In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt: Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete GmbH kann nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit sein – entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung.
📌 Was war der Streitpunkt?
Viele Einzelunternehmer besitzen betrieblich genutzte Grundstücke. Wird das Unternehmen in eine GmbH eingebracht (z. B. zur Haftungsbegrenzung), fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer auf die Grundstücksübertragung an.
§ 6a GrEStG sieht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für Umstrukturierungen im Konzern vor. Die Finanzverwaltung lehnte die Anwendung auf Einzelunternehmen bislang ab – mit der Begründung, es handele sich nicht um einen Konzern i. S. des Gesetzes.
⚖️ Was hat der BFH entschieden?
➡️ Der BFH bestätigt das urteilende FG Sachsen:
Auch Einzelunternehmer können sich auf die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG berufen, wenn sie ihr Unternehmen in eine zu diesem Zweck neu gegründete GmbH ausgliedern.
Ergebnis: Kein Grunderwerbsteueranfall bei der Übertragung betrieblichen Grundbesitzes auf die neue GmbH.
Der BFH betont:
- Die Vorschrift ist nicht auf bestehende Konzernverhältnisse beschränkt.
- Auch eine Ausgliederung gemäß Umwandlungsgesetz durch natürliche Personen kann begünstigt sein.
⏳ Welche Voraussetzungen gelten?
Für die Steuerbefreiung müssen insbesondere diese Bedingungen erfüllt sein:
Kriterium | Anforderung |
---|---|
Rechtsform | Ausgliederung im Sinne des UmwG auf eine Kapitalgesellschaft |
Beteiligung | Der Einzelunternehmer muss anschließend mind. 95 % der Anteile halten |
Nachbehaltensfrist | Beteiligung ist für 5 Jahre zu halten (§ 6a S. 4 Nr. 2 GrEStG) |
Vorbehaltensfrist | Nicht erforderlich bei Neugründung – wird vom BFH nicht verlangt |
💡 Was bedeutet das für Unternehmer?
- Die Entscheidung eröffnet erhebliche Gestaltungsspielräume für Einzelunternehmer.
- Eine Umwandlung in eine GmbH – etwa zur Risikobegrenzung oder Nachfolgeplanung – kann ohne Grunderwerbsteuer erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Frühzeitige Beratung und sorgfältige Gestaltung des Umwandlungsvorgangs sind unerlässlich, insbesondere zur Wahrung der Nachbehaltensfrist.
📣 Fazit
Der BFH hat mit dieser Entscheidung die steuerliche Planungssicherheit für Einzelunternehmer deutlich verbessert. Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete GmbH kann grunderwerbsteuerfrei erfolgen – trotz bislang anderslautender Erlasslage der Finanzverwaltung.
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