Das Steuerjahr 2024 ist Geschichte – und damit rückt die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung unaufhaltsam näher. Für viele, die ihre Erklärung selbst einreichen, ist der 31. Juli 2025 der Stichtag. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat zwar meist mehr Zeit, doch auch hier gilt: Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um sich vorzubereiten und alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.
Wir zeigen Ihnen, welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten und welche Fallstricke Sie vermeiden können.
Fristverlängerung oder Steuerberater beauftragen
Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, ist eine frühzeitige Prüfung der Abgabefrist essenziell. Können Sie den 31. Juli 2025 nicht garantieren? Dann beantragen Sie unbedingt eine Fristverlängerung, bevor es zu spät ist! Wer die Frist ohne triftigen Grund verstreichen lässt, riskiert Verspätungszuschläge und im schlimmsten Fall eine Betriebsprüfung.
So beantragen Sie eine Fristverlängerung formlos
Keine Sorge, Sie brauchen kein spezielles Formular. Ein einfaches Schreiben an Ihr Finanzamt genügt – idealerweise per Brief oder direkt über das ELSTER-Portal. Geben Sie an, dass Sie eine Fristverlängerung (z. B. bis zum 30. September 2025) benötigen und begründen Sie dies nachvollziehbar. Gültige Gründe sind zum Beispiel:
- Fehlende Unterlagen (wie noch ausstehende Steuerbescheinigungen)
- Krankheit oder Überlastung durch andere Verpflichtungen
So beauftragen Sie einen Steuerberater
Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, haben Sie automatisch mehr Zeit für die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2024. Statt der üblichen Frist am 31. Juli 2025 gilt für Steuererklärungen, die von einem Steuerberater eingereicht werden, in der Regel eine verlängerte Frist bis 28. Februar 2026 (§ 149 Abs. 3 AO). In Ausnahmefällen kann sogar eine weitere Verlängerung beantragt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt (z. B. fehlende Unterlagen oder komplexe steuerliche Sachverhalte).
Was Sie tun sollten:
- Beauftragen Sie den Steuerberater frühzeitig: Informieren Sie Ihren Steuerberater rechtzeitig, damit dieser die notwendigen Unterlagen vorbereiten und die Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen kann, falls nötig.
- Unterlagen bereitstellen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente (z. B. EÜR, Belege, Steuerbescheinigungen) vollständig und rechtzeitig übermitteln.
- Fristverlängerung bestätigen lassen: Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob eine zusätzliche Fristverlängerung erforderlich ist, und lassen Sie sich die Fristbestätigung des Finanzamts geben.
Tipp: Auch mit Steuerberater sollten Sie nicht bis zur letzten Minute warten, da eine sorgfältige Bearbeitung Zeit benötigt, um alle Optimierungsmöglichkeiten (z. B. Abschreibungen) auszuschöpfen.
Falls Sie noch keinen Steuerberater haben, vereinbaren Sie bald einen Termin, um den Prozess stressfrei zu gestalten!
Gestaltungsspielräume nutzen
Wer seine Steuererklärung nicht auf den letzten Drücker einreicht, hat mehr Spielraum für Optimierungen. Aktuell können Sie beispielsweise noch von der degressiven Abschreibung profitieren – vorausgesetzt, Sie haben zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. Dezember 2024 investiert.
Degressive Abschreibung + Sonderabschreibung: So erzielen Sie große Wirkung
Bei betrieblichen Anschaffungen können Sie in vielen Fällen bis zu 50 % oder mehr der Kosten bereits im ersten Jahr steuermindernd ansetzen. Dies gelingt durch die Kombination von degressiver AfA und Sonderabschreibung (§ 7g EStG).
Wichtig zu beachten: Nach aktueller Planung der Bundesregierung soll die degressive Abschreibung ab dem 1. Juli 2025 erneut eingeführt werden, allerdings unter neuen Voraussetzungen. Wer also noch in 2024 investiert hat, kann dies jetzt optimal steuerlich geltend machen.
EÜR-Formular
Für alle Einnahmen-Überschuss-Rechner ist die Anlage EÜR das Herzstück der Steuererklärung. Auch wenn die meisten Programme die Werte automatisch übertragen, sollten Sie sich mit dem aktuellen Formular vertraut machen und alle Angaben sorgfältig prüfen.
Darum ist die Anlage EÜR so entscheidend
Das Finanzamt nutzt die standardisierte Struktur der EÜR, um Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten bei Betriebseinnahmen und -ausgaben schnell zu erkennen. Folgende Positionen werden regelmäßig besonders kritisch geprüft:
- Häusliches Arbeitszimmer
- Reisekosten und Fahrtkosten
- Firmenwagen und Kfz-Kosten
- Übernachtungskosten und Reisenebenkosten
- Leasing- und Mietzahlungen
- Werbungskosten und Marketingaufwand
- Versicherungsbeiträge und Gebühren
- Zinsaufwendungen und Darlehenszinsen
- Bewirtungen und Geschenke
Schon kleine Fehler oder unplausible Ausreißer können zu Nachfragen des Finanzamts oder sogar zu einer Prüfung führen. Kontrollieren Sie daher die Angaben Zeile für Zeile, selbst wenn die Werte automatisch übernommen wurden.
Tipp: Die jeweils aktuelle Version der Anlage EÜR können Sie direkt auf der Website des Bundesfinanzministeriums herunterladen: www.bundesfinanzministerium.de.
Jetzt handeln statt warten
Nutzen Sie den Sommer, um Ihre Steuererklärung für 2024 strukturiert und mit kühlem Kopf anzugehen. Wer frühzeitig prüft, erspart sich unnötigen Stress und wahrt wertvolle Gestaltungsmöglichkeiten. Und falls Sie Unterstützung brauchen: Wir helfen Ihnen gern – ob bei der Fristverlängerung, der optimalen Abschreibung oder der Kontrolle Ihrer EÜR.
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Steuererklärung 2024 nicht zur Last wird!