Steuerliches Investitionssofortprogramm auf dem Weg – DStV fordert Nachbesserungen


Mit bemerkenswerter Geschwindigkeit bringt die neue Bundesregierung ihr erstes steuerpolitisches Großvorhaben auf den Weg: Das Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde am 4. Juni 2025 im Bundeskabinett beschlossen und soll noch vor der Sommerpause parlamentarisch verabschiedet werden.

Im Mittelpunkt stehen Entlastungen und Investitionsanreize für Unternehmen – darunter die Rückkehr der degressiven Abschreibung, eine Körperschaftsteuersenkung und neue Impulse für Elektromobilität und Forschung.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs:

🔹 Degressive Abschreibung („Investitions-Booster“) von bis zu 30 %
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – rückwirkend ab dem 1. Juli 2025, befristet bis Ende 2027.

🔹 Senkung des Körperschaftsteuersatzes
Stufenweise Reduktion ab 2028 von derzeit 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032.

🔹 Thesaurierungssteuersatz sinkt stufenweise
Der Steuersatz nach § 34a EStG wird in mehreren Schritten auf 25 % ab dem VZ 2032 reduziert, um Personengesellschaften bei der Innenfinanzierung zu stärken.

🔹 Abschreibungs-Turbo für E-Fahrzeuge
Einführung einer arithmetisch-degressiven AfA mit einem Abschreibungssatz von 75 % im ersten Jahr. Außerdem: Anhebung des Bruttolistenpreis-Grenzwerts auf 100.000 € bei der 0,25 %-Dienstwagenregelung.

🔹 Forschungsförderung ausgeweitet
Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage sowie pauschaler Ansatz von Gemeinkosten zur Entbürokratisierung.


DStV begrüßt Tempo – fordert jedoch dauerhafte Lösungen

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) lobt die zügige Umsetzung durch die neue „Arbeitskoalition“, kritisiert jedoch den befristeten Charakter der Maßnahmen – insbesondere der degressiven Abschreibung.

„Eine dauerhafte Wiedereinführung der degressiven AfA wäre ein kraftvolles Signal für langfristige Planungssicherheit im Mittelstand“, so der DStV in seiner Mitteilung vom 4. Juni 2025.

Auch bei der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG sieht der Verband noch Reformbedarf. Zwar werde der Steuersatz gesenkt, eine umfassende Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sei das aber noch nicht. Der DStV appelliert an den Gesetzgeber, die angekündigten strukturellen Verbesserungen für KMU ebenfalls zügig umzusetzen.


Fazit: Investitionsanreize kommen – Reformbedarf bleibt

Das Investitionssofortprogramm ist ein ambitionierter erster Schritt. Steuerpflichtige sollten jetzt:

Investitionsentscheidungen auf den neuen AfA-Zeitraum abstimmen
Strukturierung von E-Mobilität und Forschungsvorhaben prüfen
Entlastungspotenziale bei Thesaurierung im Blick behalten


📚 Quelle:
DStV-Mitteilung vom 04.06.2025