. €
202911,3 Mrd. €17,0 Mrd. €

Die Steuerausfälle verteilen sich auf Bund, Länder und Kommunen. Für Unternehmen bedeutet das mehr Planungssicherheit und eine bessere Investitionsgrundlage.


🧾 Fazit: Jetzt strategisch vorbereiten

Die geplanten Maßnahmen sind noch nicht verabschiedet, aber sie senden ein klares Signal: Investitionen lohnen sich wieder steuerlich – besonders im Bereich Elektromobilität. Unternehmen sollten:

  • geplante Investitionen zeitlich abstimmen (z. B. ab Juli 2025),
  • Abschreibungsmodelle und Finanzierung mit dem Steuerberater neu durchdenken,
  • bei Flottenumstellungen auf E-Fahrzeuge die steuerlichen Vorteile gezielt nutzen.

Wir beraten Sie gerne, wie Sie die kommenden Änderungen optimal für Ihr Unternehmen nutzen – sprechen Sie uns frühzeitig an.


Quellen:
ARD-Hauptstadtstudio / Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD / Gesetzentwurf Bundesfinanzministerium (Stand: 01.06.2025)