Bundestag debattiert Investitionsprogramm: Neue Impulse durch Steuererleichterungen

Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands steht erneut im Fokus des Bundestages. Am 5. Juni 2025 debattierten die Abgeordneten über ein umfangreiches Investitionsprogramm, das die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht haben. Der Gesetzentwurf (BT-Drucksache 21/323) zielt auf eine deutliche steuerliche Entlastung von Unternehmen sowie auf Impulse für mehr Investitionen. Begleitend wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/356) eingebracht, der auf eine gerechtere Besteuerung und die Bekämpfung von Steuerbetrug abzielt. Beide Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Zentrale Inhalte des Investitionssofortprogramms

Kernanliegen des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Investitionsbedingungen in Deutschland. Dafür sind unter anderem folgende steuerliche Maßnahmen vorgesehen:

  • Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter auf 30 %.
  • Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von aktuell 15 % auf 10 % bis 2032.
  • Reduzierung des Steuersatzes auf einbehaltene Gewinne bei Personengesellschaften von derzeit 28,25 % auf 25 % ab 2032.
  • Stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen.
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage, auch unter Berücksichtigung von Gemeinkosten.

Bereits 2025 sollen die Maßnahmen ein steuerliches Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro bringen. Bis 2029 sollen die jährlichen Entlastungen auf über 11 Milliarden Euro ansteigen.

Politische Reaktionen: Zwischen Wachstumsschub und Kritik an Steuerausfällen

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte, das Gesetz sende ein klares Signal: „Wir wollen Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen.“ Er sprach von „Superabschreibungen“, die unbürokratisch und wachstumsfördernd wirken sollen.

Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) unterstützte den Entwurf ausdrücklich und lobte die Vorarbeit des Finanzministeriums. Mit dem Programm werde der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und der Investitionsstau aufgelöst.

Christian Douglas (AfD) kritisierte hingegen, dass die aktuelle Wirtschaftskrise vor allem durch politische Fehlentscheidungen der letzten Jahre verursacht worden sei. Die Maßnahmen kämen zu spät und griffen zu kurz.

Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) warnte vor erheblichen Steuerausfällen für Länder und Kommunen. Der Gesetzentwurf gefährde die kommunale Daseinsvorsorge. Seine Fraktion legte daher einen eigenen Antrag vor, der auf Steuerfairness und Einnahmensicherung setzt.

Alternativantrag der Grünen: Gerechtigkeit und Betrugsbekämpfung im Fokus

Der Antrag der Grünen (BT-Drs. 21/356) fordert unter anderem:

  • Abschaffung der Spekulationsfrist für Gewinne aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien (aktuell nach 10 Jahren steuerfrei).
  • Beendigung der Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Immobilien-Kapitalgesellschaften.
  • Reform der Grunderwerbsteuer bei Share Deals, um Umgehungskonstruktionen zu unterbinden.
  • Verschärfung der Erbschaftsteuerregelungen bei sehr großen Betriebsvermögen.
  • Konsequente Bekämpfung organisierter Steuerhinterziehung, z. B. durch Cum-Cum-Strukturen.

Die Grünen sehen in ihren Vorschlägen ein Potenzial für Steuermehreinnahmen von mehreren Milliarden Euro und wollen damit die Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand sichern.


💬 Fazit:
Mit dem Investitionssofortprogramm wollen CDU/CSU und SPD die Wirtschaft gezielt entlasten. Dabei setzt die Bundesregierung vor allem auf Steueranreize und Bürokratieabbau. Die Kritik der Opposition zeigt jedoch: Die Balance zwischen Wachstumsförderung und Steuergerechtigkeit bleibt ein zentrales Thema der Finanzpolitik. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen – insbesondere im Hinblick auf Investitionsentscheidungen, Abschreibungspotenziale und steuerliche Planungen.

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